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   OVG Sachsen, 26.01.2006 - 3 BS 255/05   

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OVG Sachsen, 26.01.2006 - 3 BS 255/05 (https://dejure.org/2006,81563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2006 - 3 BS 255/05 (https://dejure.org/2006,81563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 (https://dejure.org/2006,81563)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines

    Ausgehend hiervon ist es zulässig, das Auswahlkriterium der Verwendungsbreite nicht allein auf solche Verwendungen zu beziehen, die dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle entsprechen (sog. profilspezifische Verwendungsbreite), sondern auf alle beruflichen Erfahrungen, die in einem der ausgeschriebenen Stelle entsprechenden Beförderungsamt oder in anderen Positionen gesammelt wurden (sog. allgemeine Verwendungsbreite) (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 13. September 2006 - 3 BS 111/06 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Der Senat hält nicht an der Rechtsprechung fest, dass für die Beurteilung der Verwendungsbreite erst der Zeitraum ab der Ernennung auf Lebenszeit maßgeblich sei, da nicht zustimmungsbedürftige Zuweisungen in der Probezeit keinen zuverlässigen Anhalt für die Flexibilität des Bewerbers lieferten (so noch SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2005 - 3 BS 48/05 -, juris Rn. 7 m. w. N.; Beschl. v. 26. Januar 2006 - 3 BS 255/05 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09

    Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den

    Da das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26.1.2006 - 3 BS 255/05 - nicht lediglich eine summarische Prüfung vorgenommen, sondern die im Verfahrendes einstweiligen Rechtsschutzes in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren zu fordernde eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl durchgeführt habe, und auch im Übrigen die Sach- und Rechtslage umfassend und sorgfältig geprüft worden sei sowie schließlich das Sächsische Oberverwaltungsgericht auch von einem vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen sei, trete die Kollegialgerichtsregel zugunsten des Beklagten ein.

    Der Vortrag des Klägers, das Verwaltungsgericht habe in diesem Zusammenhang nicht auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26.1.2006 - 3 BS 255/05 - abstellen können, weil diese Entscheidung weder von einem hinreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen noch eine zutreffende rechtliche Betrachtungsweise angewandt hat, stellt indes das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht grundlegend in Frage.

  • VG Würzburg, 25.02.2011 - W 1 E 10.1375

    Vizepräsident des Verwaltungsgerichts; Bewerberverfahrensanspruch

    Die Erfahrungen des Antragstellers im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst musste der Antragsgegner bei der allgemeinen Verwendungsbreite nicht berücksichtigen, da insofern nur Berufstätigkeiten in die Auswahlentscheidung einbezogen werden können, die einen akademischen Zuschnitt aufweisen und mit dem höheren Dienst vergleichbar sind (OVG Sachsen vom 26.01.2006 Az. 3 BS 255/05 [juris]).
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