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OLG Hamm, 29.09.1998 - 3 BL 247/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Aufhebung des Haftbefehls, Gutachten, Raub, kein wichtiger Grund, Verweisung
Verfahrensgang
- AG Essen, 27.03.1998 - 71 Gs 612/98
- OLG Hamm, 29.09.1998 - 3 BL 247/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 3 BL 247/98
Die Verweisung gemäß § 270 StPO erst im Hauptverhandlungstermin vom 01.09.1998 bei zum Nachteil der Angeklagten unveränderter Sachlage - die Vorstrafen waren bereits bei Anklageerhebung bekannt - stellt eine grob fehlerhafte Sachbehandlung durch das Amtsgericht dar, durch die das verfassungsrechtliche Gebot der beschleunigten Behandlung von Untersuchungshaftfällen verletzt worden ist (vgl. BVerfG, StV 1992, 522). - OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 1 HEs 441/93
Anklageerhebung; Strafgewalt des Amtsgerichts; Übernahme durch Landgericht; …
Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1998 - 3 BL 247/98
Die Entscheidung, die Sache an das Landgericht abzugeben, hätte das Schöffengericht aber nicht erst mit einer Verzögerung von knapp 5 Monaten nach Eingang der Anklage bei ihm im Hauptverhandlungstermin vom 01.09.1998, sondern bereits unmittelbar nach Eingang der Anklage gemäß § 209 Abs. 2 StPO im Zwischenverfahren treffen müssen (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 328).