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   VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792   

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https://dejure.org/2003,21364
VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792 (https://dejure.org/2003,21364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2003 - 3 BV 02.792 (https://dejure.org/2003,21364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2003 - 3 BV 02.792 (https://dejure.org/2003,21364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe an Beamte im Krankheitsfall; Beihilfefähigkeit aus Anlass einer Krankheit; Ausschluss für "unwirtschaftliche Arzneimittel" ; Angemessenheit der Aufwendungen für ärztliche Leistungen ; Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Ärzte; ...

  • Judicialis

    BhV § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BhV § 5 Abs. 1 Satz 2; ; Vollzugsbestimmungen BhV Nr. 7 zu § 5 Abs. 1 in Nr. 1.4 Anhang 1; ; GOÄ § 6 a Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01

    Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
    Ergänzend hat die Landesanwaltschaft Bayern das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 (Az. III ZR 186/01) vorgelegt, das die Rechtsauffassung des Beklagten bestätige.

    Der Bundesgerichtshof hat zu einem Sachverhalt, der allerdings im Unterschied zu dem vorliegend der Entscheidung zugrundezulegenden nicht die Aufnahme des Patienten in eine Beleg-Klinik betrifft, in einem allen Beteiligten bekannten Urteil entschieden, dass nach § 6 a GOÄ die nach dieser Gebührenordnung berechneten Gebühren bei u.a. vollstationären privatärztlichen Leistungen, die von "niedergelassenen anderen Ärzten" erbracht werden, um 15 v.H. zu mindern sind (BGH vom 13.6.2002, Az. III ZR 186/01, BGHZ 151, 102 = NJW 2002, 2948).

  • VGH Bayern, 02.03.2000 - 3 ZB 00.61
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - III ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.

    Der Beklagte kann in diesem Zusammenhang auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) verweisen, zumal dieser der Klägerin kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
    Wenn nämlich ausnahmsweise bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung eines Gebührenansatzes bestehen, ist dieser beihilferechtlich als angemessen anzusehen, soweit der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über die von ihm vertretene Auslegung gesorgt hat (vgl. BVerwG vom 30.5.1996, Az. 2 C 10.95, DVBl 1996, 1150).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97

    Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
    Zur Anwendbarkeit des § 6 a GOÄ in Fällen, in denen wahlärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts von krankenhausexternen Ärzten erbracht werden, vertritt das Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 179.1998 - III ZR 222197, NJW 1999, S. 868) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 2.3.2000, 3 ZB 00.61) folgende Rechtsauffassung:.
  • VGH Bayern, 01.02.2001 - 3 ZB 00.3587
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2003 - 3 BV 02.792
    Der Beklagte kann in diesem Zusammenhang auch nicht den (mit Blick auf den durch das Darlegungserfordernis - § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO - eingeengten Prüfungsumfang nur beschränkt aussagekräftigen) Beschluss des Senats vom 2. März 2000 (Az. 3 ZB 00.61) verweisen, zumal dieser der Klägerin kaum bekannt geworden sein dürfte; er ist auch mit dem Berufungszulassungsbeschluss des Senats vom 8. November 2000 (Az. 3 ZB 00.3587) in einem Verfahren, an dem der Beklagte beteiligt war, relativiert worden.
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