Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 17.03.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13120
BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11 (https://dejure.org/2012,13120)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2012 - 3 B 62.11 (https://dejure.org/2012,13120)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2012 - 3 B 62.11 (https://dejure.org/2012,13120)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 9 Satz 2, Anlage 2 Nr. 20 (Zeichen 241 - Getrennter Rad- und Gehweg)
    Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege; Radfahrer; besondere Gefährdungssituation; Zumutbarkeit der Benutzung; Mindestbreite; Getrennter Rad- und Gehweg; besondere örtliche Verhältnisse; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 45 Abs. 1 Satz 1
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege; ERA; Empfehlungen für Radverkehrsanlagen; Getrennter Rad- und Gehweg; Mindestbreite; Radfahrer; Radweg; VwV-StVO; Zumutbarkeit der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 2 StVO, Anl 2 Nr 20 StVO, Anl 2 Zeichen 241 StVO, StVOVwV
    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; besondere Gefährdungssituation

  • verkehrslexikon.de

    Die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO ) vorgesehene Mindestbreite des von den Radfahrern zu benutzenden Radweges nicht erreicht wird.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht ohne Erreichen der vorgesehenen Mindestbreite des von den Radfahrern zu benutzenden Radweges

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; besondere Gefährdungssituation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 9 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht ohne Erreichen der vorgesehenen Mindestbreite des von den Radfahrern zu benutzenden Radweges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3048
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO besagt, dass die Straßenverkehrsbehörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - einer qualifizierten Gefährdungslage - nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht zu entscheiden hat (vgl. dazu auch Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 Rn. 17 m.w.N.).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, dass für die Wertung, ob die in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorausgesetzte besondere Gefährdungslage vorliegt, auch auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen zurückgegriffen werden kann (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 Rn. 27); davon gehen auch die Instanzgerichte aus (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2011 - 5 S 2285/09 - VKM 2012, 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    Auch wenn man davon ausgeht, dass ein Widerruf dieser Prozesshandlung zumindest unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13 m.w.N.), sind doch an die Erklärung des Widerrufs als "actus contrarius" schon aus Gründen der Verfahrenssicherheit dieselben formalen Anforderungen zu stellen wie an den vorangegangen Verzicht auf mündliche Verhandlung.

    Die Annahme des Klägers, dass der zuvor erklärte Verzicht auf mündliche Verhandlung aufgrund der Einführung weiteren Tatsachenmaterials durch den Beklagten nach diesem Verzicht von selbst, also auch ohne einen wirksamen Widerruf, entfallen sein könnte, ist unzutreffend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, dass für die Wertung, ob die in § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorausgesetzte besondere Gefährdungslage vorliegt, auch auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen zurückgegriffen werden kann (vgl. Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 Rn. 27); davon gehen auch die Instanzgerichte aus (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2011 - 5 S 2285/09 - VKM 2012, 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    Es geht vielmehr darum, allgemeine Verhaltensregeln vorzugeben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufrechterhalten oder Gefahrenquellen, die der Straßenverkehr eröffnet, durch Reglementierung der Fortbewegungsmöglichkeiten einzudämmen (vgl. Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 44).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    Ebenso wenig hat der Kläger eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Senats vom 5. April 2001 (BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41 = NJW 2001, 3139) schlüssig dargetan.
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
    Eine solche Abweichung sieht der Kläger zum einen darin, dass das Berufungsgericht eine vollständige Verhältnismäßigkeitsprüfung für entbehrlich gehalten habe, obwohl sich nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. April 1980 (BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8 = NJW 1981, 184) eine Maßnahme nach § 45 Abs. 1 StVO nur dann als rechtmäßig erweise, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn sei.
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 11 ZB 14.189

    Radwegbenutzungspflicht; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 30) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 38; B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 12).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16. April 2012 (3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 8) ausgeführt, entscheidend sei, ob die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer im Einzelfall zu einer Gefährdungssituation im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO führen würde, die auch mit Blick auf den Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar sei.

    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht sind durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159; B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als Vorinstanz (U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186; U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892) grundsätzlich geklärt.

    Ob die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht auch bei einer Abweichung von den Vorgaben der VwV-StVO gerechtfertigt ist, entzieht sich einer fallübergreifenden Betrachtung und kann nur für den jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse beurteilt werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 41).

    Soweit der Kläger hierzu vorträgt, das Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2012 (3 B 62.11 - NJW 2012, 3048) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. August 2009 (11 B 08.1892) ab und beruhe auf dieser Abweichung, weil das Verwaltungsgericht die dort aufgestellten Voraussetzungen (nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Mitbenutzung der Fahrbahn, Zumutbarkeit der Benutzung des Radwegs, Ausbau des Radwegs nicht ohne weiteres möglich) nicht geprüft habe, wird damit keine Divergenz dargelegt.

    Allein die fehlerhafte Anwendung eines solchen von den genannten Gerichten aufgestellten abstrakten Rechtssatzes im Sinne einer "Subsumtionsdivergenz" erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 43; BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 42, § 124a Rn. 73 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 1 B 25.15

    Klage gegen Radwegbenutzungspflicht/Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow:

    Entscheidend ist insoweit, ob die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer Gefährdungssituation im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO führen würde, die auch mit Blick auf den Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 B 62.11 - juris Rn. 8).
  • VG Hamburg, 02.02.2023 - 5 K 3154/18

    Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der

    Entscheidend ist, ob die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer Gefährdungssituation im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO führen würde, die auch mit Blick auf den Ausbauzustand des Radweges nicht hinnehmbar ist (noch in Bezug auf § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO a.F. BVerwG, Beschl. v. 16.4.2012, 3 B 62/11, juris Rn. 8).

    Eine Ausnahmekonstellation, in der die Benutzungspflicht für einen nicht den Mindestanforderungen entsprechenden Radweg angeordnet werden darf, liegt vor, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn durch Radfahrer zu einer im Verhältnis zu der auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden Gefahr im Sinn von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO nochmals deutlich gesteigerten Gefährdung der Radfahrer selbst führen würde, ein Radweg vorhanden ist, dessen Benutzung zumutbar ist und ein Ausbau des vorhandenen Radweges aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich ist (VGH München, a.a.O.) bzw. bei einer Gefährdungssituation auf der Fahrbahn, die auch mit Blick auf einen den Vorgaben der VwV-StVO nicht genügenden Ausbauzustand des Radweges nicht hinnehmbar ist (BVerwG, Beschl. v. 16.4.2012, a.a.O. Rn. 8; VG Minden, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 LB 505/15

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Liegt diese Voraussetzung vor, steht es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, mit welcher Maßnahme die Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll (BVerwG, a.a.O., Rn. 35; Beschl. v. 16.04.2012 - 3 B 62/11 -, juris, Rn. 8; Sauthoff, Recht der öffentlichen Straßen, 2. Aufl. Rn. 594).

    Ist danach die Tatbestandsvoraussetzung einer qualifizierten Gefahr i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO letztlich zu bejahen, so hätte der Beklagte ermessensfehlerfrei über die Anordnung der zur Abwendung der Gefahr in Betracht kommenden Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, etwa der Radwegebenutzungspflicht (Zeichen 240 - gemeinsamer Geh- und Radweg) entscheiden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 32/09 -, juris; Beschl. v. 16.04.2012 - 3 B 62/11 -, juris, Rn. 8; Sauthoff, Recht der öffentlichen Straßen, 2. Aufl., Rn. 594).

  • OVG Hamburg, 19.12.2023 - 4 Bs 154/23

    Vollsperrung eines Weges wegen Straßenschäden

    Es reicht aus, dass eine entsprechende konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.4.2012, 3 B 62.11, NJW 2012, 3048, juris Rn. 8; Urt. v. 18.11.2010, 3 C 42.09, BVerwGE 138, 159, juris Rn. 17; Urt. v. 23.9.2010, 3 C 37.09, BVerwGE 138, 21, juris Rn. 27).
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass für die Wertung, ob eine besondere Gefahrenlage im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO vorliegt, neben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO die in der ERA enthaltenen technischen Regelwerke zumindest Anhaltspunkte liefern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 01.02.2016 - 12 LA 211/16 -, juris Rn 20, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 -, juris Rn 27 u. Beschl. v. 16.04.2012 - 3 B 62.11 -, juris Rn 15; VGH BW, Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 -, juris Rn 44; BayVGH, Urt. v. 06.04.2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn 36).
  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 11 ZB 22.157

    Voraussetzungen eines von der Sraßenverkehrsbehörde angeordneten Radfahrstreifens

    Der Kläger wendet sich mit seinem Zulassungsantrag nicht gegen den - in Einklang mit der Rechtsprechung stehenden (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, B.v. 6.1.2021 - OVG 1 S 115/20 - ZfSch 2021, 297 Rn. 28) - Ansatz des Verwaltungsgerichts, eine konkrete Gefahr i.S.v. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO unter Rückgriff auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Ausgabe 2010) aus der Stärke und zulässigen Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs an den o.g. Strecken abzuleiten.
  • VG Berlin, 06.02.2017 - 11 K 339.16

    Jede Sekunde zählt: Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Erst bei Vorliegen dieser qualifizierten Gefährdungslage hat die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2012 - BVerwG 3 B 62.11 - juris, Rdnr. 8).
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15

    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

    Bei der Anordnung einer Beschränkung des fließenden Verkehrs gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO handelt es sich um eine Entscheidung, die die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat (stRspr., vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 B 62.11 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Zumal die streitgegenständlichen Verkehrszeichen lediglich zwei Wege im sog. Bannwald, d.h. in einem relativ kleinen Waldstück betreffen, so dass dem Kläger ein Umfahren zumutbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 nachfolgend BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62/11 - NJW 2012, 3048).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 8 A 1256/14

    Anordnung der Radwegbenutzungspflicht bei Bestehen einer Gefahrenlage

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2016 - 12 LA 211/14

    Fahrbahn; Fahrstreifen; Gefahrenlage; Radwegbenutzungspflicht;

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

  • VG Köln, 08.05.2015 - 18 K 189/14

    Radfahrer muss den Radweg benutzen

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VG Hamburg, 11.07.2023 - 5 K 4862/19

    Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in

  • VG Minden, 25.03.2021 - 3 K 1696/18
  • VG München, 11.08.2020 - M 23 K 20.467

    Verpflichtungsklage auf Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

  • VG Hannover, 24.04.2014 - 7 A 5659/13

    Benutzungspflicht; besondere Gefahrenlage; Ermessen; Mindestbreite; Radweg;

  • VG Berlin, 29.09.2014 - 11 K 198.14

    Keine Radwegbenutzungspflicht in der Kastanienallee

  • VG Gießen, 25.06.2013 - 6 K 268/12

    Radwegebenutzungspflicht in der Rudolf-Diesel-Straße in Gießen aufgehoben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 1 N 5.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Darlegung;

  • VG Köln, 25.07.2014 - 18 K 4458/13

    Radwegbenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; Schwerverkehr;

  • VG Köln, 25.07.2014 - 18 K 367/14

    Radwegbenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; Einschätzungsprärogative;

  • VG Köln, 01.09.2017 - 18 K 1317/15
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11   

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https://dejure.org/2011,11816
OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11 (https://dejure.org/2011,11816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2011 - 3 B 62/11 (https://dejure.org/2011,11816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47; SächsLadÖffG § 3, § 8
    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung, Wettbewerbsneutralität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschützender Charakter von ladenschlussrechtlichen Regelungen i.S.d. §§ 3, 8 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG); Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung unter Verweis auf die Notwendigkeit einer grundrechtskonformen Auslegung von § 8 SächsLadÖffG; ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung unter Verweis auf die Notwendigkeit einer grundrechtskonformen Auslegung von § 8 SächsLadÖffG; Geltendmachung einer Verletzung eigenen Rechten von Verkaufsstellenbetreibern aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG durch die Zulassung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97

    Betreiber von Verkaufsstellen; Rüge ; Verletzung; Rechtsverordnung; Konkurrent;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Dem stehe auch die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht entgegen, das mit Urteil vom 2. Dezember 1998 (NJW 1999, 2539 = SächsVBl. 1999, 70) entschieden habe, in vergleichbaren Konkurrenzsituationen sei im Bereich des Ladenschlusses die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ausgeschlossen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 2. Dezember 1998, SächsVBl. 1999, 70 = NJW 1999, 2539), ermöglichen ladenschlussrechtliche Regelungen es den Betreibern von Verkaufsstellen nicht, mit der Rüge einer Verletzung dieser Vorschriften gegen eine Rechtsverordnung vorzugehen, durch die Konkurrenten in den Genuss einer Verkürzung der allgemeinen Ladenschlusszeiten kommen (so auch BayVGH, Urt. v. 30. August 1984, NJW 1985, 1180; NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2001, NVwZ-RR 2001, 584).

    Darüber hinaus erfordert die Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten Erläuterungen dazu, dass hoheitliches Handeln zu schweren und unzumutbaren Beeinträchtigungen grundrechtlich geschützter Positionen führt (Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand Februar 2003, Art. 19 Abs. 4 Rn. 126; SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1998, NJW 1999, 2539) oder hoheitliches Handeln doch zumindest eine konkrete und greifbare Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit bewirkt (BVerfG, a. a. O.), weil nicht jede und ggf. auch nur reflexhafte Auswirkung auf grundrechtlich geschützte Positionen einen Grundrechtseingriff darstellt.

    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob an dem im Urteil des Senats vom 2. Dezember 1998 (NJW 1999, 2539) gebildeten Maßstab festzuhalten ist.

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Der Sonntagsschutz diene nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der Verwirklichung anderer Grundrechte, etwa aus Art. 9 GG (BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009, NVwZ 2010, 570).

    Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient (BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009, BVerfGE 125, 39; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010, SächsVBl. 2011, 39).

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 935/90

    Zulassung eines privaten entgegen dem Landesrundfunkgesetz nicht im gesamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG Unternehmen nicht vor wirtschaftlichem Wettbewerb schützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 1990, NJW 1991, 1943; OVG LSA, Urt. v. 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG Unternehmen nicht vor wirtschaftlichem Wettbewerb schützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 1990, NJW 1991, 1943; OVG LSA, Urt. v. 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 -, juris Rn. 76 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG a. F. für offensichtlich verfassungswidrig gehalten (Beschl. v. 1. November 2010, SächsVBl. 2011, 38).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Diese Voraussetzungen liegen - nur - dann nicht vor, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. v. 24. September 1998, BVerwGE 107, 215).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Ausgangspunkt hierfür ist die Überlegung, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG die Antragsteller zu 2 bis 12 nicht nur vor berufs- und gewerbespezifischen staatlichen Eingriffen, sondern auch vor mittelbaren und faktischen Beeinträchtigungen durch staatliches Handeln schützen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1990, BVerwGE 87, 37 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, BVerfGE 86, 28).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Ausgangspunkt hierfür ist die Überlegung, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG die Antragsteller zu 2 bis 12 nicht nur vor berufs- und gewerbespezifischen staatlichen Eingriffen, sondern auch vor mittelbaren und faktischen Beeinträchtigungen durch staatliches Handeln schützen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1990, BVerwGE 87, 37 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 25. März 1992, BVerfGE 86, 28).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01

    Antragsbefugnis; Arbeitsschutz; Berufsfreiheit; Drittschutz; einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 2. Dezember 1998, SächsVBl. 1999, 70 = NJW 1999, 2539), ermöglichen ladenschlussrechtliche Regelungen es den Betreibern von Verkaufsstellen nicht, mit der Rüge einer Verletzung dieser Vorschriften gegen eine Rechtsverordnung vorzugehen, durch die Konkurrenten in den Genuss einer Verkürzung der allgemeinen Ladenschlusszeiten kommen (so auch BayVGH, Urt. v. 30. August 1984, NJW 1985, 1180; NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2001, NVwZ-RR 2001, 584).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11
    Die Rechtsvorschriften müssen einen geschützten Personenkreis erkennbar werden lassen, der sich aus individualisierenden Merkmalen von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1987, BVerwGE 78, 40; vgl. allgemein zur Schutznormtheorie Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 42 Rn. 377 ff.).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 26.10.1993 - 1 C 17.91

    Einkaufen an der Tankstelle - § 6 Abs. 2 LadSchlG, 'Zubehör', innerer

  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

  • VGH Bayern, 30.08.1984 - 22 N 84 A.1515
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Die Rechtsvorschriften müssen einen geschützten Personenkreis erkennbar werden lassen, der sich aus individualisierenden Merkmalen von der Allgemeinheit unterscheidet (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. März 2011 - 3 B 62/11 -, juris [Rn 39]).
  • VG Osnabrück, 24.06.2011 - 1 B 13/11

    Schutz der konkurrierenden Verkaufsstellen gegen eine einem Konkurrenzunternehmen

    Nur in dieser Hinsicht, also im Zusammenhang mit seinem arbeitsschutzrechtlichen Gehalt, dient das Gesetz nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (wiederum zu dem früher geltenden Ladenschlussgesetz: BVerwG, Urt. v. 23.03.1982, 1 C 157/79, juris Rn. 29; vgl. ferner: Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.03.2011, 3 B 62/11, juris Rn. 38; Nds. OVG a.a.O., juris Rn. 9; a.A.: OVG Bremen, Urt. v. 04.09.2001, 1 D 307/01, juris Rn. 24 ff., das eine konkurrentenschützende Interpretation der Regelungen über den Ladenschluss im Lichte des Art. 12 GG fordert).
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