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   VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791   

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https://dejure.org/2003,14307
VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791 (https://dejure.org/2003,14307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2003 - 3 BV 02.791 (https://dejure.org/2003,14307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2003 - 3 BV 02.791 (https://dejure.org/2003,14307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe an Beamte im Krankheitsfall; Beihilfefähigkeit aus Anlass einer Krankheit; Ausschluss für "unwirtschaftliche Arzneimittel" ; Angemessenheit der Aufwendungen für ärztliche Leistungen ; Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Ärzte; ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BhV § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BhV § 5 Abs. 1 Satz 2; ; Vollzugsbestimmungen BhV Nr. 7 zu § 5 Abs. 1 in Nr. 1.4 Anhang 1; ; GOÄ § 6 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilferecht; Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch bei niedergelassenen Ärzten, die im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung zugezogen werden [Laborarzt]; widersprüchliche bzw. unklare Aussagen in den Beihilfevorschriften bzw. den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Wenn nämlich ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (vgl. BVerwG vom 30.5.1996, Az. 2 C 10.95, DVBl 1996, 1150).

    Dass nämlich die erforderliche Klarheit der Auslegung durch den Beklagten nicht allgemein bezogen sein muss (etwa durch Richtlinien), sondern konkret zwischen dem Dienstherrn und dem betroffenen Beamten geschaffen sein kann, versteht sich von selbst (vgl. dazu BVerwG vom 30.5.1996 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.03.2000 - 3 ZB 00.61
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - 111 ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.

    Dem kann der Beklagte auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) entgegenhalten, zumal dieser dem Kläger kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01

    Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Ergänzend hat die Landesanwaltschaft Bayern das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 (Az. III ZR 186/01) vorgelegt, das die Rechtsauffassung des Beklagten bestätige.

    Der Bundesgerichtshof hat zu einem Sachverhalt, der dem vorliegend streitbefangenen vergleichbar ist, in einem allen Beteiligten bekannten Urteil (BGH vom 13.6. 2002, Az. III ZR 186/01, BGHZ 151, 102 = NJW 2002, 2948) folgendes entschieden: .

  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97

    Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 1998 (Az.: IV ZR 61/97, NJW 1998, 1790) stehe wohl zu dieser Auffassung nicht im Widerspruch, da dem dort entschiedenen, speziellen Fall ein anders gelagerter Sachverhalt zugrundegelegen habe.
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97

    Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - 111 ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.
  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 3 ZB 00.3587
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.791
    Dem kann der Beklagte auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) entgegenhalten, zumal dieser dem Kläger kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.
  • VGH Bayern, 14.06.2016 - 14 ZB 14.1508

    Informationsobliegenheiten des Beamten gelten in gleichem Maße für seinen

    Ihr Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2003 - 3 BV 02.791 - (ZBR 2004, 210) verfängt ebenfalls nicht.
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