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   OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00   

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OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00 (https://dejure.org/2000,9971)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 (https://dejure.org/2000,9971)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 (https://dejure.org/2000,9971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b 2. Alt.; SächsPolG § 20 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Beschuldigteneigenschaft nach § 81b 2. Alt. Strafprozessordnung (StPO) bei einem im Zeitpunkt des Ergehens der erstmaligen Anordnung den Beschuldigten in einem strafprozessualen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 238
  • DVBl 2001, 844 (Ls.)
  • DÖV 2001, 211
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Das Erfordernis, dass die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei befördern, ist dahingehend zu verstehen, dass die gewonnenen erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 - NVwZ-RR 2001, 238; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 1 S 2211/02 - DVBl. 2004, 523; VG Cottbus, Beschluss vom 6. Mai 2010 - VG 3 L 56/10 -).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    36 Hinsichtlich der Eigenschaft als Beschuldigter ist hier auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids abzustellen (SächsOVG, Urteil vom 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris, Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 A 853/16 -, BeckRS 2017, 116497, Rn. 12; Urteil vom 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, BeckRS 2016, 45642, Rn. 18; OVG MV, Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, BeckRS 2016, 42877, Rn. 30 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; VG Mainz, Urteil vom 14. September 2017 - 1 K 45/17.MZ -, juris, Rn. 33; a. A. VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 6; HambOVG, Urteil vom 11. April 2013 - 4·Bf 141/11 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, BeckRS 2004, 30060, Rn. 12).

    Dies ist der Fall, wenn der festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Kläger auf ähnliche oder andere Weise erneut einer Straftat verdächtigt werden könnte und die angefertigten Unterlagen die infolgedessen eingeleiteten Ermittlungen fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192, juris Rn. 25; VGH München, Urt. v. 9.2.2004, 24 B 03.695, juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000, 3 BS 53/00, NVwZ-RR 2001, 238).

    Würde die Beschuldigteneigenschaft nur die "Schwelle" darstellen, deren Überschreitung die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt, und könnte die Beschuldigteneigenschaft nach Überschreiten dieser "Schwelle" wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift, die im Gegensatz zu Maßnahmen nach §§ 111 Abs. 1 Satz 2, 163 Abs. 1 Satz 3 StPO erkennungsdienstliche Maßnahmen für Zwecke zulässt, die außerhalb eines konkreten Strafverfahrens lägen, jederzeit - also auch schon vor Erlass des Widerspruchsbescheids - wegfallen (so OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000, 3 BS 53/00, NVwZ-RR 2001, 238), bekäme die Regelung einen Charakter, der es für eine Anordnung erkennungsdienstlicher Unterlagen ausreichen ließe, dass der Betroffene irgendwann einmal Beschuldigter gewesen ist.

    Die Frage wird zwar in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (VGH München, Urt. v. 9.2.2004, 24 B 03.695, juris Rn. 11 einerseits; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000, 3 BS 53/00, NVwZ-RR 2001, 238 andererseits).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b 2. Alternative StPO setzt voraus, dass ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen nicht nur im Zeitpunkt des Ergehens des Ausgangsbescheids, sondern auch bei Erlass des Widerspruchsbescheids schwebt (entgegen SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 118).

    Vielmehr muss wegen des Grundsatzes der Einheit des Verfahrens der Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, und der Widerspruchsbehörde, die den Ausgangsbescheid überprüft, die Beschuldigteneigenschaft bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids vorliegen (vgl. ausf. Senat, Urt. v. 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - BayVGH, Urt. v. 09.02.2004 - 24 B 03.695 -, juris; a.A. SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auf die landesrechtliche Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 -).

    Auf die - vom Verwaltungsgericht zusätzlich herangezogene - landesrechtliche Parallelvorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 - Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl. § 36 RdNr. 11; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 346).

  • VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls;

    Beschuldigter ist ein Tatverdächtigter, gegen den ein Straf- oder Ermittlungsverfahren als Beschuldigter betrieben wird; nur während der Anhängigkeit eines solchen Verfahrens kann die Anordnung ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; BeckOK StPO, Stand 01/2013, § 81b Rn. 1).

    Auch wenn die Beschuldigteneigenschaft im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung wieder entfallen sei, habe der Betroffene aber nach wie vor diese Schwelle des Verwickeltseins in ein konkretes Strafverfahren erreicht; damit sei der Anlass für eine erkennungsdienstliche Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO gegeben (SächsOVG, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher

    Anders als vom Senat in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 - vertreten, hielten es u. a. das OVG Hamburg (Beschl. v. 11. April 2013 - 4 Bf 141/11 -, juris Rn. 37) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, juris Rn. 15) für erforderlich, dass die Beschuldigteneigenschaft bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids fortbestehe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Fraglich ist insbesondere, ob sie nur zum Zeitpunkt der Anordnung (so OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238) oder auch (noch) zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (arg. § 79 VwGO) vorhanden sein muss (dafür BayVGH, Urt. v. 09.02.2004 - 24 B 03.695 -, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris).
  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von

    Hinsichtlich der Eigenschaft als Beschuldigter ist hier auf den Zeitpunkt des Erlasses des Ausgangsbescheids abzustellen (SächsOVG, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 A 853/16 -, BeckRS 2017, 116497, Rn. 12; Urteil vom 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, BeckRS 2016, 45642, Rn. 18; OVG MV, Urteil vom 25. November 2015 - 3 L 146/13 -, BeckRS 2016, 42877, Rn. 30 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; a. A. VGH BW, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, juris, Rn. 6; OVG Hamburg, Urteil vom 11. April 2013 - 4·Bf 141/11 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 2004 - 24 B 03.695 -, BeckRS 2004, 30060, Rn. 12).

    Im Übrigen führte die - hier zulässige - Auswechslung der Ermächtigungsgrundlage hin zu dem hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen inhaltsgleichen § 11 Abs. 1 Nr. 2 POG nicht zu einer abweichenden Bewertung des diesem Verfahren zugrundliegenden Sachverhalts (vgl. für eine Auswechslung der Ermächtigungsgrundlage im umgekehrten Fall: OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Dies ist der Fall, wenn der festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Kläger auf ähnliche oder andere Weise erneut einer Straftat verdächtigt werden könnte und die angefertigten Unterlagen die infolgedessen eingeleiteten Ermittlungen fördern könnten (BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Diese kommt nur in Betracht, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, die Schuld des Täters jedoch als gering anzusehen ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

  • VG Hamburg, 31.05.2011 - 11 K 1333/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wegfall der Beschuldigteneigenschaft vor Erlass

    Auch wenn die Beschuldigteneigenschaft im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung wieder entfallen sei, hätte der Betroffene nach wie vor diese Schwelle des Verwickeltseins in ein konkretes Strafverfahren erreicht und sei damit der Anlass für eine erkennungsdienstliche Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO gegeben gewesen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 BS 53/00, NVwZ-RR 2001, 238 ff.; dem folgend Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss vom 25.07.2002 - 3 K 1625/01, BeckRS 2002, 30990167; im Ergebnis ebenso Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 27.03.2007 - 10 K 1162/06, Rn. 19, juris).
  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit

  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - 3 O 26/12

    Beschuldigteneigenschaft als Voraussetzung der Anordnung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 11 ME 264/04

    Beschuldigter; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahme;

  • OVG Sachsen, 04.11.2013 - 3 D 50/13

    Prozesskostenhilfe, Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Wegfall der

  • VG Potsdam, 06.10.2010 - 3 L 400/10

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei sexuellem Missbrauch

  • VG Potsdam, 04.11.2013 - 3 L 628/13

    Polizeirecht

  • VG Leipzig, 19.07.2007 - 3 K 1162/06
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