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| BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10 |
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Doppelahndung eines Arztes durch Verhängung einer Geldstrafe und Widerruf der Approbation aufgrund wiederholter Abrechnung zu hoher Gebührensätze für Leistungen gegenüber Privatpatienten
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Entzug der Approbation eines wegen Betrugs verurteilten Arztes stellt keine "Doppelahndung" dar
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993
- BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10
Wird zitiert von ... (18)
- VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543
Widerruf der Approbation als Arzt infolge der Verurteilung wegen versuchten …
Der Widerruf ist nur dann gerechtfertigt, wenn der mit dem Ausschluss des Betroffenen von einer weiteren Berufsausübung bezweckten Abwehr von Gefahren für das Gemeinwohl ein Gewicht zukommt, das in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs steht (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ).Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).
Im vorliegenden Fall sind - wie im einzelnen ausgeführt - die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG vom 28.4.2010 NJW 2010, 2901 ; vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ).
Der Gesetzgeber hat aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung getragen, dass er im Rahmen des § 8 Abs. 1 BÄO unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen und unter Umständen zunächst eine zeitlich beschränkte Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 a.a.O., vom 14.4.1998 a.a.O., vom 27.10.2010 a.a.O. …und vom 18.8.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 08.11.2011 - 21 B 10.1543
Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der …
Der Widerruf ist nur dann gerechtfertigt, wenn der mit dem Ausschluss des Betroffenen von einer weiteren Berufsausübung bezweckten Abwehr von Gefahren für das Gemeinwohl ein Gewicht zukommt, das in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs steht (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ).Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).
Im vorliegenden Fall sind - wie im einzelnen ausgeführt - die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG vom 28.4.2010 NJW 2010, 2901; vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ).
Der Gesetzgeber hat aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung getragen, dass er im Rahmen des § 8 Abs. 1 BÄO unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen und unter Umständen zunächst eine zeitlich beschränkte Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 a.a.O., vom 14.4.1998 a.a.O., vom 27.10.2010 a.a.O. …und vom 18.8.2011 a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 7 K 2265/11 Der Kläger hat gegen die Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes VG Freiburg, Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 K 1634/06 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Oktober 2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rz. 16;;BVerfG, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rz. 28; im Gegensatz zur Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten Behördenentscheidung beim Widerruf der Approbation: BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61/10 -, juris Rz. 8;.
BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010, - 3 B 61/10 -, juris Rz. 4; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2007, - 1 BvR 1098/07 - juris Rz. 22 zweifelnd zur Rechtfertigung eines außerberuflichen Bewährungszeitraumes in Bezug auf die Approbation als Apotheker.
BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010, - 3 B 61/10 -, juris Rz. 4.
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einem Streit über …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ). - BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; …
Strafzwecke, auch generalpräventive Zwecke im Sinne einer Abschreckung anderer Angehöriger des Berufsstandes vor ähnlichen Verfehlungen, wären damit nicht vereinbar (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 3). - VG München, 28.02.2012 - M 16 K 11.5836
Arzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug, bedingter Vorsatz; …
Bei der Entscheidung über den Widerruf ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 -juris).Da der Widerruf der Approbation einen besonders schweren Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit darstellt, ist eine solche Maßnahme nur zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 a.a.O.;… BayVGH vom 10.11.2011 a.a.O.).
Bei der hierzu erforderlichen Prognoseentscheidung sind die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen und seine Lebensumstände, insbesondere sein vor allem durch Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter zu würdigen (vgl. BVerwG vom 27.10.2010 a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12 Im Wiedererteilungsverfahren sind daher im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des Weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (…vgl. Urteil vom 28. April 2010 a.a.O. Rn. 11; Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8…, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 23.07 - juris Rn. 6 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28 ).
- VG Regensburg, 27.09.2012 - RN 5 K 11.1639
Widerruf der Approbation als Arzt wegen eines nicht berufsbezogenen …
Im vorliegenden Fall sind jedoch die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, sodass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (BayVGH v. 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 unter Hinweis auf BVerwG v. 28.4.2010, NJW 2010, 2901 und vom 27.10.2010, Az. 3 B 61/10 ).Allenfalls dann, wenn das Strafgericht ein Berufsverbot nach § 70 StGB als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgesprochen hat und ein sogenannter "berufsrechtlicher Überhang" nicht besteht, wenn also das strafrechtliche Berufsverbot ausschließlich den gleichen Zweck verfolgt wie der Widerruf der Approbation, kann sich die Frage der Doppelbestrafung stellen (BVerwG v. 27.10.2010, Az. 3 B 61/10 ; v. 14.4.1998, NJW 1999, 3425; v. 14.2.1963, BVerwGE 15, 282).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2011 - 9 S 2769/10
(Beurteilungszeitpunkt für die Zuverlässigkeit eines Physiotherapeuten im Rahmen …
Während im Falle des Widerrufs einer bereits erteilten Berufserlaubnis mit dem Erlass des rechtsgestaltenden Verwaltungsakts eine Zäsur eintritt, die nachträglich eintretende Umstände trennt und einem eigenständigen Wiedererteilungsverfahren zuweist und vorbehält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - [Rn. 8];… Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901 [Rn. 11]; Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 [113 f.]), besteht eine entsprechende Verfahrensaufspaltung im Falle der Ersterteilung nicht.Die getroffenen Feststellungen sind daher keine ausreichende Grundlage für die angenommene Negativprognose, so dass eine dem Gewicht der Berufsfreiheit und dem Übermaßverbot Rechnung tragende Würdigung der Einzelfallumstände (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 B 61/10 - [Rn. 4];… Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, NJW 2010, 2901 [Rn. 16]) im Hauptsacheverfahren durchgeführt werden muss.
- VGH Bayern, 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883
Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin; Widerruf der Approbation; …
Im vorliegenden Fall sind jedoch die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG vom 28.4.2010 NJW 2010, 2901; vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ).Der Gesetzgeber hat aber dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung getragen, dass er im Rahmen des § 8 Abs. 1 BÄO unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen und unter Umständen zunächst eine zeitlich beschränkte Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 a.a.O., vom 14.4.1998 a.a.O., vom 27.10.2010 a.a.O. …und vom 18.8.2011 a.a.O.).
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612
Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine …
- OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges …
- OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11
Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit.
- VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit
- OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
Widerruf der ärztlichen Approbation wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil …
- OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, …
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997
Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit; …
- VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242
Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche …
