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   BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96   

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https://dejure.org/1996,2941
BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96 (https://dejure.org/1996,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1996 - 3 B 70.96 (https://dejure.org/1996,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 3 B 70.96 (https://dejure.org/1996,2941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stasi-Vermögen - Vermietung - Zuführung zu neuen sozialen Zwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinigungsV Art. 22 Abs. 1 S. 2
    Offene Vermögensfragen - Zuführung zu neuen sozialen Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93

    Zuführung von Stasi-Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96
    Wie der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Januar 1995 (- BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 (300) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 62/93]) zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der eigentumsbegründenden Wirkung der Zuführung das Erfordernis, daß die Nutzung des Vermögensgegenstandes zu neuen sozialen Zwecken am Stichtag dauerhaft gewährleistet war.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98

    Legendiertes MfS-Vermögen; Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken; Anforderungen

    Der darin geäußerten Rechtsansicht hat sich der nunmehr für das Vermögenszuordnungsrecht zuständige beschließende Senat (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 - BVerwG 3 B 70.96 und 72.96 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 21), sowie auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. September 1996 V ZR 283/94 - VIZ 1997, 47) angeschlossen.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97

    Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit; Stichtag für

    Eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen konnten, zum Ausdruck kam (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 BVerwG 3 B 70.96, 17. Oktober 1996 BVerwG 3 B 71.96 und 16. Oktober 1996 BVerwG 3 B 73.96 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 21 S. 63).
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