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   OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07   

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OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07 (https://dejure.org/2007,12709)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 BS 19/07 (https://dejure.org/2007,12709)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 BS 19/07 (https://dejure.org/2007,12709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 33 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Ausschreibung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht auf Richter der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit; Abgrenzung der einem Organisationsermessen unterliegenden Entscheidungen von Auswahlentscheidungen

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreitverfahren; beschränkte Ausschreibung; Leistungsgrundsatz; organisatorisches Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind dem Organisationsermessen unterfallende Entscheidungen - dazu zählen die Grundentscheidung darüber, ob eine zu besetzende Stelle durch Versetzung oder Umsetzung oder aber im Wege eines Auswahlverfahrens nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, BVerwGE 122, 237; BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, BVerwGE 122, 147) sowie die Vorprägung der Auswahlentscheidung durch Festlegung des Anforderungsprofils (BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, aaO; BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58) - abzugrenzen von den von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen.

    Belange, die im Leistungsgrundsatz nicht verankert sind, können bei der Bewerberauswahl zur Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen außerhalb von Art. 33 Abs. 2 GG Verfassungsrang eingeräumt ist und sie - soweit es nicht um die Ausnahme einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, sondern nur um Fragen des optimierenden Ausgleichs mit anderen verfassungsgeschützten Interessen geht - auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen (std. Rspr., BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, aaO).

    Zwar macht der Antragsteller zu Recht geltend, dass die personalpolitische Zielsetzung des Antragsgegners nicht der Abwehr einer unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in der Arbeitsgerichtsbarkeit dient und ihr auch sonst kein verfassungsrechtlicher Stellenwert zukommt, der eine Einschränkung des Leistungsgrundsatzes bei der Besetzung der Beförderungsämter rechtfertigen könnte, abgesehen davon, dass es insoweit auch an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage fehlen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, aaO zur personalpolitischen Zielsetzung, eine ausgewogene Altersstruktur einer Laufbahn zu gewährleisten).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn jedoch nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese - zu berücksichtigen und sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 20.9.2007 - 2 BvR 1972/07 - http://www.bverfg.de/entscheidungen).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht etwa die Beschränkung des Bewerberfeldes auf landeseigene Proberichter wegen der Erfordernisse der verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit der Rechtsprechung oder die in einer Stellenausschreibung vorgenommene Differenzierung nach Besoldungsgruppen wegen des darin liegenden Leistungsbezugs für zulässig gehalten (BVerfG, Beschl. v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - http://www.bverfg.de/entscheidungen und BVerfG, Beschl. v. 20.9.2007, aaO jeweils unter Bezug sowohl auf den Beschluss vom 11.11.1999 als auch die o.g. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht etwa die Beschränkung des Bewerberfeldes auf landeseigene Proberichter wegen der Erfordernisse der verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit der Rechtsprechung oder die in einer Stellenausschreibung vorgenommene Differenzierung nach Besoldungsgruppen wegen des darin liegenden Leistungsbezugs für zulässig gehalten (BVerfG, Beschl. v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - http://www.bverfg.de/entscheidungen und BVerfG, Beschl. v. 20.9.2007, aaO jeweils unter Bezug sowohl auf den Beschluss vom 11.11.1999 als auch die o.g. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2006 - 5 ME 31/06

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage betreffend die Übertragung der Stelle des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Die Bedenken gegen das Verständnis der Beschränkung der Ausschreibung auf Arbeitsrichter als eine im organisatorischen Ermessen des Antragsgegners stehende Maßnahme entfallen auch nicht deshalb, weil die Maßnahme sie ihrer Art nach mit der Beschränkung auf (aktive) Landesbedienstete vergleichbar sein könnte, die ein Teil der Obergerichte als eine aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln sachlich gerechtfertigte Organisationsentscheidung ansieht (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2005, ZBR 2006, 256; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2006, NVwZ-RR 2007, 398).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind dem Organisationsermessen unterfallende Entscheidungen - dazu zählen die Grundentscheidung darüber, ob eine zu besetzende Stelle durch Versetzung oder Umsetzung oder aber im Wege eines Auswahlverfahrens nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, BVerwGE 122, 237; BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, BVerwGE 122, 147) sowie die Vorprägung der Auswahlentscheidung durch Festlegung des Anforderungsprofils (BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, aaO; BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58) - abzugrenzen von den von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 1 M 22/07

    Zur Berücksichtung eines Staatssekretärs a. D. bei einem beschränkten ("Bewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Die Bedenken gegen das Verständnis der Beschränkung der Ausschreibung auf Arbeitsrichter als eine im organisatorischen Ermessen des Antragsgegners stehende Maßnahme entfallen auch nicht deshalb, weil die Maßnahme sie ihrer Art nach mit der Beschränkung auf (aktive) Landesbedienstete vergleichbar sein könnte, die ein Teil der Obergerichte als eine aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln sachlich gerechtfertigte Organisationsentscheidung ansieht (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2005, ZBR 2006, 256; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2006, NVwZ-RR 2007, 398).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind dem Organisationsermessen unterfallende Entscheidungen - dazu zählen die Grundentscheidung darüber, ob eine zu besetzende Stelle durch Versetzung oder Umsetzung oder aber im Wege eines Auswahlverfahrens nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG besetzt werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, BVerwGE 122, 237; BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, BVerwGE 122, 147) sowie die Vorprägung der Auswahlentscheidung durch Festlegung des Anforderungsprofils (BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, aaO; BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58) - abzugrenzen von den von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen.
  • OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05

    Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Die Bedenken gegen das Verständnis der Beschränkung der Ausschreibung auf Arbeitsrichter als eine im organisatorischen Ermessen des Antragsgegners stehende Maßnahme entfallen auch nicht deshalb, weil die Maßnahme sie ihrer Art nach mit der Beschränkung auf (aktive) Landesbedienstete vergleichbar sein könnte, die ein Teil der Obergerichte als eine aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln sachlich gerechtfertigte Organisationsentscheidung ansieht (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 13.2.2007 - 1 M 22/07 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2005, ZBR 2006, 256; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 9.5.2006, NVwZ-RR 2007, 398).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Der Antragsgegner beruft sich insoweit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 (ZBR 2000, 377), wonach die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert sei, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen.
  • VG Leipzig, 27.09.2007 - 3 K 1641/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07
    Das wäre der Fall, wenn die Herabsetzung dieser Beurteilung - wie das Verwaltungsgericht zwischenzeitlich mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 27.9.2007 (3 K 1641/05) entschieden hat - rechtswidrig wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

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