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   BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00   

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https://dejure.org/2000,10439
BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00 (https://dejure.org/2000,10439)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 3 B 7.00 (https://dejure.org/2000,10439)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 (https://dejure.org/2000,10439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei klärungsfähiger und klärungsbedürftiger abstrakter Rechtsfrage hinsichtlich der Überprüfung von Willkürentscheidungen von DDR-Behörden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; Willkür

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Jedenfalls waren sie von der Tendenz und Absicht getragen, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - juris Rn. 6; Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 17 und Leitsatz 1), und stellten deshalb Willkürakte im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG dar.
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juli 2000 (- BVerwG 3 B 7.00 -) ausgeführt hat, ist "Willkür im Einzelfall" nur bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen.
  • VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 1167/99

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zum Verhältnis von Vermögensgesetz und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 25.07.2000 (- 3 B 7/00 -, ZOV 2000, 424 f. = Buchholz 115 Sonst.
  • BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen

    Allerdings widerspricht der entscheidungstragende Rechtssatz des angegriffenen Urteils, ein willkürlicher Eingriff im Sinne des § 1 VwRehaG könne erst bei krassesten und eklatantesten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegen, dem entscheidungstragenden Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200 Rn. 16 und 18), wonach es genügt, dass die Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die in § 1 Abs. 2 VwRehaG genannten rechtsstaatlichen Grundsätze verstößt und entweder der politischen Verfolgung gedient hat oder als Willkür im Einzelfall einzuordnen ist, weil sie von der Tendenz und Absicht getragen war, den Adressaten bewusst zu benachteiligen (dazu vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).
  • VG Berlin, 28.02.2017 - 9 K 19.16
    Dann müsste es sich bei den Verhören, dem bei der Arbeit ausgeübten Druck und den "Bespitzelungen" um Maßnahmen handeln, die von der Tendenz und Absicht getragen waren, den Kläger bewusst zu benachteiligen bzw. zu diskriminieren (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - BVerwG 3 B 7/00 -, juris Rn. 6, unter Verweis auf …
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