Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06   

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BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06 (https://dejure.org/2007,2747)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2007 - 3 B 79.06 (https://dejure.org/2007,2747)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - 3 B 79.06 (https://dejure.org/2007,2747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StVO § 45 Abs. 1, Abs. 9
    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden Verkehrs; Bundesautobahn; Autobahn; besondere örtliche Verhältnisse; allgemeines Risiko; erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos; Schwerlastverkehr; Verkehrsbelastung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 45 Abs. 1, Abs. 9
    Autobahn; Beschränkung des fließenden Verkehrs; Bundesautobahn; Gefahrenlage; Lkw-Überholverbot; Schwerlastverkehr; Verhältnismäßigkeit; Verkehrsbelastung; allgemeines Risiko; besondere örtliche Verhältnisse; erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos; fließender ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit von Beschränkungen des fließenden Verkehrs durch Lkw-Überholverbot auf Autobahnen

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Zulässigkeit eines Lkw-Überholverbots auf einem Autobahnabschnitt; Beurteilung der Eignung des Lkw-Überholverbots zur Verhinderung einer Gefahr; Vergleichsmaßstab für Verkehrsbeschränkungen auf Bundesautobahnen; Notwendigkeit des Vorliegens der das allgemeine ...

  • Judicialis

    StVO § 45 Abs. 1; ; StVO § 45 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1, 9
    Straßenverkehrsrecht - Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden Verkehrs; Bundesautobahn; Autobahn; besondere örtliche Verhältnisse; allgemeines Risiko; erhebliches Übersteigen eines allgemeinen Risikos; Schwerlastverkehr; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3015
  • NZV 2007, 643
  • DÖV 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06
    Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Überschreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Eine solche Konkretisierung wäre umso mehr geboten gewesen, als der Senat in seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41) anknüpfend an die Rechtsprechung zu § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO die Voraussetzungen für Beschränkungen des fließenden Verkehrs bereits präzisiert hatte.

    So kommt es maßgeblich auch auf die im sogenannten DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an, die im damals entschiedenen Fall etwa doppelt so hoch lag wie der Wert für das gesamte Autobahnnetz; ebenso fällt ein überproportional hoher Anteil des sog. Schwerlastverkehrs ins Gewicht (Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 22).

    Die weitere Voraussetzung, dass die vorzufindende Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigen muss, ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernden Tätigkeit ab, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr belegt ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 23).

    Darauf, ob auf vergleichbaren Autobahnabschnitten ähnliche oder andere Unfallzahlen auszumachen sind, kommt es nicht an (vgl. Urteil vom 5. April 2001 a.a.O. S. 23).

    b) Auch die vom Kläger geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - (a.a.O.) ist nicht festzustellen.

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06
    a) Der Kläger sieht eine Abweichung vom Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8) darin, dass das Berufungsgericht eine vollständige Verhältnismäßigkeitsprüfung für entbehrlich gehalten habe.
  • BVerwG, 11.01.2001 - 9 B 40.01

    Anforderungen an die Einlegung einer Divergenzrüge - Erstrecken der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06
    Ein Verfahrensmangel in diesem Sinne ist ein Verstoß gegen eine Norm, die den äußeren Verfahrensablauf, also den Weg zum Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses betrifft, nicht jedoch dessen Inhalt und den Vorgang der inneren Überzeugungsbildung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2002 - BVerwG 9 B 40.01 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Eine besondere Verkehrsbelastung kann auch für sich allein die Gefahren begründen, die Lkw-Überholverbote rechtfertigen können (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 79.06 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 43 S. 2 m.w.N.).

    Auch insoweit hat es auf vorangegangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (Beschluss vom 4. Juli 2007 a.a.O. und Urteil vom 5. April 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Eine besondere Verkehrsbelastung kann auch für sich allein die Gefahren begründen, die Lkw-Überholverbote rechtfertigen können (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 3 B 79.06 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 43 S. 2 m.w.N.).

    Auch insoweit hat es auf vorangegangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen (Beschluss vom 4. Juli 2007 a.a.O. und Urteil vom 5. April 2001 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Maßstab ist, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffenen Verkehrsbeschränkungen gelten, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Beschl. v. 04.07.2007 - 3 B 79.06 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41).

    Dies umso weniger, als auch die Durlacher Straße als Hauptverkehrsstraße mit knapp unter 5.000 Kfz/Tag eine eher geringe Verkehrsbelastung aufweist (vgl. hierzu die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Beklagten am 11.01.2006, S. 5) und damit zu keiner besonderen Verkehrsdichte bzw. -belastung in dem hier in Rede stehenden Kreisverkehrsplatz führt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.04.2001, a.a.O., Rn. 25, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.; auch Ziff. I. 2. VwV-StVO: Anordnung "insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr").

    Auch für einen überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.2007, a.a.O.) ist nichts ersichtlich.

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine besondere Verkehrsbelastung aber auch für sich allein die Gefahren begründen, die verkehrsregelnde bzw. verkehrsbeschränkende Maßnahmen rechtfertigen (so: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 -, NJW 2007, 3015 = DAR 2007, 662 = NZV 2007, 643 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 43).

    Entscheidend ist vielmehr, ob gerade bezogen auf den Streckenabschnitt, für den die angegriffene Verkehrsbeschränkung gilt, eine entsprechende konkrete Gefahr besteht (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 -, a.a.O.; Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.).

    Die auf dieser Grundlage vorgenommene Risikoabschätzung, dass mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf diesem Autobahnabschnitt vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrmindernder Tätigkeit ab (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 -, a.a.O., m.w.N.), ist durchaus plausibel und nachvollziehbar.

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernder Tätigkeit ab, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr belegt ist (BVerwG vom 5.4.2001 a.a.O.; vom 4.7.2007 Az. 3 B 79/06 ).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 K 4868/10

    Kein Tempo 30 auf der Südallee in Urdenbach

    vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79/06 -, juris.

    Erforderlich ist somit eine durch Prüfung der Verkehrssituation zu ermittelnde konkrete Gefahr, Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79/06 -, a.a.O., die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht.

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

    1975, 351 = VRS 49, 70 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3; Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, NJW 2001, 3139 = NZV 2001, 528 = VRS 101, 473 = Buchholz 442.151 § 45 Nr. 41; Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 -, Juris).
  • VG Bremen, 11.03.2010 - 5 V 1838/09

    Durchfahrverbot für Lkw auf der B6 - Bundesstraße; Durchfahrverbot; LKW;

    Dabei kann eine besondere Verkehrsbelastung - also die im so genannten DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke oder ein überproportional hoher Anteil des so genannten Schwerlastverkehrs - auch für sich allein die Gefahren begründen, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu begründen vermögen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2007, Az. 3 B 79/06).

    Die weitere Voraussetzung, dass die vorzufindende Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigen muss, ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Behörde von jeglicher gefahrenmindernden Tätigkeit ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2007, Az. 3 B 79/06).

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

    Dieses Merkmal ist dann erfüllt, wenn alsbald mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die zuständige Straßenverkehrsbehörde von jeglicher gefahrvermindernden Tätigkeit ab, womit das Vorliegen einer konkreten Gefahr belegt ist (BVerwG, B.v. 4.7.2007 - 3 B 79/06 - juris Rn. 7; U.v. 5.4.2001 - 3 C 23/00 - NJW 2001, 3139 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2009 - 12 LA 287/07

    Autobahn; Gefahrenlage; Schwerlastverkehr; Überholverbot

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 - 3 B 79.06 - (NJW 2007, 3015-3016), mit dem eine Zulassung der Revision gegen das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 - (NordÖR 2006, 300-302) abgelehnt worden ist, ausdrücklich ausgeführt, dass sich eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs ergeben kann.

    Die im DTV-Wert ausgedrückte durchschnittliche Verkehrsstärke ist für die Beurteilung der Verkehrsbelastung maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.2007 - 3 B 79.06 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22

    Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog.

  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 11 ZB 07.1077

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn; besondere örtliche Verhältnisse;

  • VG Köln, 08.11.2013 - 18 K 4473/12

    Motorradfahrverbot für Kreisstraße 19 in Lindlar rechtmäßig

  • VG Aachen, 03.04.2018 - 2 K 1272/14

    Anfechtung des Verbots der Nutzung einer Straße für Radfahrer

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

  • VG Köln, 14.03.2014 - 18 K 2097/12

    Einschreiten wegen übermäßiger Verkehrsdichte in einem verkehrsberuhigten Bereich

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 153/07
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08

    Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung;

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 K 09.02321

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1444/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1592/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 S 09.02422

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen;Besondere örtliche Gefahr gemäß § 45 Abs. 9

  • VG Neustadt, 11.08.2008 - 3 K 1591/07

    B 9: Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig

  • VG Augsburg, 24.11.2009 - Au 3 K 08.853

    Autobahn; Überholverbot für Lastkraftwagen

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007 - L 3 B 79/06 KA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,112521
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007 - L 3 B 79/06 KA (https://dejure.org/2007,112521)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.01.2007 - L 3 B 79/06 KA (https://dejure.org/2007,112521)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 3 B 79/06 KA (https://dejure.org/2007,112521)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007 - L 3 B 79/06
    Die vom Kläger im Hinblick auf die am 27. August 2001 erhobene Klage abgegebene Erledigterklärung ist vor dem Hintergrund des vorliegend noch anwendbaren Kostenrechts in der bis zum 01. Januar 2002 geltenden Fassung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24) als Rücknahmeerklärung gemäß § 102 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auszulegen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 18/95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 348/02

    Festsetzung vertragszahnärztlicher Jahreshonorare ; Grundlegende Bedeutung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007 - L 3 B 79/06
    Dies hat der erkennende Senat mit rechtskräftigen Urteilen vom 25. Juni 2003 (Aktenzeichen: L 3 KA 348/02 u.a.) für den - vergleichbaren - HVM 1997 entschieden und hierzu dargelegt, dass die dort vorgesehene Ausgestaltung der Honorarbudgetierung gegen § 85 Abs. 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstößt.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2007 - L 3 B 79/06
    Die vom Kläger im Hinblick auf die am 27. August 2001 erhobene Klage abgegebene Erledigterklärung ist vor dem Hintergrund des vorliegend noch anwendbaren Kostenrechts in der bis zum 01. Januar 2002 geltenden Fassung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24) als Rücknahmeerklärung gemäß § 102 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auszulegen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 18/95).
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