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ArbG Trier, 30.09.2003 - 3 BV 6/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 30.09.2003 - 3 BV 6/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2003/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2004 - 4 TaBV 2003/03
Freistellung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei einstweiligem …
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 30.09.2003 - 3 BV 6/03 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Trier vom 30.09.2003 mit dem Aktenzeichen 3 BV 6/03 wird die Beteiligte zu 2. verpflichtet, den Beteiligten zu 1. hinsichtlich der in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 BV Ga 8/02 Arbeitsgericht Trier entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gemäß der Gebührennote der Rechtsanwälte K vom 21. Februar 2003 in Höhe von 979, 04 EUR freizustellen.