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   BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97   

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https://dejure.org/1997,7154
BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97 (https://dejure.org/1997,7154)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1997 - 3 B 66.97 (https://dejure.org/1997,7154)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1997 - 3 B 66.97 (https://dejure.org/1997,7154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage - Pflicht zur Aufklärung des Sachverhaltes durch das Gericht - Ermittlung der Rücknahmevoraussetzungen eines Verwaltungsaktes durch die Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VwVfG § 48 Abs. 4
    Verwaltungsverfahren - Frist für die Entscheidung über Rücknahme oder Bestehenlassen eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97
    Außer Frage steht, daß die Behörden bei der Ermittlung der Rücknahmevoraussetzungen wie in ihrer gesamten Tätigkeit dem Grundsatz von Treu und Glauben unterworfen sind, der sich insbesondere im Rechtsinstitut der Verwirkung manifestiert (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 16. Dezember 1981, BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97
    Dies ergibt sich aus dem unmißverständlichen Wortlaut der Norm und ist vom Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356, 359 f. entsprechend entschieden worden.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    Die Behörde sei jedoch bei der Ermittlung der Rücknahmevoraussetzungen dem Grundsatz von Treu und Glauben unterworfen, der sich insbesondere im Rechtsinstitut der Verwirkung manifestiere, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1997, 3 B 66.97, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 87.
  • BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts bei bloßem Rechtsanwendungsfehler

    Eine Frist für die Ermittlung der maßgeblichen Umstände hat der Gesetzgeber den Behörden in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht gesetzt; für eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift in diese Richtung fehlt jede Grundlage (Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 66.97 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 87).

    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 und Beschluss vom 12. September 1997 a.a.O. S. 6 m.w.N.), wenn die Behörde - wie von der Beschwerde vorliegend behauptet - den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 15 A 2792/18

    Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 1997 - 3 B 66.97 -, juris Rn. 3.
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