Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Volle Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung bei Beförderung von Beamten; Mindestbewährungszeiten und Beurteilungsprädikat von Beamten; Verstoß gegen Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft bei Beamtinnen
- Judicialis
LbV § 13 Abs. 2 in der bis 16.10.1995 gültigen Fassung; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 76/207/EWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341
Der Europäische Gerichtshof entschied mit Urteil vom 2. Oktober 1997 - Az. C 1/95 - auf die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. November 1994 vorgelegten Fragen wie folgt:.Unter Zugrundelegung der Vorabentscheidung des EuGH vom 2.10.1997, C-1/95 (ZBR 1998, 159; DVBl 1998, 181, NVwZ 1998, 721 und PersR 1998, 126) kommt es im vorliegenden Fall letztlich allein auf die Frage an, ob die Richtlinie des Rates 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Regelung des § 13 Abs. 2 LbV a.F. entgegensteht.
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 3 N 94.3413
Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341
Der Senat hat zwar mit Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 N 94.3413) in einem Normenkontrollverfahren einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. abgelehnt.
- VGH Bayern, 08.04.2011 - 3 B 10.2529
Beamtenrecht
Mit Senatsurteil vom 30. Juni 2004, Az. 3 B 99.2341, wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.Mit dem Urteil des EuGH vom 2. Oktober1997 (Az. C-1/95) in Verbindung mit dem rechtskräftigen Urteil des BayVGH vom 30. Juni 2004 (Az. 3 B 99.2341) wurde geklärt, dass § 13 Abs. 2 Satz 2 LbV a.F. mit der Richtlinie 76/207/EWG nicht im Einklang gestanden hat und somit nicht angewendet werden durfte.
Dem Beklagten ist insofern eine Entschuldbarkeit seines Rechtsirrtums zugute zu halten, zumal die letztlich entscheidende Frage erst durch das rechtskräftige Urteil des BayVGH vom 30. Juni 2004 (Az. 3 B 99.2341) und damit nach Abschluss der hier relevanten Beförderungen rechtsverbindlich geklärt war.
- VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402
Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der …
Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2004 (Az.: 3 B 99.2341), das die Frage der Gültigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. betraf, hatte der Senat zu entscheiden, ob die für Teilzeitbeschäftigte ungünstigere Berechnung von Dienstzeiten bei Beförderungen eine sog. "mittelbare Diskriminierung" darstellt. - VG Würzburg, 26.06.2012 - W 1 K 11.858
Schadensersatzanspruch eines Lehrers wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung …
Soweit von Seiten des Gerichtes auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2004 - Az.: 3 B 99.2341 - hingewiesen werde, sei festzustellen, dass das Staatsministerium als Verwaltungsbehörde an die jeweils gültige Rechtslage gebunden sei und keine Normverwerfungskompetenz besitze.Das Urteil ist nach Bestätigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 30.06.2004 - 3 B 99.2341 - juris) mit Einstellungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2005 - 2 B 91.04 - juris) rechtskräftig geworden.
- VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347
Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese - …
Bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2004 (Az.: 3 B 99.2341), das die Frage der Gültigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. betraf, hatte der Senat zu entscheiden, ob die für Teilzeitbeschäftigte ungünstigere Berechnung von Dienstzeiten bei Beförderungen eine sog. "mittelbare Diskriminierung" darstellt. - VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt
In der Beurteilung nach fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung nach § 61 Abs. 2 LbV a.F. finden jedoch auch die im Beurteilungszeitraum gewonnenen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen ihren Niederschlag (BayVGH vom 30.6.2004 Az. 3 B 99.2341).