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ArbG Mainz, 02.03.2007 - 3 BV 81/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 02.03.2007 - 3 BV 81/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 TaBV 21/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 TaBV 21/07
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.03.2007 - Az.: 3 BV 81/06 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.03.2007 - 3 BV 81/06 - die Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen außerordentlichen Beendigungskündigung nach §§ 103 BetrVG, 626 BGB, hilfsweise zur fristlosen außerordentlichen Änderungskündigung des Beteiligten zu 3. zu ersetzen.