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   BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92   

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https://dejure.org/1992,8503
BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92 (https://dejure.org/1992,8503)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1992 - 3 B 76.92 (https://dejure.org/1992,8503)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1992 - 3 B 76.92 (https://dejure.org/1992,8503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Subventionsgewährende Verwaltungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1992 - 3 B 76.92
    Sie binden - so die ständige Rechtsprechung - die Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), und zwar in dem Sinne, in dem sie - jedenfalls mit Billigung oder Duldung ihres Urhebers - tatsächlich angewandt werden (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - Buchholz 310 § 137 Nr. 148 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11

    Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie

    Dies bedeutet, dass die Verwaltung gehalten ist, bei der Mittelvergabe bei allen Antragstellern gleiche Maßstäbe anzulegen und von einer generellen Vergabepraxis zulasten eines einzelnen Antragstellers nicht ohne Vorliegen gewichtiger Umstände des Einzelfalles abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111/79 -, BVerwGE 58, 45; Beschluss vom 18. August 1992 - 3 B 76/92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310; Urteil vom 17. Januar 1996, - 11 C 5/92 -, NJW 1996, 1766).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03

    Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz;

    Dies kann schon deshalb nicht zur Revisionszulassung führen, weil die behauptete Unvereinbarkeit der Zuteilungsregeln mit Verfassungsrecht vom Senat in einem Revisionsverfahren mangels Revisibilität der Verwaltungsvorschriften nicht zu prüfen wäre (vgl. Beschluss vom 18. August 1992 - BVerwG 3 B 76.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310 S. 44; Beschluss vom 10. Juni 1994 - BVerwG 1 B 89.94 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG 1990 Nr. 1 S. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Die Verwaltung ist gehalten, bei der Mittelvergabe bei allen Antragstellern gleiche Maßstäbe anzulegen und von einer generellen Vergabepraxis zulasten eines einzelnen Antragstellers nicht ohne Vorliegen gewichtiger Umstände des Einzelfalles abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.1979, a.a.O.; Beschluss vom 18.08.1992 - 3 B 76.92 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 310; Urteil vom 17.01.1996 - 11 C 5.92 -, NJW 1996, 1766; HessVGH, Urteil vom 28.06.2012 - 10 A 1481/11 -, ZNER 2012, 436).
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