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   VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22   

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VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22 (https://dejure.org/2022,31889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.10.2022 - 3 B 91/22 (https://dejure.org/2022,31889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - 3 B 91/22 (https://dejure.org/2022,31889)
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  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Damit ist den Vorgaben des § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV nicht Genüge getan (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LC 224/13 -, juris Rn. 48).

    Die mangelnde Bestimmtheit der Fristsetzung ist auch nicht deshalb unbeachtlich (und § 11 Abs. 8 FeV deshalb anwendbar), weil der Antragsteller (materielle) Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung vorgebracht hat (so aber wohl OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 12 LC 224/13 -, juris Rn. 48).

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Aus dem Versäumen der gesetzten Frist darf nur dann hergeleitet werden, dass der Betroffene einen Eignungsmangel verbergen will, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 17. April 2019 - 11 CS 19.24 -, juris Rn. 17) und die Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere in verhältnismäßigem Umfang, angeordnet war (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 11 ZB 19.2322 -, juris Nummer 15; VGH Kassel, Beschluss vom 22 Januar 2019 - 2 B 1641/18 -, juris Randnummer 3 ff.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 114; Weber, NZV 2021, 353 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - 16 E 457/18

    Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Die hinreichende Bestimmtheit der Gutachtenordnung ist eine der zwingenden Voraussetzungen für die Anwendung der Beweiswürdigungsregel des § 11 Abs. 8 FeV (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. März 2019 - 16 E 457/18 -, juris Rn. 8; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46 der Auflage 2021, § 11 FeV Rn. 51).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 3 MB 24/19

    Untersagung des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Überprüfung weder die Rechtmäßigkeit, noch die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung, in der gegenüberzustellen sind zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, die Klage im Hauptsacheverfahren indes erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass der Antrag abgelehnt, seine gegen die Verfügung erhobene Klage indes Erfolg hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 4 MB 108/18 -, juris Rn. 2 m. w. N.; Beschluss vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 -, juris Rn. 11; Kammerbeschluss vom 15. April 2020 - 3 B 24/20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2019 - 4 MB 108/18

    Maßstab für die Interessenabwägung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Überprüfung weder die Rechtmäßigkeit, noch die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung, in der gegenüberzustellen sind zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, die Klage im Hauptsacheverfahren indes erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass der Antrag abgelehnt, seine gegen die Verfügung erhobene Klage indes Erfolg hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 4 MB 108/18 -, juris Rn. 2 m. w. N.; Beschluss vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 -, juris Rn. 11; Kammerbeschluss vom 15. April 2020 - 3 B 24/20 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Die Fristbestimmung muss regelmäßig unter Angabe eines kalendermäßig festgelegten Zeitraums oder Datums einen Endzeitpunkt setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25.04 -, juris Rn. 16 m. w. N. ).
  • VG Schleswig, 15.04.2020 - 3 B 24/20
    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Überprüfung weder die Rechtmäßigkeit, noch die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung, in der gegenüberzustellen sind zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, die Klage im Hauptsacheverfahren indes erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass der Antrag abgelehnt, seine gegen die Verfügung erhobene Klage indes Erfolg hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 4 MB 108/18 -, juris Rn. 2 m. w. N.; Beschluss vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 -, juris Rn. 11; Kammerbeschluss vom 15. April 2020 - 3 B 24/20 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Aus dem Versäumen der gesetzten Frist darf nur dann hergeleitet werden, dass der Betroffene einen Eignungsmangel verbergen will, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 17. April 2019 - 11 CS 19.24 -, juris Rn. 17) und die Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere in verhältnismäßigem Umfang, angeordnet war (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 11 ZB 19.2322 -, juris Nummer 15; VGH Kassel, Beschluss vom 22 Januar 2019 - 2 B 1641/18 -, juris Randnummer 3 ff.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 114; Weber, NZV 2021, 353 ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Aus dem Versäumen der gesetzten Frist darf nur dann hergeleitet werden, dass der Betroffene einen Eignungsmangel verbergen will, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschluss vom 17. April 2019 - 11 CS 19.24 -, juris Rn. 17) und die Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere in verhältnismäßigem Umfang, angeordnet war (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 11 ZB 19.2322 -, juris Nummer 15; VGH Kassel, Beschluss vom 22 Januar 2019 - 2 B 1641/18 -, juris Randnummer 3 ff.; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 114; Weber, NZV 2021, 353 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2021 - 5 MB 16/21

    Fahreignung - Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund einer Demenz

    Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22
    Der sich daraus ergebende Streitwert von 5.000 EUR ist aufgrund der Vorläufigkeit der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu halbieren (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 5 MB 16/21 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 22.01.2019 - 2 B 1641/18

    Die Unschuldsvermutung gilt auch für Führerscheininhaber

  • VGH Bayern, 31.01.2020 - 11 ZB 19.2322

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Berufungszulassung

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