Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10347
OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07 (https://dejure.org/2008,10347)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2008 - 3 BS 278/07 (https://dejure.org/2008,10347)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2008 - 3 BS 278/07 (https://dejure.org/2008,10347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 53, § 55, § 56

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung im Falle einer Einzelfallwürdigung bei Verletzung höherrangigen Rechtes; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Blick auf die ausländerrechtliche Fiktionswirkung; Ausweisung eines Ausländers wegen einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AufenthG § 53; ; AufenthG § 55; ; AufenthG § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 425
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Bei summarischer Prüfung ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO davon auszugehen, dass das auch dann gilt, wenn der ausgewiesene Ausländer nicht der Gruppe der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländer angehört (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23.10.2007, AuAS 2008, 28).

    Mit Urteil vom 23.10.2007 (AuAS 2008, 28) hat das Bundesverwaltungsgericht die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 22.3.2007, InfAuslR 2007, 221; Urt. v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.5.2007, NVwZ 2007, 946 und v. 10.8.2007, NJW 2007, 1300) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass genommen, die Voraussetzung für die Bejahung eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung noch weiter zu fassen.

    Im Zweifel ist einer Behörde anzuraten, von einem Ausnahmefall auszugehen oder aber zumindest hilfsweise nach Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Mit Urteil vom 23.10.2007 (AuAS 2008, 28) hat das Bundesverwaltungsgericht die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 22.3.2007, InfAuslR 2007, 221; Urt. v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.5.2007, NVwZ 2007, 946 und v. 10.8.2007, NJW 2007, 1300) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass genommen, die Voraussetzung für die Bejahung eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung noch weiter zu fassen.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 Abs. 3 AufenthG nicht abschließend genannt werden (vgl. zu § 45 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 19.11.1999, BVerwGE 102, 249, BVerwG, Urt. v. 26.2.2002, BVerwGE 116, 55 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    strafgerichtlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 Abs. 3 AufenthG nicht abschließend genannt werden (vgl. zu § 45 Abs. 2 AuslG: BVerwG, Urt. v. 19.11.1999, BVerwGE 102, 249, BVerwG, Urt. v. 26.2.2002, BVerwGE 116, 55 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Alter des Kleinkindes, das eine Trennung ggf. nicht als bloß vorübergehend verstehen kann, und der Umstand, dass nach den strafrichterlichen Feststellungen die letzte Tat am 27.12.2004 begangen wurde, so dass sich zwar nicht die Schwangerschaft, so doch möglicherweise die Geburt der Tochter als Zäsur in der Lebensführung darstellt, die ggf. zusammen mit dem vom Antragsteller als Ersttäter verbüßten Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig straffrei leben wird (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, NJW 2006, 3486; BVerwG, Beschl. v. 20.7.2007 - 1 B 289/06 - abgedruckt in JURIS).
  • BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06

    Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung oder der letzten gerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Alter des Kleinkindes, das eine Trennung ggf. nicht als bloß vorübergehend verstehen kann, und der Umstand, dass nach den strafrichterlichen Feststellungen die letzte Tat am 27.12.2004 begangen wurde, so dass sich zwar nicht die Schwangerschaft, so doch möglicherweise die Geburt der Tochter als Zäsur in der Lebensführung darstellt, die ggf. zusammen mit dem vom Antragsteller als Ersttäter verbüßten Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig straffrei leben wird (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, NJW 2006, 3486; BVerwG, Beschl. v. 20.7.2007 - 1 B 289/06 - abgedruckt in JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2007 - 12 ME 384/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen der 18-Punkte-Grenze; Maßgeblichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Mit Urteil vom 23.10.2007 (AuAS 2008, 28) hat das Bundesverwaltungsgericht die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 22.3.2007, InfAuslR 2007, 221; Urt. v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.5.2007, NVwZ 2007, 946 und v. 10.8.2007, NJW 2007, 1300) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass genommen, die Voraussetzung für die Bejahung eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung noch weiter zu fassen.
  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Mit Urteil vom 23.10.2007 (AuAS 2008, 28) hat das Bundesverwaltungsgericht die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 22.3.2007, InfAuslR 2007, 221; Urt. v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.5.2007, NVwZ 2007, 946 und v. 10.8.2007, NJW 2007, 1300) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass genommen, die Voraussetzung für die Bejahung eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung noch weiter zu fassen.
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Die Voraussetzungen eines Ausnahmefalls dürften allerdings deshalb gegeben sein, weil der Antragsteller vor seiner Verhaftung am 15.9.2005 und der Ausweisung am 6.11.2005 mit der Kindesmutter und seiner am 30.12.2004 geborenen Tochter, für die beide personensorgeberechtigt sind, in familiärer Lebensgemeinschaft zusammenlebte, die - nachdem der Kontakt während des Strafvollzugs angedauert hat - nach der Haftentlassung fortgesetzt werden soll (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung die Rechtsprechungsänderung in BVerwG, Urt. v,. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - bislang nur als Pressemitteilung veröffentlicht).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07
    Mit Urteil vom 23.10.2007 (AuAS 2008, 28) hat das Bundesverwaltungsgericht die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urt. v. 22.3.2007, InfAuslR 2007, 221; Urt. v. 28.6.2007, InfAuslR 2007, 325) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.5.2007, NVwZ 2007, 946 und v. 10.8.2007, NJW 2007, 1300) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass genommen, die Voraussetzung für die Bejahung eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung noch weiter zu fassen.
  • OVG Sachsen, 20.09.2010 - 3 B 440/09

    Ausweisung, Kindeswohl, Nachholen von Ermessenserwägungen

    Bei der Entscheidung über die Ausweisung nach Ermessen sind alle Umstände des Einzelfalles sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 Abs. 3 AufenthG nicht abschließend genannt werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2008, NJ 2008, 425).

    Die Antragsgegnerin wird bei einem Festhalten an der Ausweisungsentscheidung im Übrigen auch zu prüfen haben, ob wegen der Geburt des jüngsten Kindes eine Zäsur in der Lebensführung des Antragstellers eingetreten ist, die erwarten lässt, dass er künftig straffrei leben werde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2008, NJ 2008, 425).

  • OVG Sachsen, 07.04.2011 - 3 D 159/10

    Abschiebung, Befristung, Regelfall

    Insbesondere dann, wenn sicherheitsrechtliche Belange des Staates berührt sind, gebieten etwa Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht generell eine Befristung der Abschiebung, sondern lediglich eine Abwägung nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2006, InfAuslR 2006, 32; ferner BVerwG, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 B 118/17

    Einstweilige Anordnung, statthafte Antragsart, ununterbrochener Aufenthalt

    Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kann jedoch nur gewährt werden, wenn durch die Antragstellung die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG vermittelt wird (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris; zu § 69 Abs. 2 AuslG: Beschl. v. 11. April 2002 - 3 BS 162/01 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 11. Dezember 2001 - 3 BS 159/01 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 02.09.2010 - 3 A 157/09

    Im Anschluss an SächsOVG, Beschl v. 5.3.2008 - 3 BS 278/07, Voraussetzungen für

    Indem das Gericht folgere, es sei nicht ersichtlich, dass sich seine Situation vom Normalfall familiärer Beziehungen etwa wegen eines besonderen Angewiesenseins der Kinder auf ihren Vater unterscheide, weiche es von dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5.3.2008 (- 3 BS 278/07 -) ab.
  • VG München, 22.04.2010 - M 24 K 09.4885

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Drogenstraftat; Drogenabhängigkeit; faktischer

    1.5 Auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung "verwurzelter" Ausländer (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007, 1 C 10/07 juris; folgend: SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2008, 3 BS 278/07, juris, und HessVGH, Beschl. v. 14.1.2009, 9 A 1622/08.Z, juris; Ziff. 54.0.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009 - AVwV -) verbietet im vorliegenden Fall nicht die Anwendung von § 53 AufenthG und gebietet keine Ermessensausübung.
  • OVG Sachsen, 02.10.2015 - 3 B 275/15

    Ausweisung; Regelausweisung; Ausnahme; Kindeswohl; Sperrwirkung

    Zwar kommt dem Kindeswohl eine ausschlaggebende Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20. September 2010 - 3 B 440/09 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • VG Hannover, 05.01.2012 - 12 B 5095/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen rechtskräftiger Verurteilungen zu

    Wann genau eine Einzelfallwürdigung - und damit eine Ermessensentscheidung - rechtlich geboten ist, ist der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur ansatzweise zu entnehmen und in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt (vgl. zu den unterschiedlichen Ansätzen nur Alexy, DVBl. 2011, 1185 ff.; Discher, GK-AufenthG, § 54, Rn. 161.4 ff. ; Hoppe, ZAR 2008, 251 ff.; Strieder, InfAuslR 2009, 371 ff.; Thym, DVBl. 2008, 1346 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.11.2010 - 11 LB 481/09, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 22.04.2009 - 7 A 11361/08, NVwZ-RR 2009, 737; VGH Kassel, Beschl. v. 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.03.2008 - 3 BS 278/07, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht