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   BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97   

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https://dejure.org/1997,6349
BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97 (https://dejure.org/1997,6349)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 3 BK 3/97 (https://dejure.org/1997,6349)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 3 BK 3/97 (https://dejure.org/1997,6349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage von Vertragsaugenärzten gegen eine Krankenkasse wegen Tolerierung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens von Konkurrenten - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensfehlern sowie das Bestehen einer Divergenz - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2, § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung einer Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97
    Eine Verfahrensrüge erfüllt nur dann die gesetzliche Form, wenn die sie begründenden Tatsachen im einzelnen angegeben sind und in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97
    Zwar gehört zum Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Verpflichtung des Gerichts, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl hierzu BVerfGE 65, 293, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; BSGE 75, 92, 94 mwN), eine Verletzung ist jedoch nur anzunehmen, wenn sich aus den Ausführungen des Gerichts im Urteil klar erkennen läßt, daß das Gericht Tatsachenvortrag der Beteiligten nicht berücksichtigt hat (vgl BVerfGE 47, 182, 189).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97
    Zwar gehört zum Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Verpflichtung des Gerichts, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl hierzu BVerfGE 65, 293, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; BSGE 75, 92, 94 mwN), eine Verletzung ist jedoch nur anzunehmen, wenn sich aus den Ausführungen des Gerichts im Urteil klar erkennen läßt, daß das Gericht Tatsachenvortrag der Beteiligten nicht berücksichtigt hat (vgl BVerfGE 47, 182, 189).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97
    Zwar gehört zum Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Verpflichtung des Gerichts, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl hierzu BVerfGE 65, 293, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; BSGE 75, 92, 94 mwN), eine Verletzung ist jedoch nur anzunehmen, wenn sich aus den Ausführungen des Gerichts im Urteil klar erkennen läßt, daß das Gericht Tatsachenvortrag der Beteiligten nicht berücksichtigt hat (vgl BVerfGE 47, 182, 189).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit die Kläger geltend machen, die Entscheidung des LSG beruhe auf einem Verfahrensfehler und sie weiche vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] - ab, weil die Beschwerde insoweit nicht in der durch §§ 160 Abs. 2 und 160 a Abs. 2 S 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) festgelegten Form begründet worden ist.
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Die Zulassung von Hörgeräteakustikern nach § 126 SGB V zur Abgabe von Hilfsmitteln gibt keinen Schutz gegen Wettbewerb durch mehrere Hilfsmittelerbringer, selbst wenn diese einer anderen Berufsgruppe angehören sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.12.1996 - L 5 K 56/95 [Bericht ArztuR 1997, Nr. 1, S. 14] und nachfolgend BSG, Beschl. v. 28.8.1997 - 3 BK 3/97, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 26.10.2010 - B 12 KR 96/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Für die Bejahung der Entscheidungserheblichkeit reicht es deshalb nicht aus, wenn die Klage in einem sich anschließenden Revisionsverfahren zwar nicht als unzulässig, aber als unbegründet abgewiesen werden müsste (vgl BSG Beschluss vom 28.8.1997 - 3 BK 3/97, in juris veröffentlicht) .
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