Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 17.05.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10   

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BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10 (https://dejure.org/2011,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 3 B 63.10 (https://dejure.org/2011,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 (https://dejure.org/2011,2238)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 130a, § 133
    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; Bindung an das Strafurteil; mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz

  • openjur.de

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; Bindung an das Strafurteil; mündliche Verhandlung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 130a, § 133
    Bindung an das Strafurteil; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Sexualdelikt; Strafurteil; Unwürdigkeit; Widerruf der Approbation; Zahnarzt; mündliche Verhandlung; persönliche Anhörung des Klägers; Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO
    Zahnarzt; Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Nachhaltige Erschütterung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand für den Fall einer Folgenlosigkeit des gravienden Fehlverhaltens eines Zahnarztes als Anlass für den Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Möglichkeit des Berufungsgericht zur Vornahme ...

  • rewis.io

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130a
    Nachhaltige Erschütterung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand für den Fall einer Folgenlosigkeit des gravienden Fehlverhaltens eines Zahnarztes als Anlass für den Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Möglichkeit des Berufungsgericht zur Vornahme ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigung beim Zahnarzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsentscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verliert ein Zahnarzt seine Zulassung, wenn er eine 15-Jährige in seinem Wohnhaus sexuell genötigt hat?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1830
  • DVBl 2011, 511
  • DÖV 2011, 416
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15; vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f.).
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Dem angeführten Urteil vom 27. Oktober 1966 (- BVerwG 1 C 99.64 - NJW 1967, 314) lag - abgesehen von sonstigen Gründen gegen eine Divergenz - ersichtlich kein ähnlicher Sachverhalt zugrunde, sondern homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen.
  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Strafzwecke, auch generalpräventive Zwecke im Sinne einer Abschreckung anderer Angehöriger des Berufsstandes vor ähnlichen Verfehlungen, wären damit nicht vereinbar (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. nur Beschlüsse vom 28. Januar 2003 - BVerwG 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 S. 15; vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f.).
  • BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung des Widerrufs

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Freilich muss der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 8; vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - juris Rn. 22 f.; vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Ob das Gericht den ihm nach § 130a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).
  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Freilich muss der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 8; vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - juris Rn. 22 f.; vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - juris Rn. 1).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    Freilich muss der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 23. November 2009 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 8; vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 - juris Rn. 22 f.; vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
    - Bayerischer VGH München - 21.05.2010 - AZ: VGH 21 BV 09.1206.
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Diese Gerichte stellen bei ihren Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts jeweils auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab, sodass der Betroffene für die Geltendmachung erst späterer Verbesserungen der Sachlage darauf verwiesen wird, mit diesen Gesichtspunkten eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ein erneutes Verfahren auf Erteilung der Berufserlaubnis oder ein erneutes Approbationsverfahren zu betreiben - womit der Grundsatz gewahrt bleibt, dass bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist und bleibt - (vgl hierzu zB BVerwGE 105, 267, 269 f; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11; vgl ferner BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5; weitere Angaben in BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 und 15; - diese Rechtsprechung nicht beanstandend BVerfG BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058 = Juris RdNr 18-20) .

    Vielmehr wird wie zB auch beim Widerruf der (zahn)ärztlichen Approbation oder der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Pflichtverletzungen und darauf gegründeter Unwürdigkeit keine (Gefahren-)Prognose für die Zukunft vorgenommen, sondern allein an das Fehlverhalten in der Vergangenheit angeknüpft; hierbei sind allerdings die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Art. 12 Abs. 1 GG und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes anzulegen, sodass zu prüfen ist, ob die Sanktion eine noch angemessene, nicht unverhältnismäßige Reaktion auf die begangenen Pflichtwidrigkeiten darstellt (ebenso zB BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 4; modifizierend BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11, 18-20 betr Merkmal der Unzuverlässigkeit; ebenso BVerwG vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16) .

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist mit zu berücksichtigen, dass die Entziehung nicht einen lebenslangen Ausschluss bedeuten muss, weil bei erneutem Vorliegen aller Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, eine erneute Berufserlaubnis oder eine erneute Approbation bzw Zulassung mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann (vgl hierzu BVerwGE 105, 267, 269 f zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11 iVm 21 zum Widerruf der Berufserlaubnis für Logopäden; BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5 zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; - zu den Maßstäben für Wiederzulassungen vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 14 ff; zur Verfassungsmäßigkeit von Wiederzulassungssperren siehe ferner BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 70 ff) .

  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Es muss bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lassen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f. und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10; zur Parallelregelung des § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG: Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4 und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160216B3B68.14.0] - juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Senats ist des Weiteren geklärt, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen, wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen im genannten Sinne handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 23 f., vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - a.a.O. Rn. 3 und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - a.a.O. Rn. 6).

    Ob gemessen an diesen Vorgaben - von denen auch der Verwaltungsgerichtshof ausgegangen ist (UA Rn. 16 und 23) - das in Rede stehende Fehlverhalten der Klägerin den Schluss auf die Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs rechtfertigt, betrifft die tatrichterliche Überzeugungsbildung im Einzelfall und entzieht sich daher einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, Beschlüsse 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4, vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10 und vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - juris Rn. 7).

    Dieses Vertrauen würde durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Ärzten zerstört, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4 m.w.N.).

    Entsprechend erfordert der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose; eine Wiederholungsgefahr ist nicht erforderlich (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4 und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 12).

    Gleichwohl geht es auch bei dem Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nicht um eine Sanktion, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - a.a.O.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - GesR 2017, 739 ).

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Der Betroffene muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Zahnarztes nicht zu vereinbaren ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4; zu der Parallelvorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO: Beschlüsse vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 S. 50 f., vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 111 Rn. 8 und vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 - juris Rn. 10).

    Ebenfalls geklärt ist, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995- 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 23 f. und vom 18. August 2011- 3 B 6.11 - a.a.O. Rn. 4) oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - a.a.O. Rn. 3), wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen im genannten Sinne handelt.

    Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden dadurch nicht aufgeworfen (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29 Rn. 4).

    c) Soweit der Kläger außerdem eine Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 - (Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 29) geltend macht, geht sein Vorbringen an dessen Inhalt vorbei.

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.05.2010 - 3 B 63/10   

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VG Schleswig, 17.05.2010 - 3 B 63/10 (https://dejure.org/2010,42237)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.2010 - 3 B 63/10 (https://dejure.org/2010,42237)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 3 B 63/10 (https://dejure.org/2010,42237)
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Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine PKH für Klage gegen Überwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr

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