Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 25.06.2010 | BVerwG, 01.06.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10   

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https://dejure.org/2010,19461
BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10 (https://dejure.org/2010,19461)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 B 65.10 (https://dejure.org/2010,19461)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 B 65.10 (https://dejure.org/2010,19461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anh A Kap I Nr 4 Buchst b EWGRL 73/85, Anh A Kap I Nr 4 Buchst a EWGRL 73/85, EGRL 43/96
    Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund Kostenkalkulation

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben

  • rewis.io

    Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund Kostenkalkulation

  • ra.de
  • rewis.io

    Gebührenerhebung für Hygieneuntersuchungen von Frischfleisch aufgrund Kostenkalkulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    Sie vertritt die These, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 (C-270/07 und C-309/07) ein "Realkostengebot und Pauschalierungsverbot" angenommen habe, dem eine Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie nur dann gerecht werde, wenn zunächst allenfalls vorläufige Bescheide über Vorauszahlungen ergingen und nach Ablauf des Rechnungsjahres ein endgültiger Bescheid mit einer "betriebsbezogenen Einzelabrechnung" der tatsächlich angefallenen Kosten erlassen werde; eine Gebührenerhebung auf der Grundlage im Vorhinein kalkulierter Kosten sei generell unzulässig.

    Der Europäische Gerichtshof hat in den besagten Entscheidungen (noch einmal) betont, dass die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie unter der einzigen Voraussetzung steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (C-309/07 Rn. 20); sie darf ferner nicht die Form eines Pauschalbetrages annehmen (C-309/07 Rn. 21 und C-270/07 Rn. 30 ff.).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie eine Gebühr erhoben werden kann, die nach der Größe des Betriebs und der Zahl der geschlachteten Tiere unterscheidet, wenn feststeht, dass diese Faktoren sich auf die Kosten auswirken (Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 - Rn. 22).

    Der Senat sieht deshalb keinen Anlass, das Verfahren nach § 94 VwGO auszusetzen, um abzuwarten, bis der Antrag der Klägerin nach Art. 102 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs auf Auslegung des Urteils vom 19. März 2009 (C-309/07) beschieden worden ist.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    Sie vertritt die These, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen vom 19. März 2009 (C-270/07 und C-309/07) ein "Realkostengebot und Pauschalierungsverbot" angenommen habe, dem eine Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie nur dann gerecht werde, wenn zunächst allenfalls vorläufige Bescheide über Vorauszahlungen ergingen und nach Ablauf des Rechnungsjahres ein endgültiger Bescheid mit einer "betriebsbezogenen Einzelabrechnung" der tatsächlich angefallenen Kosten erlassen werde; eine Gebührenerhebung auf der Grundlage im Vorhinein kalkulierter Kosten sei generell unzulässig.

    Der Europäische Gerichtshof hat in den besagten Entscheidungen (noch einmal) betont, dass die Erhebung einer die Pauschalgebühr übersteigenden spezifischen Gebühr nach Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie unter der einzigen Voraussetzung steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (C-309/07 Rn. 20); sie darf ferner nicht die Form eines Pauschalbetrages annehmen (C-309/07 Rn. 21 und C-270/07 Rn. 30 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    Die These der Klägerin wird auch nicht durch die von ihr angeführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen gestützt, das - in Übereinstimmung mit dem Berufungsurteil - eine Gebührenerhebung auf der Grundlage prognostischer Werte ausdrücklich für zulässig erachtet (vgl. nur OVG Münster, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 - juris Rn. 92 ff.).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 30.08

    Wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zur Rechtsetzung befugte

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    In der Rechtsprechung des Senats ist hinlänglich geklärt, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht daran hindert, eine erforderliche Umsetzung rückwirkend vorzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 30.08 - juris Rn. 8 m.w.N.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    In der Rechtsprechung des Senats ist hinlänglich geklärt, dass europäisches Gemeinschaftsrecht nicht daran hindert, eine erforderliche Umsetzung rückwirkend vorzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 30.08 - juris Rn. 8 m.w.N.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 BvR 1792/06 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 2509/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Hygieneüberwachung und die

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 65.10
    Soweit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bei der Überprüfung einer konkreten Gebührenkalkulation für den Sonderfall einer nachträglichen Neuberechnung von Gebühren für abgelaufene Zeiträume nicht die durch Zeitablauf obsolet gewordenen Prognosewerte der ursprünglichen Kalkulation, sondern die bereits feststehenden tatsächlich angefallenen Kosten für maßgeblich gehalten hat (Urteil vom 27. Januar 2010 - 17 A 2509/03 - juris Rn. 66), ergibt sich keine Abweichung zu dem Berufungsurteil, die eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründen könnte.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10   

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https://dejure.org/2010,16258
OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10 (https://dejure.org/2010,16258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2010 - 3 B 65/10 (https://dejure.org/2010,16258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 (https://dejure.org/2010,16258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 4 Abs. 3 S. 1
    Rechtskraft- und Tattagsprinzip

  • verkehrslexikon.de

    Für das Erreichen von 18 Punkten ist das sog. Tattagsprinzip maßgeblich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Überschreitung der "18-Punkte-Grenze" i.S.d. § 4 Abs. 3 S 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Auswirkungen der nachträglichen Veränderung des Punktestandes auf die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Überschreitung der "18-Punkte-Grenze" i.S.d. § 4 Abs. 3 S 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ); Auswirkungen der nachträglichen Veränderung des Punktestandes auf die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 3 BS 241/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG beim Erreichen von 18 Punkten zwingend und ohne Einbeziehung von Zumutbarkeitserwägungen vorzunehmen hat, setzt zwar rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus; für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 StVG an das Erreichen oder Überschreiten der Punkteschwellen knüpft - hier die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG - , kommt es aber auf den Tag der Begehung der zu bewertenden Tat an (sog. Tattagsprinzip; hierzu nunmehr grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, BVerwGE 132, 48; so bereits der erkennende Senat, Beschl. v. 15.8.2006, NJW 2007, 168).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG beim Erreichen von 18 Punkten zwingend und ohne Einbeziehung von Zumutbarkeitserwägungen vorzunehmen hat, setzt zwar rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus; für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 StVG an das Erreichen oder Überschreiten der Punkteschwellen knüpft - hier die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG - , kommt es aber auf den Tag der Begehung der zu bewertenden Tat an (sog. Tattagsprinzip; hierzu nunmehr grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, BVerwGE 132, 48; so bereits der erkennende Senat, Beschl. v. 15.8.2006, NJW 2007, 168).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10
    Dabei ist unerheblich, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (BVerwG, Urt. v. 25.9.2008, BVerwGE 132, 57).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Das bereits vor Einführung des Fahreignungs-Bewertungssystems von der Rechtsprechung entwickelte Tattagprinzip (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 3.07 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris Rn. 4) ist nun ausdrücklich in § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 StVG verankert.
  • OVG Sachsen, 14.12.2012 - 3 B 274/12

    Erhöhte Anforderungen an die Behauptung eines drogenkonsumierenden

    Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist dabei gemäß Nrn. 1.5, 46.5 und 46.8 des Streitwertkatalogs i. d. F. der am 7./8. Juli 2004 in Leipzig beschlossenen Änderungen (abgedr. bei Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, Anh § 146 Rn. 14) zutreffend von einem im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes zu halbierenden Streitwert i. H. v. 7.500,00 EUR ausgegangen, da sich der Streitwert in Verfahren über die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach dem Wert der Fahrerlaubnisklasse richtet, die - wie hier die Klasse C1E - zum Führen von Kraftfahrzeugen der anderen Klassen, in denen die Antragstellerin die Fahrerlaubnis innehatte, berechtigt und damit diese Klassen einschließt (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der

    So bereits OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2011 16 B 1500/11 unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 11 CS 10.377 , juris, Rdnr. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 11 B 11.1848 , juris, Rdnr. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 3 B 65/10 , juris, Rdnr. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 10 S 2053/10 , juris, Rdnr. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 10 S 137/11 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rdnr. 24; ders, DAR 2009, 49; Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 4 StVG Rdnr. 3a.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im

    Eingehend hierzu OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 16 B 1116/12 -, a. a. O., Rn. 3 ff., unter Hinweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 11 CS 10.377 -, juris, Rn. 18 ff. (= ZfSch 2010, 597), und Urteil vom 19. Dezember 2011 - 11 B 11.1848 -, juris, Rn. 26 ff.; Sächs. OVG, Beschluss 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris, Rn. 4 (= DAR 2010, 534); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 10 S 2053/10 -, juris, Rn. 4 ff. (= DAR 2011, 166), und vom 10. Mai 2011 - 10 S 137/11 -, juris, Rn. 4 (= NJW 2011, 2456); Dauer, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 4 StVG Rn. 24; ders, DAR 2009, 49.
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    Soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2018 - 3 A 1185/18 -, juris Rn. 17; v. 6. Februar 2017 - 3 B 305/16 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 25. August 2016 - 3 E 85/16 -, juris Rn. 3; v. 7. Juli 2016 - 3 E 69/16 -, juris Rn. 3 f.;. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 16; v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris Rn. 8) eine andere Auffassung vertreten hat, wird hieran nicht festgehalten.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 12 ME 96/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit Erreichen von 18 oder mehr Punkten im

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass die Berechnung des Punktestands des Antragstellers (mit 18 Punkten) im Verkehrszentralregister der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sogenannten Tattagprinzip entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 -, DAR 2009, 46; Urt. vom selben Tage - 3 C 21.07 -, DAR 2009, 102; vgl. auch Bay.VGH, Beschl. v. 3.5.2010 - 11 CS 09.3149 -, DAR 2010, 538; OVG Sachsen, Beschl. v. 25.6.2010 - 3 B 65/10 -, DAR 2010, 534; ebenso st. Rspr. d. Sen.) und deshalb nicht zu beanstanden ist.
  • OVG Sachsen, 07.07.2016 - 3 E 69/16

    Streitwert; Fahrerlaubnisentzug; wertmäßige Bedeutung; Fahrerlaubnisklassen B und

    Hierfür sind nur die Fahrerlaubnisklassen heranzuziehen, denen eine eigenständige wertmäßige Bedeutung zukommt, nicht hingegen die Fahrerlaubnisklassen, die gemäß § 6 Abs. 3 FeV von den heranzuziehenden Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen sind (st. Rspr.; grundlegend SächsOVG, Beschl. v. 25. Juni 2010 - 3 B 65/10 -, juris Rn. 8).
  • VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Voraussetzungen lagen beim Antragsteller vor, da er auf der Grundlage der Anlage 13 zu § 40 FeV unter Zugrundelegung des Tattagprinzips (vgl. hierzu BVerwG vom 25.9.2008, Az. 3 C 3.07, DAR 2009, 46; vom selben Tage, Az. 3 C 21.07, DAR 2009, 102; BayVGH vom 3.5.2010, Az. 11 CS 09.3149, Juris; OVG Sachsen vom 25.6.2010, Az. 3 B 65/10, Juris) und unter Berücksichtigung von Tilgungen und Punktereduzierungen mit Begehung der Geschwindigkeitsüberschreitung am 15. Juli 2009 einen Punktestand von 18 Punkten erreicht hatte (a) und das Absinken des Punktestandes infolge von Tilgungen nach diesem Zeitraum unberücksichtigt bleibt (b).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 7.11 (3 B 65.10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24739
BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 7.11 (3 B 65.10) (https://dejure.org/2011,24739)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2011 - 3 B 7.11 (3 B 65.10) (https://dejure.org/2011,24739)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 3 B 7.11 (3 B 65.10) (https://dejure.org/2011,24739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 64.10

    Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 7.11
    In dem von der Klägerin angesprochenen Verfahren hat der Senat einen Verfahrensfehler der Vorinstanz angenommen, weil die Gebührenkalkulation der Beklagten nicht beigezogen worden war (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 3 B 64.10 - Rn. 11; s. demgegenüber Rn. 11 des hier angegriffenen Beschlusses).
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