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   BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14   

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https://dejure.org/2015,12639
BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14 (https://dejure.org/2015,12639)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 B 6.14 (https://dejure.org/2015,12639)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 B 6.14 (https://dejure.org/2015,12639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit lastenausgleichsrechtlicher Bescheide im Hinblick auf den Wegnahmeschaden an einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14
    Dieses ist gegeben, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12 - LRE 67, 16 = juris Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14
    Diese Klage ist aus Gründen effektiven Rechtsschutzes mit dem Inhalt statthaft, der Verwaltungsakt sei nicht wirksam (geworden) und die mit ihm beabsichtigte Regelung deshalb nicht erreicht worden (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 127.84 - Buchholz 401.4 § 27 GrStG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.01.2014 - 3 B 24.13

    Berufliche Rehabilitierung von Schülern

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 6.14
    Bei einer Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 B 24.13 - ZOV 2014, 56 = juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Dieses ist (nur) gegeben, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung verwiesen werden kann, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13/12, juris Rn. 41; Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6/14, juris Rn. 14; BVerwG, NVwZ 2015, 906 Rn. 17; NVwZ-RR 2016, 323 Rn. 6; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

    Wird vorbeugender Rechtschutz begehrt, so muss ein spezielles, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, und vom 10.12.2015 - 4 C 15.14 -, juris; Beschluss vom 19.05.2015 - 3 B 6.14 -, juris).
  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13

    Erstattung von Betriebskosten der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6/14 -, Rdn. 14 juris) führt dazu aus:.
  • BVerwG, 20.08.2015 - 5 B 14.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann bei einer solchen Mehrfachbegründung die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2017 - 13 A 1035/15

    Verbot von rechtsgeschäftlichen Übertragungen rettungsdienstrechtlicher

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6.14 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2008 - 13 A 1834/06 -, juris, Rn. 11; Möstl, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Auflage 2014, § 43 Rn. 27.
  • BGH, 17.05.2022 - PatAnwZ 1/21

    Bestellung des niedergelassenen europäischen Patentanwalts zum alleinigen

    Dieses ist (nur) gegeben, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung verwiesen werden kann, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, NVwZ-RR 2016, 907 Rn. 19 f.; Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6/14, juris Rn. 14; NVwZ 2015, 906 Rn. 17; Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12, juris Rn. 41; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - AnwZ (Brfg) 20/21, NJW-RR 2022, 67 Rn. 8; vom 19. April 2021 - AnwZ (Brfg) 39/20, juris Rn. 6 f.; Urteil vom 3. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15, WM 2018, 577 Rn. 30; jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016 - 15 A 872/15

    Kostentragung der Wartung und Instandsetzung der Druckstation durch den

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 3 B 6.14 -, juris Rn. 14, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 7 C 13.12 -, juris Rn. 41.
  • VG Augsburg, 01.12.2015 - Au 3 K 15.527

    Einstufung landwirtschaftlicher Flächen, Grünlandumbruch und Ackerlandnutzung

    Überdies ist bei Rechtsverhältnissen, die wiederholt auftreten, deren Bestehen oder Nichtbestehen also nicht nur einmalig von Interesse ist, nachträglicher Rechtsschutz durch die in Betracht kommende Gestaltungs- oder Leistungsklage der Feststellungsklage in Reichweite und Effektivität nicht gleichwertig (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 19.5.2015 - 3 B 6/14 - juris Rn. 14; U.v. 24.10.2013 - 7 C 13/12 - LRE 67, 16 - juris Rn. 41; B.v. 12.6.2008 - 7 B 24/08 - DÖV 2008, 919 - juris Rn. 10 f.; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.834 - juris Rn. 66; U.v. 5.8.2014 - 10 BV 13.2020 - juris Rn. 20; B.v. 3.12.2013 - 9 ZB 10.2613 - juris Rn. 5; U.v. 28.1.2003 - 24 B 02.322 - BayVBl 2004, 112 - juris Rn. 11; RhPfOVG, U.v. 25.3.2014 - 6 A 10966/13 - IBR 2014, 646 - juris Rn. 22).
  • OLG München, 21.10.2021 - PatA-Z 1/21

    Unzulässigkeit einer vorbeugenden Feststellungsklage betreffend einen etwaigen

    Dieses ist (nur) gegeben, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz gegen die befürchtete Beeinträchtigung verwiesen werden kann, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (stRspr; vgl. nur BVerwG, LMuR 2014, 75 Ls. = BeckRS 2014, 46927 Rn. 41; Beschluss vom 19.5.2015 - 3 B 6/14, BeckRS 2015, 46741 Rn. 14; BVerwG, NVwZ 2015, 906 Rn. 17; NVwZ-RR 2016, 323 Rn. 6, jew. mwN).
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