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   ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13   

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https://dejure.org/2014,3151
ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13 (https://dejure.org/2014,3151)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 06.02.2014 - 3 BV 96/13 (https://dejure.org/2014,3151)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 3 BV 96/13 (https://dejure.org/2014,3151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 99 BetrVG, § 1 Abs 1 S 2 AÜG
    Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betriebsrats auf Eingruppierung von Leiharbeitnehmern im Haustarifvertrag; Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wegen institutiellen Rechtsmissbrauchs bei einer unbefristeten und dauerhaften Entleihe; Eingruppierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Equal Pay im Falle der nicht nur vorübergehenden Überlassung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung von Leiharbeitnehmern bei Dauerleihe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit: Dauerhafte Überlassung im Konzern zwingt zur Bezahlung gemäß Stammkräften

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 und Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13, zitiert nach juris) an.

    Die Gestaltung ist insoweit nichtig, als sie diese Ansprüche vereitelt (vgl. BGH vom 23. Juni 1971 - VIII ZR 166/70 zu III der Gründe, BGHZ 56, 285; BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, zitiert nach juris Rn. 33).

    Werden im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei der Anwendung der umgangenen Vorschrift zu behandeln wäre (BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, zitiert nach juris Rn. 33 mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Da der Verleiher gar nicht ernsthaft am Markt auftritt, sondern nur in symbiotischer Beziehung zu anderen Unternehmen existiert, wird hier angenommen, dass kein gewerbsmäßiger Verleiher, sondern ein gewerbsmäßiger "Strohmann" vorliege (LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12, zitiert nach juris Rn. 38).

    Dies ist immer dann der Fall, wenn die verliehenen Arbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden, für die keine Stammarbeitnehmer vorhanden sind (LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12, zitiert nach juris Rn. 61).

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Werden die Rechte der Arbeitnehmer durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen, kann dies dazu führen, dass Ansprüche sich gegen den Dritten richten können (vgl. BGH vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15ff, BGHZ 170, 67).
  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Die Gestaltung ist insoweit nichtig, als sie diese Ansprüche vereitelt (vgl. BGH vom 23. Juni 1971 - VIII ZR 166/70 zu III der Gründe, BGHZ 56, 285; BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11, zitiert nach juris Rn. 33).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.05.2013 zutreffend ausführt, kann ein Rechtsmissbrauch sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (vgl. auch BAG vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15.05.2013 zutreffend ausführt, kann ein Rechtsmissbrauch sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (vgl. auch BAG vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; BAG vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 und Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13, zitiert nach juris) an.
  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Dem Arbeitgeber kann aber die Einleitung eines ergebnisoffenen Zustimmungsverfahrens aufgegeben werden (BAG vom 25.08.2010 - 4 ABR 104/08, zitiert nach juris, AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn).
  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn Leiharbeitnehmer dauerhaft nur noch eingestellt werden, um eine Senkung der Personalkosten zu erreichen (LAG Niedersachsen vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11, zitiert nach juris Rn. 38).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14

    Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer

    Insoweit hat der Beteiligte zu 1) auf einen Beschluss der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus vom 6. Februar 2014, 3 BV 96/13, verwiesen.

    Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus folge hier nicht der Entscheidung der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus, nach der die Verpflichtung des Entleihers zur Eingruppierung der Leiharbeitnehmer bestehe, weil der institutionelle Rechtsmissbrauch nicht sanktionslos bleiben dürfe (Arbeitsgericht Cottbus, 06.02.2014, 3 BV 96/13).

    Darüber hinaus schließe sich der Beteiligte zu 1) den Ausführungen der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus im Beschluss vom 6. Februar 2014 (3 BV 96/13) an.

    Zwar hat der Beteiligte zu 1) überwiegend seinen erstinstanzlichen Vortrag zur geplanten Gesetzesänderung wiederholt und den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 6. Februar 2014 (3 BV 96/13) zitiert, ohne sich mit den Ausführungen des Arbeitsgerichts in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu § 10 Abs. 4 und § 14 AÜG als abschließende Regelungen auseinanderzusetzen.

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