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   OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14   

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https://dejure.org/2014,25373
OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14 (https://dejure.org/2014,25373)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.06.2014 - 3 B 59/14 (https://dejure.org/2014,25373)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 3 B 59/14 (https://dejure.org/2014,25373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 12, Art 14; VwGO § 52 Nr. 5, § 78 Abs. 1, § 83 S. 1, § 123; GVG § 17a Abs. 5; VwVfG § 1 Abs. 4; LFGB § 38 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlüsse des Arbeitskreises ALS als antizipierte Sachverständigengutachten i.R.d. Widerlegung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (hier: Verhinderung der Veröffentlichung einer Getränkedefinition)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag nach § 123 VwGO; Beschwerde

  • rechtsportal.de

    Beschlüsse des Arbeitskreises ALS als antizipierte Sachverständigengutachten i.R.d. Widerlegung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (hier: Verhinderung der Veröffentlichung einer Getränkedefinition)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 984
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 12 CE 11.2700

    Heimaufsicht - Kreisverwaltungsbehörden dürfen nach derzeitiger Rechtslage

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    6 Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen, aber auch zulässigen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist mit dem Verwaltungsgericht Dresden festzustellen, dass für die begehrte einstweilige Anordnung kein aus der analogen Heranziehung von §§ 1004, 906 BGB i. V. m. der Abwehrfunktion der Grundrechte (Art. 19 Abs. 3 i. V. m. Art. 12 bzw. Art. 14 GG, vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2700 -, juris Rn. 17 m. w. N.) ableitbarer Anordnungsanspruch besteht, weil eine Grundrechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin derzeit nicht feststellbar ist.7 1. Bei dieser Sachlage kann mit dem Verwaltungsgericht Dresden offen bleiben, ob es sich bei dem ALS um eine Behörde handelt.

    Im Gegensatz zu auf die Unterrichtung oder Warnung der Öffentlichkeit abzielenden behördlichen Hinweisen und Prüfberichten, bei denen eine Grundrechtsbeeinträchtigung von der Rechtsprechung bejaht wird (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2700 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschl. v. 3. April 2014 - 13 B 1309/13 -, juris Rn. 79, jeweils m.w. N.), richtet sich nämlich vorliegend der in Streit stehende Beschluss nicht gegen bestimmte Produkte der Antragstellerin.

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Ob dabei, wie das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem Verweisungsbeschluss vom 18. Februar 2014 (5 B 23/14) meint, auf den Ort, an dem der Vorsitz des ALS geführt wird, oder auf den beim BVL bestehenden Sitz seiner Geschäftsstelle in Braunschweig abzustellen ist (so wohl BVerwG, Urt. v. 18. April 1985 - 3 C 34/84 -, juris Rn. 33 a. E.), bedarf dabei näherer Prüfung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 4 S 42.12

    Gleichstellungsbeauftragte; Träger der Grundsicherung; gemeinsame Einrichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Die Passivlegitimation des ALS ließe sich dann allenfalls damit begründen, dass er eine Vereinigung i. S. v. § 61 Nr. 2 VwGO darstellt, für die eine Ausnahme von dem § 78 VwGO innewohnenden Rechtsträgerprinzip zu machen ist (bejahend bei kommunalem Wahlausschuss OVG Rh.-Pf. a. a. O.; bei Organstreit OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2012 - OVG 4 S 42.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 8 A 475/10

    Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Während die Behördeneigenschaft der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (OVG NRW, Urt. v. 2. November 2010 - 8 A 475/10 -, juris Rn. 42 ff. m. w. N.) und der ehemaligen sogenannten Transparenzkommission (vgl. hierzu BVerwG a. a. O. Rn. 31, das offen lässt, ob es dabei um eine Behörde oder einen Behördenteil handelt) unter anderem wegen der ihnen nach §§ 15, 16 Abs. 1 LFGB bzw. auf der Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung vom 15. Oktober 1975 sowie einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Juli 1976 zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben bejaht werden kann, ist vorliegend eine dem Gesetzgeber zurechenbare Einsetzung des ALS und die gesetzliche Zuweisung von hoheitlichen Aufgaben an diesen fraglich; der vom Verwaltungsgericht Braunschweig herangezogene § 38 Abs. 3 LFGB, der eine gegenseitige Informations- und Unterstützungspflicht zwischen Bundes- und Landesbehörden vorsieht, enthält hierzu keine Regelungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 13 B 1309/13

    Zulässigkeit eines Antrags Unterlassung von nicht ausdrücklich oder konkludent

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Im Gegensatz zu auf die Unterrichtung oder Warnung der Öffentlichkeit abzielenden behördlichen Hinweisen und Prüfberichten, bei denen eine Grundrechtsbeeinträchtigung von der Rechtsprechung bejaht wird (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2012 - 12 CE 11.2700 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschl. v. 3. April 2014 - 13 B 1309/13 -, juris Rn. 79, jeweils m.w. N.), richtet sich nämlich vorliegend der in Streit stehende Beschluss nicht gegen bestimmte Produkte der Antragstellerin.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2014 - 6 A 10966/13

    Vorbeugende Feststellungsklage; Handwerksrecht; drohende behördliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Ein solcher vorbeugender Rechtsschutz ist aber grundsätzlich unzulässig (hierzu jüngst OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. März 2014 - 6 A 10966/13 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14

    Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Schließlich dürfte auch die dem ALS nach § 1 Nr. 1 seiner Geschäftsordnung zugewiesene Aufgabe, eine Hilfestellung zur Harmonisierung der Beurteilung von Untersuchungsergebnissen von Erzeugnissen, die dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch unterliegen, zu geben bzw. - nach der vorgenannten Kurzbeschreibung des ALS durch das BVL - "die Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen, die dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch unterliegen, innerhalb der Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer abzustimmen", die Vornahme schlichthoheitlicher Tätigkeiten nahelegen.9 2. Ob der ALS in entsprechender Anwendung von § 78 Abs. 1 VwGO passivlegitimiert ist (zur entsprechenden Anwendung jüngst OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.), wovon die Verwaltungsgerichte Braunschweig und Dresden augenscheinlich ausgegangen sind, kann ebenfalls dahinstehen.
  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 10 CS 14.505

    Annahmestelle für das Sportwettangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Ein ähnlicher Schutz wird durch den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vermittelt (BVerwG a. a. O. Rn. 36 ff. m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 10 CS 14.505 -, juris Rn. 22; Wendt, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Aufl. 2011, Art. 14 Rn. 47 ff. m. w. N.).13 Allerdings ist eine derartige noch drohende oder bereits eingetretene Verletzung dieser Grundrechte durch die vom ALS beabsichtigte Veröffentlichung seines Beschlusses derzeit nicht ersichtlich.
  • OVG Berlin, 11.01.1984 - 7 B 3.83
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.06.2014 - 3 B 59/14
    Daher wird bei einem Ausschuss, der - wie hier - weisungsfrei arbeitet, soweit ersichtlich von der Passivlegitimation des jeweiligen Trägers der Behörde ausgegangen, für die der Ausschuss tätig ist (BVerwG a. a. O. Rn. 33 m. w. N.; dem vorangehend OVG Berlin, Urt. v. 11. Januar 1984 - 7 B 3.83 -, juris; sowohl auch OVG NRW a. a. O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 77/14

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine Verweisung durch das Beschwerdegericht nach § 17a Abs. 5 GVG scheidet aus (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 13.11.2014 - III-1 Vollz (Ws) 533/14, 1 Vollz (Ws) 533/14 - vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER - Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen, Beschluss vom 18.06.2014 - 3 B 59/14 -).
  • OVG Saarland, 14.05.2019 - 2 A 181/18

    Auskunftsbegehren zu einer von Finanzbehörden angekauften "Steuer-CD"

    Abgesehen davon muss bei der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes zur Verhinderung oder Erschwerung behördlicher Maßnahmen ein besonderes, qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis in dem Sinne vorliegen, dass es der Klägerin ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, die Entscheidung der (Finanz-)Behörde abzuwarten und dann gegen diese vorzugehen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 21.7.2016 - 15 CE 16.1279 - (juris); Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 123 Rdnr. 71) Ein solches besonderes Rechtsschutzbedürfnis wäre etwa dann gegeben, wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Klägerin drohen würde.(Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 18.6.2014, Beschluss vom 18.6.2014 - 3 B 59/14 - (juris); sowie Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO-Kommentar, 6. Aufl. 2014, § 123 Rdnr. 5) Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
  • OVG Saarland, 12.09.2016 - 2 B 196/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung eines Auskunftserlangens im Zusammenhang

    Abgesehen davon muss bei einem Antrag auf vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutz zur Verhinderung oder Erschwerung behördlicher Maßnahmen ein besonderes, qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis in dem Sinne vorliegen, dass es dem Antragsteller ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, die Entscheidung der (Finanz-)Behörde abzuwarten und dann gegen diese - im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes - vorzugehen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 21.7.2016 - 15 CE 16.1279 - (juris); Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 4. Aufl. 2014, § 123 Rdnr. 71) Ein solches besonderes Rechtsschutzbedürfnis wäre etwa dann gegeben, wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde.(Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 18.6.2014, Beschluss vom 18.6.2014 - 3 B 59/14 - (juris); sowie Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO-Kommentar, 6. Aufl. 2014, § 123 Rdnr. 5) Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
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