Rechtsprechung
OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04.Z |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ablehnung des Antrages auf Zulassung zur Habilitation im Fachbereich Medizin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Existenz eines Anspruchs eines Habilitanden auf mündliche Erörterung von Fragen der begutachteten Arbeiten mit den Mitgliedern des Habilitationsausschusses aus § 9 Habilitationsordnung (HabilitationsO) des Fachbereichs Medizin der Universität Hamburg; Rechtsnatur einer ...
- Judicialis
HabilitationsO des Fachbereichs Medizin der Universität Hamburg (v. 7.7.1999, Amtl. Anz. 2000, 3915) § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungen (Allgemeines) - Habilitationsleistungen und mündliche Erörterung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 162
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Hamburg, 10.04.1995 - Bf III 7/94
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Mit Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. April 1995 (OVG Bf III 7/94, juris) wurde die Beklagte verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Habilitation unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden: Das von Prof. Dr. H......... eingeholte Gutachten entspreche nicht den an ein Gutachten zu stellenden Anforderungen, weil es keine nachvollziehbare Bewertung der Habilitationsleistung des Klägers ermögliche.Soweit der Kläger darauf verweist, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 10. April 1995 (Bf III 7/94, a. a. O.) wörtlich gerügt, dass "die sonstigen vom Kläger eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten allenfalls eine untergeordnete Rolle gespielt haben" (…Rn. 77) ist diese Formulierung im Zusammenhang mit den vorhergehenden Ausführungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu sehen.
- BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem vom Oberverwaltungsgericht aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in unmittelbaren Widerspruch getreten wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, NJW 1997 S. 3328; Beschl. v. 9.10.1998, NVwZ 1999 S. 183). - OVG Hamburg, 21.12.2007 - 3 Bf 101/07
Vereinbarkeit des Befristungsverfahrens mit MRK Art 8
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris). - BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93
Habilitation
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Da die Habilitation eine Berufzulassungsprüfung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG ist, müssen hinsichtlich der Zusammensetzung des Habilitationsausschusses und des Ablaufs der Prüfung, insbesondere bei der Auswahl von Gutachtern, bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um eine sachkundige Leistungsbewertung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1994, BVerwGE 95, 237;… OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1995, a. a. O.). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 9 S 1048/94
Zu Beurteilungsfehlern und Besetzungsfehlern des Habilitationsausschusses im …
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Bei der Bewertung der Habilitationsleistung, d. h. bei der Frage, ob die vorgelegte Arbeit den Anforderungen genügt, steht den Mitgliedern des Habilitationsausschusses dann allerdings wie bei sonstigen Prüfungen auch ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Bewertungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.1979, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 22; VGH Mannheim, Urt. v. 9.7.1996, WissR 1996, 346). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Solche ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind regelmäßig dann begründet, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wie es etwa der Fall ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164).
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens
Der Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 2008 - 3 Bf 241/04.Z - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. April 2004 - 15 K 3849/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 sowie Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.Das Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ist des Weiteren dadurch verletzt, dass es das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren 3 Bf 241/04.Z unterlassen hat, über den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung in angemessener Zeit zu entscheiden.
- OVG Hamburg, 14.02.2012 - 3 Bf 253/10
Parteiwechsel im Berufungsverfahren
Mit Beschluss vom 5. September 2008 (3 Bf 241/04.Z, NVwZ-RR 2009, 162) hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
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