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   OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04   

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OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04 (https://dejure.org/2004,21622)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.10.2004 - 3 BS 285/04 (https://dejure.org/2004,21622)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 3 BS 285/04 (https://dejure.org/2004,21622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6 Abs. 1; AuslG § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2; AAZuVO § 2, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens; Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde für eine inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung; Voraussetzungen einer hinreichend konkreten und damit auch in zeitlicher Hinsicht bestimmbaren ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AAZuVO § 2; ; AAZuVO § 3 Abs. 2; ; AAZuVO § 5 Abs. 3 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 BS 266/04

    Unterlassung der Abschiebung, Duldung, Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04
    Aus der in zeitlicher Hinsicht eng zu fassenden Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde für die inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der von ihr vorzunehmenden Abschiebung folgt, dass diese jedenfalls dann nicht mehr vorliegt, wenn die Zentrale Ausländerbehörde von der Durchführung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme zunächst wieder absieht (Fortführung der Senatsrechtsprechung; Beschl. v. 10.9.2004 - 3 BS 266/04).

    Die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung - sofern diese inzident in einem Verfahren auf Unterlassung der Abschiebung gegenüber dem Antragsgegner und nicht mit einem auf die Erteilung einer vorläufigen Duldung gerichteten Verfahren gegen die hierfür zuständige untere Ausländerbehörde geltend gemacht wird (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.9.2004 - 3 BS 266/04) - ist im Hinblick auf das konkrete Abschiebungsvorhaben der Zentralen Ausländerbehörde zu betrachten, das hier für den 4.7.2004 geplant war.

    Daraus folgt, dass der Antragsgegner nur im Hinblick auf von der Zentralen Ausländerbehörde konkret betriebene Abschiebungen passiv legitimiert ist, wogegen für die Erteilung von Duldungen beim Vorliegen der Gründe aus § 55 Abs. 2 oder 3 AuslG gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 AAZuVO die Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörde gegeben ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.9.2004 - 3 BS 266/04).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04
    In diesem Verfahren kann nur die Unterlassung dieser aufenthaltsbeendenden Maßnahme begehrt werden, wogegen für eine stillschweigende Aussetzung der Abschiebung für einen längeren Zeitraum kein Raum ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, BVerwGE 105, 232 [236]).

    Die sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Ausländergesetz und dem Asylverfahrensgesetz (Ausländer- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung - AAZuVO) vom 7.8.2001 (SächsGVBl. S. 470) ergebende Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde für Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber einschließlich ihrer Familienangehörigen kann daher nur bezogen auf eine hinreichend konkrete und damit auch in zeitlicher Hinsicht bestimmbare Maßnahme zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung im Wege eines auf die Unterlassung der Abschiebung gerichteten Verfahrens geltend gemacht werden, wogegen für eine stillschweigende Aussetzung der Abschiebung kein Raum ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, BVerwGE 105, 232 [236]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04
    Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK vermitteln unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1979, BVerfGE 51, 386 [396 ff]; Beschl. v. 18.4.1989, BVerfGE 80, 81 [93]; BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerGE 106, 13 m.w.N.; jeweils st. Rspr.) und damit auch nicht auf das Unterlassen einer Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2004 - 3 BS 285/04
    Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK vermitteln unmittelbar keinen Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschl. v. 18.7.1979, BVerfGE 51, 386 [396 ff]; Beschl. v. 18.4.1989, BVerfGE 80, 81 [93]; BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerGE 106, 13 m.w.N.; jeweils st. Rspr.) und damit auch nicht auf das Unterlassen einer Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers.
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei

    so Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.1993 -13 TG 2743/92-, NVwZ-RR 1993, 666; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2004 -3 BS 285/04-, m.w.N. (juris).

    wohl OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.03.1993 -3 W 9/93-, m.w.N. (juris); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2000 -17 B 622/00- (juris); Sächs. OVG, Beschluss vom 20.10.2004 -3 BS 285/04-, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 01.02.2006 -24 CE 06.265- (juris).

  • OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04

    Antrag nach § 123 VwGO

    Der vom Antragsteller behauptete Duldungsanspruch, der im vorliegenden Verfahren inzident zu prüfen ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 10.9.2004 - 3 BS 266/04 - und vom 20.10.2004 - 3 BS 285/04), würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, so dass es zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint, die im vorliegenden Verfahren auch in der Hauptsache begehrte Unterlassung der Abschiebung vorwegzunehmen.

    Die vom Verwaltungsgericht offen gelassene Frage der Passivlegitimation des Antragsgegners ist zu bejahen, da dieser nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 AAZuVO für die Abschiebung zuständig ist (vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 10.9.2004 und vom 20.10.2004, aaO).

  • VG Chemnitz, 11.06.2008 - 5 L 182/08

    D (A), Abschiebung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene

    Nur in Ausnahmefällen, wenn sich das vorläufige Rechtsschutzbegehren auf eine hinreichend konkrete und damit auch in zeitlicher Hinsicht bestimmbare aufenthaltsbeendende Maßnahme bezieht (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20.10.2004, 3 BS 285/04) und einstweiliger Rechtsschutz nicht mehr rechtzeitig auf einen Antrag gegen die untere Ausländerbehörde hin gewährt werden könnte, wird aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ein unmittelbar gegen den Rechtsträger des Regierungspräsidiums Chemnitz als Zentrale Ausländerbehörde gerichteter Eilantrag auf Schutz vor Abschiebung als zulässig angesehen werden können.
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