Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 14.05.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12   

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https://dejure.org/2013,12617
BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12 (https://dejure.org/2013,12617)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 3 B 60.12 (https://dejure.org/2013,12617)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 3 B 60.12 (https://dejure.org/2013,12617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 Buchst b EWGRL 439/91, Art 9 Abs 2 S 3 EWGRL 439/91, § 7 Abs 2 FeV
    Mindestaufenthaltszeitraum im Mitgliedsstaat für Ausstellung eines Führerscheins an einen Studenten

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Mindestanforderungen an ein Studium oder an einen Schulbesuch zur Erfüllung des Studenten- oder Schülerstatus im Sinne des § 7 Abs. 2 FeV bzw. im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG oder Art. 7 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2006/126/EG

  • rewis.io

    Mindestaufenthaltszeitraum im Mitgliedsstaat für Ausstellung eines Führerscheins an einen Studenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltliche Mindestanforderungen an ein Studium oder an einen Schulbesuch zur Erfüllung des Studenten- oder Schülerstatus im Sinne des § 7 Abs. 2 FeV bzw. im Sinne des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG oder Art. 7 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2006/126/EG

  • datenbank.nwb.de

    Mindestaufenthaltszeitraum im Mitgliedsstaat für Ausstellung eines Führerscheins an einen Studenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung der Benutzung einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis ist rechtens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12
    Der Kläger sieht die Abweichung darin, dass der Europäische Gerichtshof in der Sache Grasser (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - Rs. C-184/10 - Slg. 2011 I-4057) als Ausnahme vom Wohnsitzerfordernis den Nachweis der Eigenschaft als Student während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates anerkannt habe, während das Oberverwaltungsgericht einen dauerhaften Aufenthalt für diese Zeit fordere.

    Der Europäische Gerichtshof hat sich in dem vom Kläger herangezogenen Urteil vom 19. Mai 2011 darauf beschränkt, den Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG wiederzugeben, ohne auf die Notwendigkeit eines Aufenthalts des Studenten im Ausstellermitgliedstaat einzugehen (EuGH, Urteil vom 19. Mai 2011 a.a.O. Rn. 26 und 29).

  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Entscheidungen jenes Gerichts überhaupt divergenzfähig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind (dagegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - BVerwG 6 B 35.00 - juris Rn. 10 f. und vom 17. Juli 2008 - BVerwG 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 132 Rn. 14); denn die vermeintliche Divergenz, bei deren Vorliegen jedenfalls eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache angezeigt wäre, ist nicht erkennbar.
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Entscheidungen jenes Gerichts überhaupt divergenzfähig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind (dagegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - BVerwG 6 B 35.00 - juris Rn. 10 f. und vom 17. Juli 2008 - BVerwG 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 132 Rn. 14); denn die vermeintliche Divergenz, bei deren Vorliegen jedenfalls eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache angezeigt wäre, ist nicht erkennbar.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2013 - 3 B 60.12
    Dies ist offenkundig und lässt sich dem Sinn und Zweck der Richtlinienbestimmungen zweifelsfrei entnehmen, so dass die Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 267 AEUV in einem Revisionsverfahren nicht erforderlich wäre (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit - Slg. 1982 I-3415 Rn. 12 ff.); demzufolge ist auch keine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten.
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   VG Schleswig, 14.05.2012 - 3 B 60/12   

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https://dejure.org/2012,102272
VG Schleswig, 14.05.2012 - 3 B 60/12 (https://dejure.org/2012,102272)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2012 - 3 B 60/12 (https://dejure.org/2012,102272)
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Wird zitiert von ...

  • VG Schleswig, 08.04.2014 - 3 A 192/13

    Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Alkoholverbots in Regionalzügen

    Aufgrund dieser Erwägungen hat auch die Kammer ordnungsbehördliche Alkoholverbote im Rahmen einer Allgemeinverfügung für bestimmte Bereiche am sogenannten "Vatertag" für rechtlich bedenklich erachtet (vgl. Beschluss der Kammer vom 14.05.2012, 3 B 60/12).
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