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   VGH Bayern, 22.02.2007 - 3 BV 02.2117   

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VGH Bayern, 22.02.2007 - 3 BV 02.2117 (https://dejure.org/2007,80297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2007 - 3 BV 02.2117 (https://dejure.org/2007,80297)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 3 BV 02.2117 (https://dejure.org/2007,80297)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

    Der ursächliche Zusammenhang mit dem Dienst war aber gewahrt, solange sich der Beamte auf dem Weg von seinem Pkw zum Einkauf befand, und wurde wiederhergestellt, als er den öffentlichen Verkehrsraum, auf der sich sodann der Unfall ereignete, wieder betreten hatte (vgl. auch - allerdings zu anderen Fallkonstellationen - BVerwG, Urteile vom 21.6.1982 und 27.5.2004, a. a. O.; VGH München, Beschluss vom 22.2.2007 - 3 BV 02.2117 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 31.3.2003 - 4 S 2569/01 -, juris; vgl. ferner Kümmel, BeamtVG, § 31 Rn 56; Fürst, GKÖD, § 31 BeamtVG Rn 92; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 31 BeamtVG Rn 123).
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

    Dazu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit sich von jener der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Fragen des Wegeunfalls durchaus substantiell unterscheidet (vgl. nur zur Frage des sog. "dritten Ortes" als Beginn des geschützten Weges zur Dienststelle BVerwG, Urteil vom 27.5.2004, Az. 2 C 29.03, DVBl. 2004, 1377, im Anschluss dazu Senatsbeschluss vom 22.2.2007, Az 3 BV 02.2117 - Juris - unter Abgrenzung etwa zu BSG, Urteil vom 2.5.2001, Az. B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).
  • VG Gießen, 01.08.2013 - 5 K 2902/12

    Sachschadensersatzanspruch des Beamten bei Fahrgemeinschafts Fahrt

    Wenngleich dem Wortlaut nach lediglich darauf abgestellt wird, dass die Dienstelle Ziel- und Ausgangspunkt des Weges sein muss, ergibt sich dennoch aus der Gesetzessystematik, dem Gesetzeszweck und der Entstehungsgeschichte, dass Anfangs- oder Endpunkt nach dieser Regelung die Wohnung des Beamten ist (Bay.VGH, Beschluss vom 22.02.2007 - 3 BV 02.2117 -).
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