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   BVerwG, 18.10.2001 - 3 B 90.01   

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https://dejure.org/2001,11116
BVerwG, 18.10.2001 - 3 B 90.01 (https://dejure.org/2001,11116)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 (https://dejure.org/2001,11116)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 B 90.01 (https://dejure.org/2001,11116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit eines ärztlichen Gutachtens über die Alkoholabhängigkeit bei mindestens einjähriger Abstinenz - Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Suchtkrankheit

  • archive.org

    Alkohol - Darstellung der Abhängigkeitsproblematik im Wiedererteilungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrerlaubniserteilung: Nach ausreichend belegter jahrelanger Alkoholabstinenz sind weitere Abstinenz-Anforderungen regelmäßig unangemessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VG Ansbach, 28.06.2019 - AN 10 K 18.00539

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Auflage "kein Alkohol"

    Ziffer 8.4 der Anlage 4 zur FeV steht damit sowohl der Auferlegung regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen als auch der hier auferlegten Alkoholabstinenzauflage entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 11.12.2017 - 10 S 2263/16 - juris Rn. 35 m.w.N.; ähnlich BVerwG, B.v. 18.10.2001 - 3 B 90/01 - juris Rn. 4).
  • VG München, 11.06.2013 - M 1 K 13.628

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Wiederholte Trunkenheitsfahrten;

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2001 betrifft einen Fall von früherer Alkoholabhängigkeit (BVerwG, U.v. 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris Rn. 4: "Bezogen auf das Streitverfahren regelten die Nrn. 8.3 und 8.4 der Anlage 4, dass nach einer Entwöhnungsbehandlung...").
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