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   OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02   

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https://dejure.org/2005,19243
OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 (https://dejure.org/2005,19243)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 (https://dejure.org/2005,19243)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 Bf 128/02 (https://dejure.org/2005,19243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwenden von Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen; Begriff der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates; Rechtskräftiges Strafurteil einschließlich der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen als grundsätzlich taugliche Entscheidungsgrundlage für ...

  • Judicialis

    WaffG § 5 (i.d.F. v. 8.3.1976, BGBl.I S. 432 - WaffG 1976 -); ; StGB § 86 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
    Sinn und Zweck des Gesetzes ergeben danach, dass die Behörde allenfalls in Sonderfällen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde legen darf, etwa dann, wenn für sie ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
    Notwendig ist eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245; Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 7; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96).
  • OVG Hamburg, 16.02.1999 - Bf VI 31/96
    Auszug aus OVG Hamburg, 17.11.2005 - 3 Bf 128/02
    Notwendig ist eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1994, BVerwGE 97 S. 245; Urt. v. 16.10.1995, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 7; OVG Hamburg, Urt. v. 16.2.1999 - Bf VI 31/96).
  • OVG Hamburg, 12.10.2006 - 3 Bf 306/04

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung

    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes können die strafgerichtlichen Feststellungen der Entscheidung allenfalls in Sonderfällen nicht oder nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, etwa dann, wenn ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser aufzuklären als die Strafverfolgungsorgane (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2005, - 3 Bf 128/02 - Juris; BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63; Beschl. v. 24.2.1998, InfAuslR 1998, 221 - dort zur Ausweisung nach § 47 Abs. 1 AuslG aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung).
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 3611/09

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach vorsätzlicher Straftat - zu den

    Die strafgerichtlichen Feststellungen dürfen einer waffenrechtlichen Entscheidung nur dann nicht ohne weitere Ermittlungen zugrunde gelegt werden, wenn für die Behörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschl. v. 22.4.1992, 1 B 61/92, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 12.10.2006, VRS 112 (2007), 68; Beschl. v. 17.11.2005, 3 Bf 128/02, juris).
  • VG Würzburg, 23.10.2015 - W 5 K 15.623

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte - gefährliche Körperverletzung

    Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21/98, m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02).
  • VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.755

    Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit - Gleiche Kriterien wie bei

    Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.02.1998 - 1 B 21/98 - juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 - juris Rn. 9f.).
  • VG Würzburg, 21.12.2016 - W 5 K 15.327

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen vorsätzlicher

    Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 Nr. 1 B 21/98, m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 Nr. 3 Bf 128/02).
  • VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.759

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer

    Etwa dann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht oder wenn ausnahmsweise die Sicherheitsbehörde den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 24.02.1998 - 1 B 21/98 - juris Rn. 4 m. w. N.; OVG Hamburg, B.v. 17.11.2005 - 3 Bf 128/02 - juris Rn. 9f.).
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