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   ArbG Dortmund, 03.05.2005 - 3 BV 237/04   

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https://dejure.org/2005,34178
ArbG Dortmund, 03.05.2005 - 3 BV 237/04 (https://dejure.org/2005,34178)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 03.05.2005 - 3 BV 237/04 (https://dejure.org/2005,34178)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 3 BV 237/04 (https://dejure.org/2005,34178)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BV 28/04 Arbeitsgericht Iserlohn = 10 TaBV 82/05 Landesarbeitsgericht Hamm sowie die Akten 3 BV 237/04 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 111/05 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.

    Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin und des Betriebsrats hat seinen Seminarunterlagen, die er in dem Parallelverfahren 3 BV 237/04 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 111/05 Landesarbeitsgericht Hamm eingereicht hat und die auch Gegen- stand der Anhörung im vorliegenden Verfahren waren, insgesamt 13 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vorgelegt, die auf der Schulung vom 18. bis 20.10.2004 besprochen und erläutert worden sind.

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

    Die Beschwerde der Antragstellerin und des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 03.05.2005 - 3 BV 237/04 - wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin und der Betriebsrat beantragen, den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund - 3 BV 237/04 - abzuändern und dem Antragsgegner (Beteiligten zu 2 und Arbeitgeber) aufzugeben, die Antragstellerin (Beteiligte zu 1) von einer Zahlungsverpflichtung in Höhe von 1.299,20 EUR gegenüber dem Seminarveranstalter R2xxxx B1xxxx, K3x-xxxxxxx D3xxxxx 22, 54xxx H4xxxxxx, freizustellen, und zwar durch Zahlung des genannten Betrages (1.299,20 EUR) an R2xxxx B1xxxx.

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BVGa 5/04 sowie 1 BVGa 4/04 Arbeitsgericht Iserlohn sowie die Akten 3 BV 237/04 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 111/05 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.
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