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   OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2011,10314)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2011 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2011,10314)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2011 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2011,10314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 4 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 Abs 2 AuslG
    Ghana; Visum; Kindernachzug; Sorgerechtsentscheidung eines ghanaischen Gerichts; Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public; (keine) Anhörung des betroffenen Kindes; (kein) alleiniges Sorgerecht des Vaters nach ghanaischem Verfassungs-, Gesetzes- oder ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28 Abs 4 AufenthG, § ... 32 Abs 3 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG, § 104 Abs 3 AufenthG, § 20 Abs 2 AuslG, § 20 Abs 3 S 1 AuslG, § 20 Abs 4 Nr 1 AuslG, § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG, § 108 Abs 1 FamFG, § 109 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 159 FamFG, § 16a FGG, Art 12 Abs 2 UN-Kinderrechte-ÜbkREO
    Ghana; Visum; Kindernachzug; Sorgerechtsentscheidung eines ghanaischen Gerichts; Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public; (keine) Anhörung des betroffenen Kindes; (kein) alleiniges Sorgerecht des Vaters nach ghanaischem Verfassungs-, Gesetzes- oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gem. § 32 Abs. 3 AufenthG bei rechtswidrigem Sorgerechtsurteil eines ghanaischen Gerichts; Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gem. § 32 Abs. 3 AufenthG bei rechtswidrigem Sorgerechtsurteil eines ghanaischen Gerichts; § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 6 Abs. 4, AufenthG § ... 32 Abs. 3, AufenthG § 104 Abs. 3, FamFG § 108 Abs. 1, FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4, MSA Art. 7 S. 1, MSA Art. 16, ESÜ Art. 7, ESÜ Art. 10 Abs. 1 Bst. a, FamFG § 159, GG Art. 6 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1, KSÜ Art. 23 Abs. 2 Bst. b, EGBGB Art. 21
    Kindernachzug, Visumsverfahren, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Ghana, ordre public, Anhörung, Sorgerechtsverfahren, Sorgerecht, Kindeswohl, alleiniges Sorgerecht, rechtliches Gehör, besondere Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gem. § 32 Abs. 3 AufenthG bei rechtswidrigem Sorgerechtsurteil eines ghanaischen Gerichts; Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gem. § 32 Abs. 3 AufenthG bei rechtswidrigem Sorgerechtsurteil eines ghanaischen Gerichts; § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329 [332], Rn. 9).

    Dennoch ist sie gegenüber der Anspruchsregelung in § 32 Abs. 2 AufenthG hier günstiger, da sie abgesehen von der - aufgrund rechtzeitiger Antragstellung eingehaltenen - Altersgrenze von 16 Jahren (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) von keinen weiteren Tatbestandsvoraussetzungen abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. [339], Rn. 24).

    Bei der gerichtlichen Überprüfung des Ermessens ist vorliegend die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres des Klägers zugrundezulegen, später eintretende Sachverhaltsänderungen zu Gunsten des Betroffenen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. [344], Rn. 37).

    Dieser hat sein Sorgerecht nach seiner endgültigen Ausreise im Jahre 1997, als der Kläger acht Jahre alt war, auch nicht alleine ausgeübt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. [339], Rn. 25 a.E.), sondern an seine Familie delegiert.

    § 20 Abs. 4 AuslG kommt hier gegenüber der Ermessensregelung des § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG auch eine eigenständige Bedeutung zu, da die Vorschrift auch für minderjährige Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahrs gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. [340], Rn. 27).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres des Klägers (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009, a.a.O. [344], Rn. 37).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Auch integrationspolitisch ist das Alter relevant: Je jünger die Kinder bei ihrem Nachzug sind, desto eher wird eine Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gelingen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4, S. 19 f.).

    Hierfür ist schon ein bestimmtes Maß an Deutschkenntnissen erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, a.a.O., S. 22).

    Da sich die Sachlage nicht wesentlich, mit dem zunehmenden Alter des nunmehr 22jährigen Klägers jedenfalls nicht zu seinen Gunsten geändert hat, kann eine außergewöhnliche Härte ohnehin nicht angenommen werden, wenn bereits eine besondere Härte im Sinne des § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, a.a.O., S. 22).

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, S. 1).Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob nur der im Bundesgebiet wohnende Elternteil zur Betreuung des Kindes in der Lage ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 1, S. 1).Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland nachzuholen, nicht in Rechnung stellen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 22 AuslG BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4, S. 3; Senatsurteil vom 18. Dezember 2009 - OVG 3 B 22.09 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 22.09

    Nigeria; Visum; Ehegattennachzug; Familiennachzug; einfache deutsche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung von familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und dass diese Hilfe zumutbarerweise nur im Bundesgebiet erbracht werden kann (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 22 AuslG BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4, S. 3; Senatsurteil vom 18. Dezember 2009 - OVG 3 B 22.09 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Zivilgerichte der Absicherung des Kindeswohles dient und die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte im Sinne von Art. 6 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 GG sowie seinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) schützt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 29, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1968 - 1 BvL 20/63 u.a. -, BVerfGE 24, 119, 144; BVerfG, Beschluss vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, BVerfGK 10, 519, 522 f.; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 -, BVerfGE 99, 145, 156, 163 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 13 UF 54/09 -, FamRZ 2010, 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09

    Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Diese gehen der Regelung des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO vor, der in Fällen wie dem vorliegenden als allgemeine zivilprozessuale Vorschrift nicht mehr anwendbar ist, seitdem speziellere Vorschriften auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bzw. in Familiensachen bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Danach ist es von Verfassungs wegen geboten, den Willen des Kindes zu berücksichtigen, soweit dies mit seinem Wohl vereinbar ist (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 18/92 -, BGHZ 120, 29, 35).
  • BVerwG, 03.04.2007 - 3 B 6.07

    Bescheinigung des Übergangs einer Milchreferenzmenge nach Ablauf eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08
    Die von der Beklagten vorgelegten Visumvorgänge betreffend den Kläger und seinen Vater, die Ausländerakten des Beigeladenen betreffend den Kläger, seinen Vater und seinen Bruder (3 Hefter nebst 2 Anlagenkonvoluten), Ausführungen der ghanaischen Rechtsanwaltskanzlei A... zur Sorgerechtsübertragung nach ghanaischem Recht (eingereicht von der Beklagten im Verfahren OVG 3 B 6.06) sowie ein von Prof.  W... im Verfahren OVG 3 B 6.07 erstattetes Gutachten zum ghanaischen Sorgerecht haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
  • BVerwG, 28.04.2006 - 3 B 6.06

    Grundsätzliche Bedeutung im Fall der Frage nach der Anwendbarkeit des § 6 Abs. 6a

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • OLG Oldenburg, 06.07.2009 - 13 UF 54/09

    Anhörung des Kindes in einem Streit über das Umgangsrecht bei entgegenstehendem

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

  • VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12

    Ausbildungs und Studienförderungsrecht

    Aus dem tatbestandlichen Erfordernis einer "offensichtlichen Unvereinbarkeit" ergibt sich, dass eine gerichtliche Überprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - OVG 3 B 8.08 - BeckRS 2001, 51217).

    Dementsprechend verstößt eine ausländische Entscheidung nicht schon dann gegen den (inländischen) ordre-public, wenn ein deutsches Gericht nach deutschem Recht den Fall anders zu entscheiden hätte; vielmehr ist eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Gerechtigkeitsvorstellungen untragbar erschiene (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 17).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption fehlt (vgl. Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 17) oder wenn bei der Adoptionsentscheidung das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt wurde (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011, a. a. O.).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2012 - 4 UF 14/12

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

    Dementsprechend versagen deutsche Gerichte zutreffend unter Hinweis auf den ordre public die Anerkennung, wenn eine Anhörung unterblieben ist (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011, OVG 3 B 8/08 1.b.cc) der Urteilsgründe - Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 1UF 40/04 NJOZ 2006, 2652, 2654 a.E. f.; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2008, 12 UF 203/07 - Juris Rn.37 ff; vgl. im Übrigen in diesem Sinne MünchKomm-Rauscher, FamFG, 3. Aufl., § 109 Rn.39).
  • VG Berlin, 12.03.2021 - 4 K 237.18

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges

    Ein Verstoß gegen den materiellrechtlichen ordre public zeichnet sich dadurch aus, dass die ausländische Entscheidung anhand des ausländischen Rechtsinstituts Rechtsfolgen auslöst, die dem Sinn und Zweck des entsprechenden Instituts im Inland in besonders schwerwiegender Weise widersprechen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - OVG 3 B 8.08 -, juris Rn. 30; Gomille, in: Haußleitner, FamFG, 2. Aufl. 2017, Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2016 - 17 B 526/16

    Beurteilung der Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens; Unterbrechung

    vgl. eingehend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - 3 B 8.08 -, juris, Rdn. 44.
  • VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 520.10

    Familiennachzug für Kind aus Vietnam

    Die Anhörung des Kindes stellt eine elementare Verfahrensgarantie dar, deren Nichteinhaltung ein Anerkennungshindernis begründet (vgl. zum Vorstehenden die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - OVG 12 M 40.11 - Juris Rdnr. 2 sowie Urteile vom 31. März 2011 - OVG 3 B 8.08 - Juris Rdnr. 31 ff., vom 20. März 2011 - OVG 12 B 31.10 -, vom 7. Dezember 2010 - OVG 12 B 11.08 - Juris Rdnr. 40 ff. und vom 29. September 2010 - OVG 12 B 21.09 - Juris Rdnr. 25 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2009 - 3 B 8.08   

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https://dejure.org/2009,44509
BVerwG, 16.02.2009 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2009,44509)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2009 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2009,44509)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2009,44509)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 8.08   

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BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2008,77183)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2008,77183)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 3 B 8.08 (https://dejure.org/2008,77183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 04.04.2011 - 2 B 31/11

    Vertreungsbefugnis eines Richters in eigener Sache vor dem Oberverwaltungsgericht

    Die gesetzlichen Regelungen des § 67 VwGO über den Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht sind zwingend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2008 - 3 B 8.08 -, juris, für den Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht).
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