Rechtsprechung
BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule zur Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens - Fristversäumnis bei Einlegung eines Rechtsmittels - Nicht fristgemäßer Eingang des Rechtsmittelschreibens bei einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.02.1984 - 9 A 76.82
- BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85
- BVerwG, 29.01.1986 - 3 B 67.85
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.09.1964 - VIII B 57.64
Fristgerechte Darlegung des Zulassungsgrundes bei Antrag auf Armenrecht anstatt …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85
Nach der gefestigten Rechtsprechung aller Gerichte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. September 1964 - BVerwG 8 B 57.64 - Buchholz 310 § 60 Nr. 34 mit weiteren Nachweisen) hat eine mittellose Partei einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie das Gesuch um Gewährung von Prozeßkostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingereicht hat.
- BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen …
Allerdings hat der nicht anwaltlich vertretene Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist oder - wie hier - eine Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er innerhalb der noch laufenden Frist alles ihm Zumutbare getan hat, um sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; Beschluß vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 67.85 -). - BVerwG, 23.03.1987 - 3 B 72.86
Antrag auf Beiordnung eines Anwalts innerhalb der Rechtsmittelfrist - Beiordnung …
Wendet man die gleichen Grundsätze entsprechend auf die anwaltlose Partei an - so der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 67.85 -, dann hat sie einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist alles getan hat, um durch einen Rechtsanwalt vertreten zu werden. - OVG Thüringen, 03.06.2020 - 3 EO 364/20
Fristversäumnis bei fehlender Vertretung: Notwendigkeit der Beantragung eines …
Dazu gehört jedoch grundsätzlich, dass er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i. V. m. § 78 b ZPO gestellt hat (…zu allem: BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 9 B 333/99 - juris Rdn. 4, vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2 und vom 30. Oktober 1985 - 3 B 67.85 - juris).
Rechtsprechung
BVerwG, 29.01.1986 - 3 B 67.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.02.1984 - 9 A 76.82
- BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85
- BVerwG, 29.01.1986 - 3 B 67.85