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   BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98   

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https://dejure.org/1998,7457
BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98 (https://dejure.org/1998,7457)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1998 - 3 B 88.98 (https://dejure.org/1998,7457)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1998 - 3 B 88.98 (https://dejure.org/1998,7457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Einbeziehung von Vermögenswerten in den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96

    Österreich-Fall

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zuletzt in seinem Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115) mit der Reichweite dieser Bestimmung in Hinblick auf das Abkommen mit der Republik Österreich auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94

    Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98
    § 1 Abs. 8 lit. b VermG bezweckt, einen "nochmaligen" Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung an deren Vertragspartner ausgeglichen sind, zu vermeiden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 281).
  • VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95

    Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte;

    Schließlich hält auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage des privaten Bucheigentümers gegen einen aufgrund § 1 b Abs. 1 VZOG erlassenen Zuordnungsbescheid ohne weiteres für zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - BVerwG 3 B 88.98 - RGV VI B 35).

    Offen bleiben kann, ob nur solche Vermögensgegenstände in den VermVertr einbezogen sind und damit der Regelung des § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG unterfallen, die von den österreichischen Berechtigten im Vorfeld des Vertragsschlusses gegenüber der Republik Österreich als ihr Eigentum angemeldet worden sind (bejahend BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - BVerwG 3 B 88.98 - RGV B VI 35; VG Halle, Urteil vom 22. April 1998 - VG A 2 K 263.96 - RGV B VI 34; kritisch Petzow, Anmerkung zum Beschluss des BVerwG vom 11. September 1998, BARoV-RÜ 18/1998, 25), denn selbst wenn dieses Erfordernis besteht, ist es im vorliegenden Fall erfüllt.

  • OLG Dresden, 26.03.2003 - 6 U 2074/02

    Rechenschaftslegung über staatliche Verwaltung eines nach dem

    Die für die Einbeziehung des Vermögenswertes in den Anwendungsbereich des Vertrags erforderliche Einverständniserklärung des Rechtsinhabers gegenüber der Republik Österreich (BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998, Az.: 3 B 88/98, VIZ 1999, 26; Beschluss vom 16. August 2000, Az.: 3 B 103/00, VIZ 2001, 260) liegt ausweislich der Angaben im Vermögenzuordnungsbescheid vor.
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