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   BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12   

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https://dejure.org/2013,17516
BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12 (https://dejure.org/2013,17516)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 3 B 64.12 (https://dejure.org/2013,17516)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 3 B 64.12 (https://dejure.org/2013,17516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 HeilprG, § 2 Buchst i HeilprGDV 1, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten; Kenntnisüberprüfung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis ohne vorherige Kenntnisüberprüfung bei absolvierter Osteopathieausbildung

  • rewis.io

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten; Kenntnisüberprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Erteilung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis ohne vorherige Kenntnisüberprüfung bei absolvierter Osteopathieausbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeutin bei mehrjähriger Weiterbildung in Osteopathie ohne Kenntnisüberprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12
    Des Weiteren hat es auf die Lehrtätigkeit der Klägerin in der Ausbildung von Physiotherapieschülern/innen verwiesen sowie auf ihre Teilnahme an einem Lehrgang des VDB-Physiotherapieverbandes "Zusatzausbildung für Physiotherapeuten/innen ... zur Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 - 3 C 19.08".

    Ob und gegebenenfalls inwieweit die im Regelfall gebotene eingeschränkte Kenntnisüberprüfung für ausgebildete Physiotherapeuten im Hinblick auf absolvierte Zusatzausbildungen ausnahmsweise entbehrlich sein kann, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 - BVerwGE 134, 345 = Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 24).

    Hier ist das Oberverwaltungsgericht unter Zugrundelegung der Senatsentscheidung vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 - (a.a.O.) im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Einzelumstände zu der Einschätzung gelangt, dass die von der Klägerin beigebrachten Aus- und Fortbildungsnachweise eine Kenntnisüberprüfung durch die Beklagte entbehrlich machen.

  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 = juris Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12
    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 = juris Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 8 LB 225/12

    Erlangung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten

    Der Berufsbewerber muss vielmehr nur nachweisen, dass er auch ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder, Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen und Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2013 - 3 B 64.12 -, juris Rn. 4; Urt. v. 26.8.2009, a.a.O., Rn. 23, Rn. 27).

    Auch bloße Teilnahmebescheinigungen über absolvierte Lehrgänge, Seminare, Zusatzausbildungen und Ähnliches können von Belang sein, auch wenn deren Aussagegehalt differenziert zu betrachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2013, a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 13. Juni 2012 (a.a.O., Rn. 47; rechtskräftig nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.7.2013, a.a.O.), wonach diese Zusatzausbildung jedenfalls eine nur noch in geringem Umfang bestehende Kenntnislücke zu schließen geeignet ist.

  • BVerwG, 06.06.2017 - 3 B 42.16

    Erteilung der Approbation als Zahnarzt; zahnmedizinisches Studium in Russland;

    Der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang oder Fachseminar, bei denen ein inhaltlich und zeitlich umfangreiches Unterrichtsprogramm mit einer Prüfung abschließt, ist in der Regel mehr Gewicht beizumessen als dem Besuch einer Fortbildung, die eine geringere Stundenzahl umfasst und keine Überprüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 64.12 - juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 7 K 1583/14

    Anspruch eines selbstständigen Podologen auf Erteilung einer Erlaubnis zur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 64.12 -, juris Rn. 4 im Fall einer auf die Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 64.12 -, juris Rn 4 im Fall einer auf die Physiotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis.

  • VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13

    Recht der freien Berufe

    Das zeigt aber zugleich, dass sich nur im Einzelfall beantworten lässt, ob eine beigebrachte Ausbildungsunterlage ein tauglicher Kenntnisnachweis ist (BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013, - 3 B 64/12 -).

    Der Werdegang der Klägerin ist ferner nicht mit denjenigen vergleichbar, die das OVG NW (Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, bestätigt durch das BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 -) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12-) zu entscheiden hatten und in denen Nachqualifikationskurse die Kenntnisprüfung nicht mehr erforderlich machten.

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.4427

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung der von ihm beantragten Heilpraktikererlaubnis ohne weitere Kenntnisüberprüfung, weil er die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur heilkundlichen Tätigkeit u.a. als Physiotherapeut im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Verpflichtungsantrag nicht nachgewiesen hat (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 3 B 64.12 - juris Rn. 4, B.v. 4.7.2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    c) Aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ergibt sich im Ergebnis nichts anderes (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2013 - 3 B 64.12 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 26.07.2018 - 8 B 41.17

    Begrenzung der EEG -Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung des Gesetzes

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 B 64.12 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2017 - 3 LB 4/16

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ohne spezifische Ausbildung

    In einem Fall (OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 668/09 -) habe die dortige Klägerin bereits über eine fünfjährige Weiterbildung in Osteopathie verfügt; in dem zweiten Fall (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 B 64/12 - ) habe der Kläger bereits eine 11-jährige Erfahrung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie vorzuweisen gehabt.
  • VG Gera, 09.12.2014 - 3 K 705/14

    Zugang von Podologen zum Heilpraktikerberuf

    Hinzukommen müssen ausreichende diagnostische Fähigkeiten hinsichtlich der einschlägigen Krankheitsbilder sowie Kenntnisse einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, auch bezüglich rechtlicher Grenzen der Ausübung der Heilkunde durch Personen, welche keine Ärzte sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 - zitiert nach juris).
  • VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 3326/13

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    Lässt sich der Versagungsgrund nicht schon auf der Grundlage der eingereichten Nachweise verneinen, weil ihnen die von dem Bewerber darzulegenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht zu entnehmen sind, kommt eine Prüfung im eigentlichen Sinne in Betracht, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34/90 -, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 - VG Berlin, Urteil vom 22.01.2014 - 14 K 124.12 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1463/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1428/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis mit Beschränkung auf dem Gebiet der

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