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ArbG Koblenz, 10.05.2005 - 3 BV 77/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 10.05.2005 - 3 BV 77/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 121/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 121/05
Zum Gegenstandswert beim Streit um die Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung
Auf die sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.05.2005, Az.: 3 BV 77/04 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten beider Beteiligter auf 18.082,88 EUR festgesetzt.