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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08   

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https://dejure.org/2010,14728
OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2010,14728)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2010 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2010,14728)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2010 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2010,14728)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 MRK, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 4 AufenthG 2004
    Familiennachzug aus Kamerun

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art ... 8 MRK, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 4 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 6 Abs 4 AufenthG 2004, § 25 Abs 3 AufenthG 2004, § 29 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 29 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 3 Nr 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 1 AufenthG 2004, § 32 Abs 3 AufenthG 2004, § 32 Abs 4 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004, § 20 AuslG 1990, § 53 Abs 6 AuslG 1990, § 42 Abs 1 AsylVfG 1992
    (Familiennachzug aus Kamerun)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 29 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 7, AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § 2 Abs. 4, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 29 Abs. 1, AufenthG § 29 Abs. 3 S. 1
    Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Visum, Visumsverfahren, Sicherung des Lebensunterhalts, Unterhaltsanspruch, Deutschkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08

    Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Die zwischenzeitlich, d.h. nach der Beantragung des Visums eingetretene Veränderung der Rechtslage wirkt sich damit ohne weiteres auf die Klägerin zu 1) aus; sie muss, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand eingreift, das Spracherfordernis erfüllen, um das Visum erhalten zu können (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2009 - 3 B 22.09 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 -, juris, Rz. 62; Beschluss vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 -, n. v.).

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die überzeugenden Ausführungen in dem rechtskräftigen Urteil des 2. Senats vom 28. April 2009 (a.a.O., Rzn. 32 ff.).

    Auch insoweit macht sich der Senat die Erwägungen in dem Urteil des 2. Senats vom 28. April 2009 (a.a.O., Rzn. 52 ff.) zu Eigen.

    Dies rechtfertigt den (Umkehr-)Schluss, dass nach dieser Vorschrift uneingeschränkte und damit auch schriftliche Sprachkenntnisse auf einfachem Niveau erforderlich sind, die nicht nur das Schreiben, sondern auch das Lesen umfassen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O., ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009, a.a.O., Rz. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 22.09

    Nigeria; Visum; Ehegattennachzug; Familiennachzug; einfache deutsche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Die zwischenzeitlich, d.h. nach der Beantragung des Visums eingetretene Veränderung der Rechtslage wirkt sich damit ohne weiteres auf die Klägerin zu 1) aus; sie muss, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand eingreift, das Spracherfordernis erfüllen, um das Visum erhalten zu können (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2009 - 3 B 22.09 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 -, juris, Rz. 62; Beschluss vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 -, n. v.).

    b) Das mit § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG in das Aufenthaltsgesetz aufgenommene Erfordernis, dass sich ein Ausländer grundsätzlich vor dem Nachzug zu dem im Bundesgebiet lebenden Ehegatten einfache Kenntnisse der deutschen Sprache aneignen muss, ist mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. zum Nachstehenden Senatsurteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O).

    Dies rechtfertigt den (Umkehr-)Schluss, dass nach dieser Vorschrift uneingeschränkte und damit auch schriftliche Sprachkenntnisse auf einfachem Niveau erforderlich sind, die nicht nur das Schreiben, sondern auch das Lesen umfassen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O., ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009, a.a.O., Rz. 27).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Nach der der Beurteilung des Senats zugrunde zu legenden aktuellen Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, InfAuslR 2009, 270, 271 u. 275 f.) können die Kläger zu 1, 3 - 5) die von ihnen begehrten Visa zum Familiennachzug nicht beanspruchen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.

    Erforderlich ist die positive Prognose, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in diesem Sinne zukünftig auf Dauer gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 a.a.O., S. 274; Senatsbeschluss vom 5. November 2009 - 3 B 6.07 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 7 B 24.05

    Ausländerrecht; Verwaltungsprozessrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Entspricht die zur Verfügung stehende Wohnung hinsichtlich der Raumzahl und der Grundfläche den vorgenannten Anforderungen nicht, so kann sie gleichwohl als ausreichend zu betrachten sein, solange für jedes Familienmitglied noch ein Mindestmaß zur Verfügung steht (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2005 - 7 B 24.05 -).
  • BVerwG, 03.04.2007 - 3 B 6.07

    Bescheinigung des Übergangs einer Milchreferenzmenge nach Ablauf eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Erforderlich ist die positive Prognose, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in diesem Sinne zukünftig auf Dauer gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 a.a.O., S. 274; Senatsbeschluss vom 5. November 2009 - 3 B 6.07 -).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Zwar ist hierzu ergänzend in Rechnung zu stellen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - (NJW 2010, 505) die Regelleistungen nach dem SGB II für teilweise unvereinbar mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG erklärt und bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet hat, dass ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zulasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192, bei Juris Rz. 17; Sennekamp, HTK-AuslR, Stand Sept. 2005, § 42 AsylVfG, Anm. 2, m.w.N.; vgl. auch Blechinger/Weißflog, Das neue Zuwanderungsrecht, Grundwerk, Stand November/2007, Bd. I, 4.7.3, S. 7, unter Hinweis auf § 72 Abs. 2 AufenthG).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 3 B 9.08
    Hierzu ist der voraussichtliche Unterhaltsbedarf mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu vergleichen, wobei sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB II - richtet (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 1 C 32/07 -, NVwZ 2009, 249, 250 f., Rz. 19).
  • VG Berlin, 30.01.2019 - 20 K 538.17

    Erteilung von Visa zum Zwecke des Familiennachzugs

    Der Wohnraum ist nach § 2 Abs. 4 AufenthG als ausreichend anzusehen, wenn er für die Unterbringung Wohnungssuchender in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung genügen würde, das heißt, wenn er nach der Anzahl der Räume und Wohnfläche dem Wohnraum entspricht, welcher der Familie nach den wohnungsrechtlichen Vorschriften der Länder überlassen werden dürfte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 AS 844/20

    Leistungsausschluss - Unionsbürger - unverheiratete Kindesmutter -

    Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa 10 Prozent ist unschädlich (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014, 2 B 13.12, Rn. 34-35; Urteil vom 25. März 2010, 3 B 9.08, Rn. 27).
  • VG Berlin, 13.01.2020 - 34 K 304.18

    Erteilung eines Visums zum Nachzug zum ausländischen Ehegatten

    So hat im umgekehrten Fall, dass zielstaatsbezogene Hindernisse durch eine positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (bzw. des früheren Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) für den in Deutschland lebenden Zusammenführenden (Referenzperson) festgestellt wurden, auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem auf Erteilung von Visa zum Ehegatten- und Kindernachzug gerichteten Klageverfahren auf die Bindungswirkung aus § 42 Satz 1 AsylG hingewiesen und ausgeführt, dass diese keinen Raum lässt für eine individuelle Überprüfung der Behandlungsmöglichkeiten und der Zumutbarkeit der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Heimatland (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, juris Ls. 2 u. Rn. 29; zu § 29 Abs. 3 Satz 1 AufenthG; offen gelassen, in etwas abweichender Konstellation, von OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2006 - OVG 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 9).

    Ein dringender humanitärer Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. April 2007 - VGH 11 S 1035/06 -, juris Rn. 35; unter Hinweis auf BT-Drs. 15/420, S. 81; vgl. ferner z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010, a.a.O., Rn. 28; Göbel-Zimmermann/Eichhorn, in: Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 29 Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 7 B 39.14

    Berufung; Klage auf Visumerteilung; Nachzug von Ehefrau und minderjährigen

    Bei diesen mehr Wohnraum verlangenden Richtwerten ist eine Unterschreitung um etwa 10 % ist unschädlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 - juris Rn. 27; Urteil vom 27. Februar 2014 - OVG 2 B 14.11 - juris Rn. 29; entsprechend Dienelt/Röseler, a.a.O. Rn. 33).
  • VG Berlin, 18.10.2012 - 29 K 157.11

    Ausländerrecht - Kindernachzug; ausreichender Wohnraum, Sicherung des

    Ein dringender humanitärer Grund liegt insbesondere vor, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - 3 B 9.08 - juris, m.w.N).

    Aus dem Zweck der Norm ergibt sich vielmehr die Notwendigkeit einer gewissen Verlässlichkeit des Mittelzuflusses (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2010 - OVG 3 B 9.08 - zitiert nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 2 B 13.12

    Philippinen; Kindernachzug zu Ausländern; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Da § 2 Abs. 4 AufenthG einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum einräumt, ist letztlich entscheidend darauf abzustellen, in welcher Weise die jeweilige Verwaltungspraxis diesen Spielraum ausschöpft (vgl. hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - 3 B 9.08 -, juris Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 2 B 14.11

    Familiennachzug: Anwendung der Neufassung des § 32 Abs. 3 AufenthG 2004 auf

    Da § 2 Abs. 4 AufenthG einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum einräumt, ist letztlich entscheidend darauf abzustellen, in welcher Weise die jeweilige Verwaltungspraxis diesen Spielraum ausschöpft (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 19.04.2012 - 3 K 1153.10

    Familiennachzug eines daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

    Damit stünden den beiden Klägern und Herrn O...pro Person ein Zimmer bzw. 17, 66 qm anteilige Wohnfläche zur Verfügung, was nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln als ausreichend angesehen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - 3 B 9.08 - Rn. 27, juris m. w. N.; sowie Nr. 2.4.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 AufenthG, abgedruckt bei Renner, a. a. O., § 2 AufenthG).
  • VG Berlin, 03.02.2022 - 12 K 170.20
    Zu den somit maßgeblichen Anforderungen an eine öffentlich geförderte soziale Mietwohnung verweist § 5 des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) - WoBindG - auf § 27 Abs. 4 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz) in der Fassung vom 20. November 2019 (BGBl I S. 1626) - WoFG -, dem im Wesentlichen zu Grunde legt, dass die maßgebliche Wohnungsgröße von den Ländern bestimmt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 - juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 12.04.2011 - 13 K 108.10

    Familiennachzug zu einem Ausländer

    Geht man davon aus, dass ausreichender Wohnraum im Sinne von § 2 Abs. 4 AufenthG regelmäßig nur dann vorhanden ist, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren 12 m 2 und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren 10 m 2 Wohnfläche zur Verfügung stehen, wäre diesem Erfordernis selbst dann nicht Genüge getan, wenn die Enkeltochter bei der Berechnung nach Maßgabe von § 2 Abs. 4 Satz 3 AufenthG unberücksichtigt zu bleiben hätte, in der Wohnung Nebenräume wie Küche, Bad und WC in angemessenem Umfange mitbenutzt werden könnten und auch eine Unterschreitung der Wohnungsgröße um 10 % noch als unschädlich erachtet würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - OVG 3 B 9.08 -, juris, Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 2 M 40.11

    Prozesskostenhilfe (Stattgabe); hinreichende Erfolgsaussichten; summarische

  • VG Freiburg, 12.08.2022 - 4 K 829/22

    Begriff des "ausreichenden Wohnraums" in § 2 Abs. 4 AufenthG 2004; behördlicher

  • VG Berlin, 12.07.2012 - 15 K 42.10

    Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindernachzuges zur in Deutschland lebenden

  • VG Berlin, 19.09.2011 - 35 K 66.10

    Ehegattennachzug einer Kosovarin

  • VG Berlin, 28.11.2012 - 29 K 411.10

    Rückkehr bzw. Nachzug eines türkischen Staatsangehörigen (Straftäter) zu Ehefrau

  • VG Berlin, 22.03.2012 - 29 L 71.12

    Anspruch auf Erhalt eines Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung; Sicherung

  • VG Berlin, 16.04.2013 - 4 K 35.12

    Visum, Familienzusammenführung, nationales Visum, Sicherung des Lebensunterhalts,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2008 - 3 B 9.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16755
BVerwG, 16.06.2008 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2008,16755)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2008 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2008,16755)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2008,16755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer angemessene Begründung seitens der Planungsbehörde i.R.d. Auswahl bestimmter Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung in einer Planungsregion; Anforderungen an die Erkennbarkeit der einem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2008 - 13 A 1569/07

    Abbau einer vorhandenen Überversorgung durch eine Bettenreduktion bis zur

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 - 3 B 9.08 -, auf den Bezug genommen wird, hat das Bundesverwaltungsgericht den Beschluss des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen: Weder den Verwaltungsakten noch der Berufungsbegründung ließen sich etwas dafür entnehmen, dass die Voraussetzungen einer hinreichenden Begründung des Bescheides im Sinne von § 39 VwVfG NRW erfüllt seien.
  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1238/08

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes mit dem

    Rspr. seit dem Urteil vom 17.4.2007 - 6 K 691/06 -, www.nrwe.de = juris (nachfolgend OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2007 - 13 A 1570/07 -, www.nrwe.de = juris, und BVerwG, Beschluss vom 16.6.2008 - 3 B 10.08 - [wortgleicher Beschluss im Parallelverfahren 3 B 9.08, www.bverwg.de = juris]).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2006 - 3 B 9.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,84925
OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2006 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2006,84925)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2006,84925)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 B 9.08 (https://dejure.org/2006,84925)
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