Rechtsprechung
OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen; Begriff der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates; Rechtskräftiges Strafurteil einschließlich der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen als grundsätzlich taugliche Entscheidungsgrundlage für ...
- Judicialis
WaffG § 5 (i.d.F. v. 8.3.1976, BGBl.I S. 432 - WaffG 1976 -); ; StGB § 86 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.02.2002 - 3 VG 3553/01
- OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98
Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung
Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung). - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
Notwendig ist eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245;… Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 7;… OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96). - OVG Hamburg, 16.02.1999 - Bf VI 31/96
Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
Notwendig ist eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245;… Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 7; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96).
- OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04
Kein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung …
Nach Sinn und Zweck des Gesetzes können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung allenfalls in Sonderfällen nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2005, - 3 Bf 128/02 - Juris; BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 - dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung). - VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den …
Die strafgerichtlichen Feststellungen dürfen einer waffenrechtlichen Entscheidung nur dann nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, 1 B 61/92, juris;… OVG Hamburg, Urt. v. 12.10.2006, VRS 112 (2007), 68; Beschl. v. 17.11.2005, 3 Bf 128/02, juris). - VG Würzburg, 23.10.2015 - W 5 K 15.623
Widerruf einer Waffenbesitzkarte - gefährliche Körperverletzung
Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21/98, m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02).
- VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.755
Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit - Gleiche Kriterien wie bei …
Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (…vgl. BVerwG, B.v. 24.02.1998 - 1 B 21/98 - juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 - juris Rn. 9f.). - VG Würzburg, 21.12.2016 - W 5 K 15.327
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen vorsätzlicher …
Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 Nr. 1 B 21/98, m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 Nr. 3 Bf 128/02). - VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.759
Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer …
Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (…vgl. BVerwG, B.v. 24.02.1998 - 1 B 21/98 - juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 - juris Rn. 9f.).