Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 01.08.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07   

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BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 3 B 85.07 (https://dejure.org/2008,12317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für das Urteil unbedeutender Umstände; Widerruf der ärztlichen Approbation nach ergangenem Strafbefehl gegen den Arzt; Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Arztberufs als Kriterien ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    10 a) Der Kläger sieht eine Divergenz zu dem Beschluss des Senats vom 16. Juli 1996 BVerwG 3 B 44.96 (Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95).

    15 f) Die weitere Divergenz, die nach Auffassung des Klägers zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1996 BVerwG 3 B 44.96 (a.a.O.) bestehen soll, weil der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Voraussetzungen und Folgen des Verlusts einer Kassenzulassung nicht berücksichtigt habe, liegt schon deswegen nicht vor, weil weder das Bundesverwaltungsgericht in der herangezogenen Entscheidung ein solches Berücksichtigungsgebot aufgestellt noch das Berufungsgericht einen gegenteiligen Rechtssatz entwickelt hat.

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass für die im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation geforderte Prognose zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist (Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 BVerwGE 105, 214 ; zuletzt Beschluss vom 9. November 2006 BVerwG 3 B 7.06 Rn. 10 der Beschlussgründe).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    11 b) Ebenfalls keine Divergenz bezeichnet der Kläger, wenn er geltend macht, dass das Berufungsgericht ihn als zum maßgeblichen Zeitpunkt untragbar und damit unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes beurteilt habe, obwohl er bei zutreffender Heranziehung der Beschlüsse des Senats vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 (Buchholz a.a.O. Nr. 100) und 9. Januar 1991 BVerwG 3 B 75.90 (Buchholz a.a.O. Nr. 80) die Kriterien einer Unwürdigkeit nicht erfülle.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Insoweit sieht der Kläger eine Abweichung von dem in der angegriffenen Entscheidung genannten Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Oktober 2004 B 6 KA 67/03 R (BSGE 93, 269).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    11 b) Ebenfalls keine Divergenz bezeichnet der Kläger, wenn er geltend macht, dass das Berufungsgericht ihn als zum maßgeblichen Zeitpunkt untragbar und damit unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes beurteilt habe, obwohl er bei zutreffender Heranziehung der Beschlüsse des Senats vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 (Buchholz a.a.O. Nr. 100) und 9. Januar 1991 BVerwG 3 B 75.90 (Buchholz a.a.O. Nr. 80) die Kriterien einer Unwürdigkeit nicht erfülle.
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    12 c) Soweit sich der Kläger im Folgenden auf eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18. November 1996 AnwZ (B) 11/96 NJW-RR 1998, 132) beruft die ebenfalls nur im Hinblick auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erheblich sein könnte , wonach "Zeitablauf und Wohlverhalten" zu einer möglichen Wiedergewinnung der Würdigkeit und damit zur Wiederzulassung von Anwälten führen können, ist sein Vorbringen bereits unschlüssig; denn das Berufungsgericht hat ausdrücklich zugestanden, dass solchen Gesichtspunkten im Wiedererteilungsverfahren der Approbation oder in einem Verfahren nach § 8 BÄO Rechnung getragen werden könne (Rn. 45 der Urteilsgründe).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass für die im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation geforderte Prognose zur Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist (Urteil vom 16. September 1997 BVerwG 3 C 12.95 BVerwGE 105, 214 ; zuletzt Beschluss vom 9. November 2006 BVerwG 3 B 7.06 Rn. 10 der Beschlussgründe).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (Beschlüsse vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - juris Rn. 16 und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 Rn. 11 ).

    Soweit das Beschwerdevorbringen mit Blick auf den in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 25. Februar 2008 - BVerwG 3 B 85.07 - als Divergenzrüge zu verstehen sein sollte, führte auch dies nicht zu einer Zulassung der Revision.

  • VGH Bayern, 22.03.2024 - 21 ZB 20.2245

    Berufsrecht der Heilpraktiker, Widerruf der Heilpraktikererlaubnis,

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass ebenso wie der Widerruf einer ärztlichen Approbation der Widerruf einer sonstigen heilberuflichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit auch auf Verstöße gegen Berufspflichten, die sich auf den Bereich der Abrechnung beziehen, gestützt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37/01 - juris Rn. 19; B.v. 25.2.2008 - 3 B 85/07 - juris; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

    Unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR)) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der vom Kläger verursachte Schaden von deutlich mehr als 70.000 EUR eine etwa erforderliche Mindesthöhe, deren Bestimmung der Senat nicht für geboten erachten, nicht erreicht.

  • BVerwG, 28.08.2019 - 3 B 5.18

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen

    Die Rüge eines Subsumtionsfehlers erfüllt nicht die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 18. März 2016 - 3 B 16.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316B3B16.15.0] - Buchholz 442.40 § 19c LuftVG Nr. 2 Rn. 36 m.w.N. und vom 25. Februar 2008 - 3 B 85.07 - juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

    Diese Voraussetzungen waren zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG v. 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; v. 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und v. 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) gegeben.
  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

    Zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids (vgl. dazu: BVerwG vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ) war beim Kläger sowohl Unwürdigkeit als auch Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs gegeben.
  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufspflichten bei der

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) war die Klägerin im Hinblick auf die Ausübung des ärztlichen Berufes weder unwürdig noch unzuverlässig.
  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (vgl. BVerwG vom 19.8.2011 Az. 3 B 6.11, vom 25.2.2008 Az. 3 B 85.07, vom 23.10.2007 Az. 3 B 23.07 sowie vom 14.4.1998 Az. 3 B 95.97).
  • VGH Bayern, 09.03.2010 - 21 ZB 09.3222

    Krankenpfleger/Berufsbezeichnung; keine Zulassungsgründe

    Demnach ist es rechtlich nicht zu beanstanden und führt auch nicht zum Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, aus den begangenen Pflichtverletzungen des Klägers, die Grundlage des Strafurteils waren, auf die fehlende Gewähr einwandfreien zukünftigen Verhaltens zu schließen, wobei für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 sowie BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85.07 jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens an (BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97, vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 sowie vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11, alle in: juris).
  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC   

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https://dejure.org/2007,12616
OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. August 2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zum Erststudium für Humanmedizin; Kriterien für eine hinreichende Ermittlung des Lehrdeputats "Vorklinik"; Verlagerung der Lehre in Medizinischer Psychologie und Medizinischer Soziologie in die Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin als ...

  • Judicialis

    KapVO § 7 Abs. 3 S. 2; ; KapVO § 8; ; KapVO § 8 Abs. 1 S. 1; ; KapVO § 8 Abs. 1 S. 2; ; KapVO § 9; ; HRG § 25; ; UG SL § 68; ; LVVO SL § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Im Anschluss an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - erfolgte eine Korrektur der Kapazitätsberechnung.

    Ebenfalls dieser Lehreinheit zugeordnet waren die Hälfte des aufgrund der Schwerbehinderung der Stelleninhaberin um 18 % (§ 12 LVVO) verminderten Lehrdeputats der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin W. (16 DS - 18 % = 13, 12 DS : 2) = 6,56 DS vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - S. 32 und etwas mehr als die Hälfte der Lehrverpflichtung des akademischen Oberrats Dr. S. (8 von insgesamt 14 DS).

    Nach dem Ausscheiden des akademischen Oberrats Dr. S. ist dessen der Lehreinheit Vorklinische Medizin zugeordnetes Deputat durch das Deputat einer im vollen Umfang dieser Lehreinheit zur Verfügung gestellten Stelle einer befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Dr. H.) im Umfang von 4 DS sowie im Übrigen durch entsprechende Exporte der Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin und ab dem WS 2005/2006 durch Lehraufträge der Vorklinik bestritten worden vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -.

    Sie machen geltend, der Senat hätte in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - betreffend die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 - die Zuordnung der Stellen des Faches Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Humanmedizin nicht offen lassen und sich auf die Wahrung der Bilanzierungssymmetrie bei den von Lehrpersonen der Biophysik bestrittenen Lehrveranstaltungen im vorklinischen Ausbildungsabschnitt beschränken dürfen.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Da zudem die Frage der Zuordnung der Stellen der Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Medizin erstmals im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und damit nach Erstellen der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2006/2007 aufgeworfen worden ist, sieht der Senat (jedenfalls derzeit) keinen Grund, die unterbliebene normative Zuordnung dieser Stellen mit einer gerichtlichen Zuordnung zur Lehreinheit Vorklinische Medizin zu "sanktionieren", für deren sachliche Berechtigung eher wenig spricht.

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausführlich mit der Frage der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter auseinandergesetzt.

    Bei den in der "Stellenbesetzungsliste für das wissenschaftliche Personal", Stand 1.3.2006 und 1.1.2007 - vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren - aufgeführten befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich weitgehend um diejenigen, die in den Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung zum WS 2005/2006 im Sommer 2006 Erklärungen zu ihrer wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung abgegeben haben, wobei nochmals hervorzuheben ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - (S. 28) anknüpfend an die §§ 53 Abs. 2 HRG, 37 Abs. 3 Satz 3 SUG, in denen außer von der Vorbereitung der Promotion auch ganz allgemein von der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen die Rede ist, die Vorbereitung von Promotion und Habilitation nicht die einzigen Gründe sind, die die Eröffnung der Gelegenheit zur eigenständigen wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung rechtfertigen, sondern dass sich auch eine Fort- und Weiterbildung, die in der Aneignung neuer Techniken und Verfahrensweisen mit dem Ziel der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen besteht, als Grundlage für die Fortsetzung einer wissenschaftlichen Karriere - unter Umständen an anderen Universitäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen - im Rahmen der Zweckbestimmung der für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter gewidmeten Stellen hält.

    Sie führen aus, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - nicht mit den Rechtsgrundlagen der so genannten Drittmittelforschung auseinandergesetzt.

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausgeführt, sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapVO für die Berechnung des Lehrangebotes alle Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen.

    Das Verwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - prinzipiell gebilligt, die von der Antragsgegnerin für das WS 2005/2006 zum Ansatz gebrachte Zahl von 31 Zahnmedizinstudenten indes mit Blick auf eine entsprechende von dem Abteilungsleiter des Studierendensekretariats L. unter dem 22.12.2006 abgegebene eidesstattliche Versicherung, wonach im WS 2005/2006 lediglich 30 Zahnmedizinstudenten im ersten Fachsemester immatrikuliert waren, um 1 und dementsprechend auf den Exportanteil in den Studiengang Zahnmedizin nach Vornahme von Abzügen für Doppelstudenten und "ersparte Lehre" von 12, 20913 DS auf 11, 7758 DS reduziert.

    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - zur Berechnung des Exports in den Studiengang Zahnmedizin soweit hier wesentlich ausgeführt:.

    Zum Export der Lehreinheit Vorklinische Medizin in den Studiengang Pharmazie hat der Senat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - soweit hier wesentlich ausgeführt (S. 41):.

    Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass die Antragsgegnerin und ihr unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - folgend das Verwaltungsgericht bei der Ermittlung der Lehrnachfrage den Curricularanteil der Vorlesungen unter Zugrundelegung einer Gruppengröße von g = 180 bestimmt haben.

    Von diesen 246 Studienplätzen wurden zunächst die normativ festgesetzten 223 sowie im Anschluss an eine Änderung der Kapazitätsberechnung unter Berücksichtigung der Gründe des erst nach ihrer Erstellung ergangenen Senatsbeschlusses vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - von der Antragsgegnerin weitere 12 vergeben, so dass während des erstinstanzlichen Verfahrens im ersten Fachsemester insgesamt 235 Studierende eingeschrieben waren vgl. eidesstattliche Versicherung des Abteilungsleiters des Studierendensekretariats der Antragsgegnerin L. vom 5.1.2007, vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren.

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    hierzu VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris Rdnr. 34, der den hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand als unzumutbar bezeichnet.

    In derartigen Fällen wird offenbar eine größere Bereitschaft zur Aufgabe des Studiums oder zum Ortswechsel beobachtet als bei der Zulassung im Rahmen der Kapazität, namentlich auf Vollstudienplätze vgl. Z./Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Rdnr. 265 m.w.N; VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 35.

    Nach der Rechtsprechung des VGH München Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff. müssen die für zurückliegende Eingangssemester empirisch ermittelten Bestandszahlen nicht nachträglich um die Anzahl derjenigen Bewerber erhöht werden, die für die betreffenden Semester noch nach den jeweiligen Erhebungsstichtagen aufgrund gerichtlicher Anordnung vorläufig oder endgültig zum Studium zugelassen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.

    Diese Frage wird in der Rechtsprechung soweit ersichtlich unterschiedlich beantwortet bejahend offenbar VG Berlin, Beschluss vom 9.1.2003 - 3 A 1115.02 - verneinend OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24, das § 10 Satz 3 KapVO entsprechend heranzieht.

  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Festgelegt wird lediglich für sämtliche der in der Anlage 1 ÄAppO 2002 aufgeführten Pflichtveranstaltungen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 630 Stunden, das heißt bei 14 Semesterwochen von 45 SWS vgl. hierzu auch VGH Kassel, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06.W -, zitiert nach Juris.

    Ein Ansatz geht offenbar dahin, die so genannten "Gerichtsmediziner" gänzlich unberücksichtigt zu lassen vgl. in diesem Zusammenhang VGH Kassel, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06.W - zitiert nach Juris, Rdnr. 13-15, zur Herausrechnung von gerichtlich zugelassenen Studienanfängern aus dem Semester ihrer erstmaligen Aufnahme als so genannter "schwundfremder Faktor".

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Diese Zweckbestimmung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter rechtfertigt danach die Bildung einer eigenen Stellengruppe vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360.

    Auch hieran ist festzuhalten vgl. im Übrigen, BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - zitiert nach Juris, Rdnr. 29, zur fachärztlichen Weiterbildung als wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung.

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    In der Rechtsprechung allgemein gebilligt ist die Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren vgl. z.B. BVerwG, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66.83 -, und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 - NVwZ-RR 1989, 184; VGH Mannheim, Beschluss vom 31.3.2006 - 9 S 3/06 - zitiert nach Juris.

    Ist danach nach dem Erkenntnisstand des vorliegenden Eilrechtschutzverfahrens davon auszugehen, dass es eine Lösung für das Problem der Berücksichtigung so genannter "Gerichtsmediziner" bei der Schwundberechnung, die keine Abweichung von einer empirischen, auf die Immatrikulationsstatistik zurückgreifenden Bestandserfassung erfordert und auch sonst keine mit zumutbarem Erhebungsaufwand vermeidbaren "Verfälschungen" der Schwundberechnungen - zum Beispiel Veränderungen der Übergangszahlen vom ersten auf das zweite Fachsemester - mit sich bringt, offenbar nicht gibt, hält es der Senat im Hinblick darauf, dass sich ein bestimmtes Modell zur rechnerischen Erfassung des Grundverhaltens weder der Kapazitätsverordnung noch dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Kapazitätserschöpfungsgebot entnehmen lässt vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteile aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66/83 -, und vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 -, NVwZ-RR 1989, 184, für gerechtfertigt, der Antragsgegnerin auch insoweit einen nur eingeschränkt nachprüfbaren Spielraum bei der Prognoseerstellung zuzubilligen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote,

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrunde zu legenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 13.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

  • VG Berlin, 09.01.2003 - 3 A 1115.02
    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Diese Frage wird in der Rechtsprechung soweit ersichtlich unterschiedlich beantwortet bejahend offenbar VG Berlin, Beschluss vom 9.1.2003 - 3 A 1115.02 - verneinend OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24, das § 10 Satz 3 KapVO entsprechend heranzieht.
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    In der Rechtsprechung allgemein gebilligt ist die Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren vgl. z.B. BVerwG, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66.83 -, und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 - NVwZ-RR 1989, 184; VGH Mannheim, Beschluss vom 31.3.2006 - 9 S 3/06 - zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 11.04.2003 - 7 CE 02.10107
  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05

    Zulassung zum Studium

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 66.83

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kapazitätserschöpfungsgebot -

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerwG, 15.07.2003 - 3 B 53.03

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Beschwerde

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - mit der inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren auseinandergesetzt und ausgeführt.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Wintersemester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht, zuletzt in seinem mit den vorliegenden Beschwerden angegriffenen Beschluss vom 10.2.2009 unter Übernahme der Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits in seinem den Prozessbevollmächtigten der diese Einwände vorbringenden Antragsteller bekannten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Die dahingehende Behauptung von Antragstellern traf bereits unter Zugrundelegung der Berechnungsparameter jenes Semesters nicht zu, wie in dem bereits mehrfach angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - ausführlich dargelegt ist.

    Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - gebilligt.

    Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem bereits angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - eingehend mit der im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern befasst, die in jenem Verfahren um vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2006/2007 nachsuchten.

    Wie in dem Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den teilweise zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2000 - 1 NC 6/00 - ausgeführt, umfasste die damalige FR Anatomie 4 Professorenstellen, 2 Stellen unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter und 4, 5 Stellen befristet beschäftigter Mitarbeiter.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

    Der damals zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sich anlässlich der zum Wintersemester 2006/2007 seitens der Antragsgegnerin getroffenen Entscheidung, die Lehre in den Fächern Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie unter Gebrauchmachung von der in Anlage 3 zu der Kapazitätsverordnung, Anmerkungen zu den laufenden Nummern 4 und 5, vorgesehenen Möglichkeit fortan durch Importe zu bestreiten, befasst und diese nach umfassender Prüfung unter Einbeziehung der damaligen Gegebenheiten und der kapazitätsrechtlichen Auswirkungen gebilligt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 13 ff.) Auch in den Folgejahren ergab sich kein Anlass, die Handhabung der Antragsgegnerin zu beanstanden.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnrn. 46 ff. und 109 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 53 ff.) Der Senat macht sich die überzeugende Argumentation des 3. bzw. 2. Senats zu eigen.

    Die Zuordnung der Professorenstelle und der 1, 5 befristeten Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zentrum für Human- und Molekularbiologie geht auf eine zum Wintersemester 2000/2001 getroffene Entscheidung der Antragsgegnerin zurück und findet in ständiger Rechtsprechung(VG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2000 1 NC 6/00 u.a., amtl. Abdr. S. 4 f.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 48 ff., vom 28.6.2010 - 2 B 36/10 u.a., juris Rdnrn. 62 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 37 ff.) die Billigung der saarländischen Verwaltungsgerichte.

    Die der Prognose zugrunde gelegten tatsächlichen Studienanfängerzahlen basieren mithin auf den Kapazitätsberechnungen der nachfragenden Studiengänge, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris Rdnrn. 90 ff., und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 94 ff.) § 11 Abs. 2 KapVO gibt eine Berücksichtigung der Entwicklung der Bestandszahlen in höheren Semestern nicht vor und die Berechnungsformel in der Anlage 1 zur KapVO sieht unter Nr. 2 die Berechnung des Dienstleistungsabzugs unter Zugrundelegung des Wertes Aq vor, wobei dieser Wert als "die für den Dienstleistungsabzug anzusetzende jährliche Studienanfängerzahl des der Lehreinheit nicht zugeordneten Studiengangs" definiert ist.

    Soweit die Antragsteller speziell die Gruppengröße der Vorlesungen, die die Antragsgegnerin dem ZVS-Begleitstudienplan folgend mit 180 in Ansatz bringt, bemängeln, hat diese Gruppengröße bisher die Billigung des Gerichts gefunden.(Vgl. z. B. Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07 -, juris Rdnrn. 105 ff.) Der Hinweis der Antragsteller, alljährlich würden etwa 280 Studenten zugelassen, was indiziere, dass diese Betreuungsrelation nicht eingehalten werde, zwingt nicht zu einer Änderung der Rechtsprechung.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angegriffenen Beschluss vom 26.1.2011 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

    zum Beispiel Beschlüsse vom 15.4.2004 - 3 X 18/04 - vom 17.7.2006 - 3 X 3/06.NC u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Frage der Lehre in den genannten Fächern in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Insbesondere sind keine greifbaren Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass sich die dieser Auffassung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung nicht mehr halten ließen (vgl. im Übrigen OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, Juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 02.04.2007 - 8 FM 5204/06.W(1) -, Juris, und vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - vgl. auch Reich, Hochschulrahmengesetz, 10. Aufl. 2007, § 10 Rn. 9).

    Denn die nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO 2002 vorzusehenden integrierten Seminare und "weiteren" Seminare mit klinischem Bezug sind mit Blick auf ihre (durch 14 teilbare) Gesamtstundenzahl von (98 + 56 =) 154 ersichtlich an Semestern mit Vorlesungszeiten von 14 Wochen ausgerichtet (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 19.09.2007 - L 3 B 411/06 AS-ER

    Anspruch auf Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme von

    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2, 3 SGB II um eine Zusicherung im Sinne von § 34 SGB X handelt (offen gelassen im Beschluss vom 2. August 2007 - L 3 B 130/07 AS-PKH; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. April 2005 - L 8 AS 55/05 ER - JURIS-Dokument RdNr. 7) und die Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, und unabhängig davon, ob der Antragstellerin die Feststellung zur Angemessenheit der Mietkosten mitgeteilt worden ist, liegt in dem Vermerk keine Zusicherung im Sinne von § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II. Denn in dem Vermerk kommt nicht zum Ausdruck, dass die Antragsgegnerin ihre Bereitschaft erklärt hat, die Kosten nach § 22 Abs. 3 SGB II zu übernehmen.

    Der erkennende Senat lässt allerdings offen, ob dieser Rechtsauffassung beizutreten ist (vgl. auch: Beschluss vom 2. August 2007 - L 3 B 130/07 AS-PKH), weil diese Frage vorliegend nicht entscheidungserheblich ist.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20

    Hochschulzulassung: Ermittlung der Curricularanteile bei einem 15-wöchigen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.

    Hierfür streitet im Übrigen bereits, dass die Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 die Gesamtstundenzahl für Praktika, Kurse und Seminare auf mindestens 630 Stunden festsetzt, den Hochschulen also Spielraum nach oben gibt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007, a.a.O.) Zudem hilft dies zu vermeiden, dass Unterrichtsausfall wegen Feiertagen, Erkrankungen von Lehrkräften und Studierenden sowie aufgrund sonstiger Hindernisse anderer Art ein zuverlässiges Erreichen der Mindeststundenzahl gefährden könnte.(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08

    Vorläufige Zuweisung von Studienplätzen im Studiengang Medizin -

    Denn das Schwundverhalten der nur vorläufig zum Studium zugelassenen Studierenden weist spezifische Besonderheiten auf, die zu einer höheren Wechsel- und Abbruchquote führen (vgl. dazu OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 B 53/07. NC u.a. -).
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

    Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.
  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

  • VG Freiburg, 21.12.2007 - NC 6 K 1769/07

    Berechnung der Kapazität von Studienplätzen; Kapazitätsrechtliche Erfassung von

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10

    Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

  • OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und

  • LSG Sachsen, 26.10.2009 - L 3 AS 20/09

    Rechtschutzbedürfnis bei einer Klage auf Zusicherung zum Umzug bei Disponibilität

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 L 600/21

    RWTH Aachen; Humanmedizin; Modellstudiengang; Regelstudiengang; Wintersemester

  • OVG Saarland, 23.11.2009 - 2 B 469/09

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten klinischen Semester der Humanmedizin

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10641

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 Nc 5/21
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • OVG Hamburg, 27.03.2018 - 3 Nc 79/17

    Hochschulzulassung; kapazitätsrechtliche Anerkennung von Lehrermäßigungen;

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2.

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 246/19

    Rechtsgrundlage der Bestimmung des Umfangs der Lehrverpflichtung

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 244/19

    Befristet; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; Endfristung;

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10615

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz

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