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   BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 67.04   

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https://dejure.org/2004,31869
BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 67.04 (https://dejure.org/2004,31869)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2004 - 3 B 67.04 (https://dejure.org/2004,31869)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2004 - 3 B 67.04 (https://dejure.org/2004,31869)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach §

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 67.04
    Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung des angegriffenen Urteils vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1998 (BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend, mit dem entschieden worden sei, dass von einer Nutzung für Verwaltungszwecke nicht gesprochen werden könne, solange diese nur geplant und vorbereitet werde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 5.06

    "Verunstaltung des Landschaftsbildes" i. S. des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5

    Deshalb ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. nur OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -, BA S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 B 67/04 -, BA S. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -, BA S. 3; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 1181.02 -, juris-Ausdruck S. 7f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 10 S 6.06

    Baugenehmigung für eine Windenergieanlage (WEA) im Außenbereich; Ersetzung des

    Deshalb ist eine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. nur OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -, BA S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 B 67/04 -, BA S. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -, BA S. 3; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 1181.02 -, juris-Ausdruck S. 7f).
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