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   OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06   

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OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06 (https://dejure.org/2006,10895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2006 - 3 BS 195/06 (https://dejure.org/2006,10895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 3 BS 195/06 (https://dejure.org/2006,10895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 5 Abs. 1 S. 2; SächsVerf Art 20 Abs. 2; SächsPRG § 5 Abs. 2, § 2 Abs. 3 S. 1; § 3 Abs. 1 S. 2; VwGO § 123 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung verfügbarer Übertragungskapazitäten durch die Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien; Drittschützende Wirkung vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit; Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Berücksichtigung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; ; SächsVerf Art. 20 Abs. 2; ; SächsPRG § 5 Abs. 2; ; SächsPRG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; SächsPRG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung: Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48: Rundfunkzulassung, Ausschreibung verfügbarer Übertragungskapazitäten; Ermessensausübung, Prognosespielraum, Drittschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Das Verwaltungsgericht hat die dem zugrunde liegende Annahme, Bewerbern um die Zulassung zur Rundfunkveranstaltung stehe bei der Auslegung und Anwendung des Rundfunkrechts ein Anspruch auf Beachtung ihrer Position als Träger des Grundsrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.2.1998, BVerfGE 97, 298) nur bezogen auf das mit der Ausschreibung beginnende Zulassungsverfahren selbst zu, nicht näher begründet, weswegen es - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin - den Darlegungsanforderungen gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügt, dass sich dem Vorbringen der Antragstellerin hinreichend deutlich entnehmen lässt, dass sie an ihrer gegenteiligen Auffassung aus vom Verwaltungsgericht nicht erörterten Gründen festhält.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrespondiert den zunächst als objektivrechtlichen Verpflichtungen des Rundfunkgesetzgebers entwickelten Anforderungen eine subjektivrechtliche Position nicht nur der bereits zugelassenen Rundfunkveranstalter sondern auch der Rundfunkbewerber, da sie deren Schutz gleichfalls dienen und der Sicherungszweck gefährdet wäre, wenn die Betroffenen keine Möglichkeit hätten, eine Pflichtverletzung geltend zu machen (BVerfG, Beschl. v. 20.2.1998, aaO).

    Maßgeblich hierfür sind folgende Erwägungen: Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gebietet eine gesetzliche Zugangsregelung, die die Rundfunkfreiheit gegen Programmeinflüsse seitens des Staates wirksam sichert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.2.1998, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93

    Zuteilung weiterer Sendefrequenzen an einen Rundfunkveranstalter ohne

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Für die Ermessensausübung gelten folgende Maßstäbe: aa) Entgegen der Auffassung aller Verfahrensbeteiligten kommt es nicht darauf an, ob eine Ausschreibung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SächsPRG logisch eine Entscheidung über die Nichtausschreibung nach Satz 4 voraussetzt oder umgekehrt oder ob die Zuordnung ohne Ausschreibung nach Satz 4 drittschützende Wirkung mit der Folge hätte, dass die Antragstellerin eine zu Gunsten der Beigeladenen ergehende Entscheidung anfechten könnte (verneinend für eine ähnliche Regelung in Art. 2 § 4 Abs. 1 MedienGÄndG BW: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1993, ZUM 1994, 741); denn diese letztere Frage wäre erst in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zu klären.
  • VG München, 24.01.2002 - M 16 E 01.5615
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Die Bedeutung der grundrechtlich geschützten Freiheit verlangt in Verbindung mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erst dann eine Entscheidung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn das Zulassungsverfahren unverhältnismäßig lange dauert (vgl. zum präventiven Erlaubnisvorbehalt des § 2 Abs. 1 Satz 1 GastG: BayVGH, Beschl. v. 1.3.2002 - M 16 E 01.5615 - abgedruckt in JURIS).
  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Das ergibt sich schon daraus, dass zu ihrem Gewerbebetrieb bislang keine Rundfunklizenz gehörte und - soweit es um deren Erwerb geht - das Grundrecht der Berufsfreiheit als das sachnähere Grundrecht vorgeht (vgl. näher: BayVerfGH, Beschl. v. 28.1.2003, BayVBl. 2003, 523).
  • OVG Thüringen, 18.12.2001 - 1 ZEO 715/01

    Zur Zuweisung einer Rundfunkfrequenz ohne Ausschreibung; Rundfunk- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Die Ausschreibung gewährleistet somit für alle Bewerber den chancengleichen Zugang zum Zulassungsverfahren (vgl. Senatsbeschl. v. 24.9.1996, SächsVBl. 1997, 60; ThürOVG, Beschl. v. 18.12.2001, ZUM 2002, 493).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Hinsichtlich der Auswirkung solcher wirtschaftlichen Entwicklungen auf die Existenzfähigkeit des Lokalrundfunks ist der Landesanstalt ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Prognosespielraum einzuräumen, wobei der gebotene Interessenausgleich jedenfalls eine Einzelfallprüfung für den jeweiligen Standort und die dort tätigen Anbieter erfordert und die Prognose auf der Grundlage wissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt und nachvollziehbar sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1999, DVBl. 2000, 120; ausführlich Hain aaO, S. 24 ff.).
  • VGH Bayern, 29.01.2004 - 7 CE 03.3205
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Der Hinweis auf die bayerische Gesetzesänderung erscheint zum einen deshalb unbehelflich, weil nicht die finanzielle Förderung konkurrierender Lokal-TV-Sender in Rede steht, und zum anderen deshalb, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass etwa auch bei der Forderung nach Zusammenarbeit von Programmanbietern, die zuvor getrennte Genehmigungen eines lokalen Fernsehfensterprogramms und eines lokalen Fernsehprogramms hatten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist und die gemeinsame Gestaltung lokaler Fernsehangebote durch eine Anbietergemeinschaft nicht generell, sondern nur dann verlangt werden darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung der lokalen Fernsehversorgung bzw. der Programmqualität erforderlich ist und wenn weiterhin bei der Abwägung die Belange eines Alt-anbieters, der das bisher erfolgreich gestaltete Fernsehfenster fortsetzen will, angemessen berücksichtigt wird (BayVGH, Beschl. v. 29.1.2004 - 7 CE 03.3205 - abgedruckt in JURIS; BayVerfGH, Beschl. v. 30.5.2005, NVwZ 2006, 82).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06
    Der Hinweis auf die bayerische Gesetzesänderung erscheint zum einen deshalb unbehelflich, weil nicht die finanzielle Förderung konkurrierender Lokal-TV-Sender in Rede steht, und zum anderen deshalb, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass etwa auch bei der Forderung nach Zusammenarbeit von Programmanbietern, die zuvor getrennte Genehmigungen eines lokalen Fernsehfensterprogramms und eines lokalen Fernsehprogramms hatten, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist und die gemeinsame Gestaltung lokaler Fernsehangebote durch eine Anbietergemeinschaft nicht generell, sondern nur dann verlangt werden darf, wenn dies zur Aufrechterhaltung der lokalen Fernsehversorgung bzw. der Programmqualität erforderlich ist und wenn weiterhin bei der Abwägung die Belange eines Alt-anbieters, der das bisher erfolgreich gestaltete Fernsehfenster fortsetzen will, angemessen berücksichtigt wird (BayVGH, Beschl. v. 29.1.2004 - 7 CE 03.3205 - abgedruckt in JURIS; BayVerfGH, Beschl. v. 30.5.2005, NVwZ 2006, 82).
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