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   BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 68.00   

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https://dejure.org/2000,13111
BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 68.00 (https://dejure.org/2000,13111)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2000 - 3 B 68.00 (https://dejure.org/2000,13111)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2000 - 3 B 68.00 (https://dejure.org/2000,13111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rechtswirksamkeit der durch eine Besitzübernahmeerklärung erfolgten Eigentumsübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 68.00
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Kläger an dem als Verwaltungsvermögen zu qualifizierenden Objekt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 ) mit Wirksamwerden des Beitritts aufgrund von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV Eigentum erlangt hat.
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2000 - 3 B 68.00
    Diese Frage ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ) hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 43.02

    Restitution; Restitutionsausschluss; Nutzung für eine öffentliche Aufgabe;

    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 EV - und damit zugleich als für eine öffentliche Aufgabe im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG genutzt - anerkannt sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 38), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 39), ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 - Buchholz 115 Nr. 33) und die Zentralwäscherei eines Universitätsklinikums (Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 3 C 33.99 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 42).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 3 C 33.99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Zuordnung eines Grundstücks -

    Als Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV anerkannt wurden beispielsweise eine Kindertagesstätte (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 285), ein Jugendtouristhotel (Beschluss vom 10. November 1999 - BVerwG 3 B 132.99 -), ein Behördenparkplatz (Beschluss vom 30. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 143.99 -), ein Universitätssportplatz (Beschluss vom 20. März 2000 - BVerwG 3 B 11.00 -) sowie ein Studentenwohnheim (Beschluss vom 29. September 2000 - BVerwG 3 B 68.00 -).
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