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BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 68.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zuordnung von auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Wittstock gelegenen Grundstücken
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 947/02
- BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 68.04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach § …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2004 - 3 B 68.04
Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung des angegriffenen Urteils vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1998 (BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend, mit dem entschieden worden sei, dass von einer Nutzung für Verwaltungszwecke nicht gesprochen werden könne, solange diese nur geplant und vorbereitet werde.
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …
Ebenfalls mit Beschluss vom 6. November 2004 (3 B 68/04) lehnte das Verwaltungsgericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Bescheid der Bezirksregierung Lüneburg vom 5. November 2004 ab. - VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …
Diesen Antrag lehnte die Kammer mit Beschluss vom 6. November 2004 ab (3 B 68/04), da das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Vollzug der Allgemeinverfügung bestätigt habe und es nicht mehr darauf ankomme, ob (auch) individuelle Versagungsgründe für die angemeldete Versammlung der Klägerin vorlägen.