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   OVG Sachsen, 07.03.2001 - 3 BS 232/00   

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OVG Sachsen, 07.03.2001 - 3 BS 232/00 (https://dejure.org/2001,11903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2001 - 3 BS 232/00 (https://dejure.org/2001,11903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2001 - 3 BS 232/00 (https://dejure.org/2001,11903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § ... 80 Abs. 5 und Abs. 7 S. 2, § 86 Abs. 1, § 123 Abs. 1 S. 2 und Abs. 5, § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 und S. 4, § 146 Abs. 5 und Abs. 6; GVG § 17 Abs. 1 S. 2; AuslG § 10, § 42, § 63 Abs. 3, § 69, § 72; AAV § 1, §

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Berücksichtigung der Änderung der Sachlage und Rechtslage im Rechtsmittelzulassungsverfahren ; Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei in Aussichtstellen einer Arbeitserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 144
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Jedoch wird eine durch die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung erloschene Fiktionswirkung gemäß § 69 Abs. 3 AuslG durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs nicht mit der Folge wiederhergestellt, dass der Aufenthalt des Ausländers (wieder) als erlaubt gilt (BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14/99 -, NVwZ-RR 2000, 540; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -, ESVGH 43, 71; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.1.1996, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001 - 3 Bs 232/00 -, SächsVBl.

    Für eine Wiedereinreise ohne vorgeschaltetes Verfahren nach § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 AuslG oder nach § 9 Abs. 3 AuslG bietet in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage (die Zulässigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der freiwilligen Ausreise des Ausländers ebenfalls verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50 und vom 15.2.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, a.a.O.; für den Fall der freiwilligen Ausreise nach sofort vollziehbarer Ausweisung: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.6.1996 - 18 B 1095/95 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, ThürVBl.

    Mit einem solchen Antrag könnte dieses Rechtsschutzziel allenfalls in Verbindung mit einer bereits vor einer etwaigen gerichtlichen Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Hauptsacheverfahren begehrten Rückgängigmachung der Vollziehung verfolgt werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.2.1997 - 12 UE 1739/95 -, AuAS 1997, 175; GK/AuslR, § 50 AuslG RdNr. 81; das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch in diesem Fall verneinend: OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16/02 -, NVwZ 2003, 239; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Zwar kommt im Falle einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet grundsätzlich eine Aussetzung der Ausreisepflicht nicht (mehr) in Betracht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.9.2013 - OVG 11 S 27.16 - juris Rn. 2; B.v. 13.4.2010 - OVG 11 S 12.10 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 7.7.2009 - 19 CE 09.1334 u.a. - juris Rn. 20; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris Rn. 4; VGH BW, B.v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; SächsOVG, B.v. 7.3.2001 - 3 BS 232/00 - juris -Ls- 3; Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 81 Rn. 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Der Senat kann offenlassen, ob - und insbesondere mit welchem Inhalt - speziell in den Fällen vorzeitiger Abschiebungen ein Folgenbeseitigungsanspruch entsteht, den der Ausländer prozessual im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO als Annexanspruch gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO geltend machen kann, oder ob bereichsspezifische Regelungen des Ausländerrechts (jetzt des Aufenthaltsgesetzes) wie die Befristungsregelungen ausschließen, dass einem abgeschobenen Ausländer allein aufgrund Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Ausweisungsverfügung ein Folgenbeseitigungsanspruch erwächst (siehe dazu Hess. VGH, Beschluss vom 11.12.2003 - 9 TG 546/03 - InfAuslR 2004, 152, verneinend insoweit auch OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16/02 -, NVwZ 2003, 239; Sächs. OVG, Beschluss vom 7.3.2001 - 3 BS 232/00 -, …
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - 13 S 195/05

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Abänderungsantrag eines abgeschobenen

    Offenbleiben kann, ob der vom Hess. VGH in seinem Beschluss vom 11.12.2003 - 9 TG 546/03 - (InfAuslR 2004, 152) vertretenen Ansicht zu folgen ist, dass bereichsspezifische Regelungen des Ausländerrechts (jetzt des Aufenthaltsgesetzes) materiell-rechtlich ausschließen, dass einem abgeschobenen Ausländer allein durch die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs gegen die Ausweisungsverfügung ein Folgenbeseitigungsanspruch erwächst, den er prozessual im vorläufigen Rechtsschutzverfahren als Annexanspruch gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO geltend machen könnte (verneinend insoweit auch OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16/02 -, NVwZ 2003, 239 und Sächs. OVG, Beschluss vom 7.3.2001 - 3 BS 232/00 -, SächsVBl. 2001, 175).
  • OVG Thüringen, 01.12.2008 - 1 EO 566/08

    Abfallbeseitigungsrecht; Gewerbliche Altpapiersammlung aus privaten

    Dabei kann dahinstehen, ob im Fall der eingetretenen Erledigung ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO unstatthaft würde (Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 RdNr. 130 und 136), oder die Antragstellerin dann kein Rechtsschutzbedürfnis mehr hätte (SächsOVG, Beschluss vom 07.03.2001 - 3 BS 232/00 -, SächsVBl. 2001, 175, 178).
  • OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung des Antrages auf Verlängerung einer

    Denn die Entscheidung über ein solches Begehren muss sich prognostisch an dem zuzulassenden Rechtsmittel orientieren, da mit Stellung des Zulassungsantrags die Hauptsache insgesamt beim Rechtsmittelgericht anhängig wird und damit der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens auf die Rechtsmittelinstanz übergeht (SächsOVG, Beschl. v. 7.3.2001, 3 BS 232/00).
  • OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00

    Vorliegen einer familiäre Lebensgemeinschaft, wenn die Eheleute einen intensiven

    Denn die Entscheidung über ein solches Begehren muss sich prognostisch an dem zuzulassenden Rechtsmittel orientieren, da mit Stellung des Zulassungsantrags die Hauptsache insgesamt beim Rechtsmittelgericht anhängig wird und damit der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens auf die Rechtsmittelinstanz übergeht (SächsOVG, Beschl, v. 07.03.2001, 3 BS 232/00).
  • OVG Sachsen, 23.01.2012 - 5 A 53/10

    Vergnügungssteuer, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Satzungsheilung

    Bei der Frage, ob an der Richtigkeit der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, ist nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung abzustellen und damit auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte durch die Neufassung ihrer Vergnügungssteuersatzung und deren rückwirkende In- Kraft-Setzung zum 1. Januar 2000 der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung die Grundlage entzogen hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2001, SächsVBl. 2001, 175, 176).
  • VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08

    D (A), Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt,

    Vorläufiger Rechtsschutz könnte insoweit durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel erlangt werden, den Vollzug der Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 2 AufenthG vorläufig auszusetzen (§ 50 Abs. 3 AufenthG ­ vgl. zur früheren Rechtslage nach dem bis zum 20. Dezember 2004 geltenden Ausländergesetz: SächsOVG, Beschluss vom 7. März 2001, Az. 3 BS 232/00).
  • VG Schleswig, 19.12.2002 - 14 B 86/02

    Abschiebung; Amtshilfe; Passivlegitimation; Vollzugsfolgenbeseitigung;

    Sie zielt zwar auf die Herbeiführung einer Übereinstimmung zwischen der faktischen und rechtsnormativen Lage ab (OVG Bautzen, Beschluss vom 07.03.2001 - 3 BS 232/00 - zitiert nach Juris), kann allerdings im Grundsatz nur zu einer vorläufigen Regelung führen.
  • VG Dresden, 12.03.2009 - 3 L 55/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ausreisehindernis, vorläufiger

  • VG Dresden, 09.03.2007 - 3 K 388/07

    D (A), Verlängerung, Visum, Schengenvisum, Schengener Durchführungsübereinkommen,

  • VG Dresden, 02.02.2009 - 3 L 1937/08

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Aufenthaltserlaubnis,

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