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   VGH Bayern, 17.01.2008 - 3 BV 04.1452   

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https://dejure.org/2008,15825
VGH Bayern, 17.01.2008 - 3 BV 04.1452 (https://dejure.org/2008,15825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2008 - 3 BV 04.1452 (https://dejure.org/2008,15825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 3 BV 04.1452 (https://dejure.org/2008,15825)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Leistungsstufe;Zurücknahme eines ursprünglich rechtmäßig ergangenen, infolge nachfolgender Gesetzesänderung mit Übergangsvorschriften rechtswidrig gewordenen begünstigenden Verwaltungsakts (rechtmäßig);Gericht hat nicht die Befugnis, eine Ergänzung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkürzung der Leistungsstufe eines Beamten und Aufstieg in die nächsthöhere Grundgehaltsstufe; Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheids nach bayerischem Landesrecht; Verstoß gegen die im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsätze von Rechtssicherheit und ...

  • Judicialis

    BBesG § 27 Abs. 3; ; Bayerische Leistungsstufenverordnung (LstuV); ; HaushaltsG 2003/2004 Art. 12; ; BayVwVfG Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung und Versorgung: Rücknahme einer Leistungsstufe; Zurücknahme eines ursprünglich rechtmäßig ergangenen, infolge nachfolgender Gesetzesänderung mit Übergangsvorschriften rechtswidrig gewordenen begünstigenden Verwaltungsakts (rechtmäßig); Gericht hat nicht die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Osnabrück, 01.07.2014 - 1 A 220/13

    Fördererheblich; förderrelevant; Rücknahme; Straßenausbaubeitrag;

    Die Kammer kann offen lassen, ob die rückwirkende Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Klägerin im Hinblick darauf zur Rechtswidrigkeit des Zuwendungs- und des Festsetzungsbescheides führen würde, dass die Anliegerzahlungen dann nicht mehr als Eigenleistungen, sondern als abzusetzende Drittmittel mit der Folge einzustufen wären, dass sich die Zuwendungshöhe reduziert (zur Rücknahme nachträglich rückwirkend rechtswidrig gewordener Verwaltungsakte vgl. BVerwG, U. v. 16.11.1989, 2 C 43/87, juris Rn. 18; Bay. VGH, B. v.17.01.2008, 3 BV 04.1452, juris Rn. 39; Stelkens / Bonk / Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 48 Rn. 54).
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