Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbVwVG § 27; SOG § 7 Abs. 1
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Zettel schließt Abschleppen nicht aus
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.12.2001 - 20 VG 1030/01
- OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 2247
- NZV 2005, 608 (Ls.)
- NVwZ 2006, 850 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 124/08
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
In der im Zulassungsbeschluss zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2005 (3 Bf 25/02) würden die Grundsätze zur Nachforschungspflicht der Behörde nach dem für das Fahrzeug Verantwortlichen dargelegt.Da die Nachforschungspflicht für die einschreitenden Bediensteten einen zusätzlichen Aufwand bedeutet und auch die Kontrolle erfordert, ob der Verantwortliche auch tatsächlich erscheint, hat die Rechtsprechung (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 14.8.2001, NJW 2001, 3647 ff.; Urt. v. 22.2.2005, NJW 2005, 2247 ff.) Kriterien entwickelt, die diese Pflichten auf ein zumutbares Maß reduzieren - in der Regel nur ein Benachrichtigungsversuch; lediglich fünf Minuten Wartezeit ab dem Anruf bis zum Eintreffen des Verantwortlichen - und die Effektivität der polizeilichen Arbeit nicht über Gebühr erschweren.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Aufwand für die Polizei in den "Benachrichtigungsfällen" ausgesprochen (Urt. v. 22.2.2005, NJW 2005, 2247, 2249):.
c) Wie der Senat schon im Zulassungsbeschluss vom 19. Januar 2011 unter Hinweis auf eine entsprechende Passage im Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2005 (NJW 2005, 2247, 2250) ausgeführt hat, erlauben es weder § 27 VwVG noch § 7 Abs. 1 SOG, gegen hartnäckige "Parksünder" Abschleppanordnungen aus Gründen der General- oder Spezialprävention zu erlassen, wenn eine Möglichkeit besteht, die Störung auf andere Weise zu beseitigen.
- VG Aachen, 08.10.2008 - 6 K 1435/08
Abschleppen eines in einer Fußgängerzone geparkten Kfz
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247= juris Rn. 36.vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 67.02 -, juris Rn. 6; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005 2247 = juris Rn. 36.
vgl. HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005 2247 = juris Rn. 36.
vgl. HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005 2247 = juris Rn. 37.
- OVG Hamburg, 27.11.2009 - 3 Bf 36/06
Kostentragungspflicht für ein abgeschlepptes Fahrzeug eines Handwerkerbetriebes
Die in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2005 (NJW 2005, 2247, 2248 ff.) für die Beantwortung der Frage aufgestellten Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen die Polizei verpflichtet ist, vor dem Anordnen der Abschleppmaßnahme einen Kontaktierungsversuch zu dem Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs zu unternehmen, gelten auch im Rahmen der in § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbSOG vorzunehmenden Einordnung eines Sachverhalts als "Regel-" oder "Ausnahmefall".Nach den vom Berufungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2005 (NJW 2005, 2247, 2248 ff.) aufgestellten Maßstäben, die sich im dort entschiedenen Fall zwar unmittelbar nur auf die Voraussetzungen der Ausnahmen vom verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Gebot des Hinweises vor der Anwendung von Zwangsmitteln (§§ 27, 18 Abs. 2 HmbVwVG) in Abschleppfällen bezogen haben, wegen der Gleichartigkeit der Sachverhalte aber ohne weiteres auf die in § 14 Abs. 1 Satz 2 HmbSOG vorzunehmende Einordnung eines Sachverhalts als "Regel-" oder "Ausnahmefall" übertragbar sind, war die Polizei in der vorliegend gegebenen Situation nicht verpflichtet, vor dem Anordnen der Maßnahme einen telefonischen Kontaktierungsversuch zu dem Fahrer zu unternehmen.
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05
Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen …
Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte - wie das Verwaltungsgericht meint - auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtlich nicht verpflichtet war, sich um eine Benachrichtigung der Fahrzeughalter zu bemühen, um ihnen Gelegenheit zur Entfernung der Fahrzeuge zu geben (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 22.02.2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247 m.w.N.; kritisch zur Rspr. Ostermeier, NJW 2006, 3173;… siehe auch Rachor in: Lisken/Denninger , Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Kap. F Rn. 228, 237). - VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
Ordnungsrecht; Abschleppen eines Fahrzeuges auf einem Kurzzeitparkplatz bei …
Dies gilt auch im Hinblick auf eine mögliche negative Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer (Urt. VG Weimar vom 01.04.2003 2 K 1811/02.We - OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 3 Bf 25/02 zitiert nach Juris;… BVerwG,.Andererseits ist jedoch ein Abschleppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann gerechtfertigt, wenn durch den Verkehrsverstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden (BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.
; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 a. a. O., BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 3 B 74/03 -). - OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08
Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten …
Darauf kommt es indes nicht an; nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats muss die Beklagte dem Fahrzeugführer nur dann vor einer beabsichtigten Abschleppanordnung Gelegenheit zur Beseitigung des Fahrzeugs geben, wenn er sich in der unmittelbaren Nähe befindet oder aufgrund besonderer Umstände für den vor Ort tätigen Polizeibediensteten klar erkennbar ist, dass der Fahrzeugführer auf Aufforderung dazu bereit und in der Lage ist, das störende Fahrzeug umgehend zu entfernen (vgl. Urt. v. 22.2.2005, NJW 2005, 2247). - VG Hamburg, 02.09.2009 - 4 K 2377/08
Abschleppkosten; Bestreiten der Haltereigenschaft im Gerichtsverfahren
Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen im Regelfall und so auch hier die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 - 3 Bf 25/02, juris). - VG Aachen, 10.04.2006 - 6 K 3548/04
Kfz-Umsetzungsgebühren - 5-m-Einmündungsbereich
Nur dann, wenn der Störer selbst den Ermittlungsaufwand reduziert und gleichzeitig die Erfolgsaussichten dadurch vergrößert, dass er einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig geparkten Fahrzeuges gibt, kann eine Benachrichtigung vor dem Einleiten des Abschleppvorgangs ausnahmsweise geboten sein, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 2002 -3 B 149.01-, a.a.O., und vom 27. Mai 2002 -3 B 67.02-, VRS 103, 309 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 2003 -1 S 1248/02-, NVwZ-RR 2003, 558; OVG Schleswig, Urteil vom 19. März 2002 -4 L 118/01-, NVwZ-RR 2003, 647; OVG Hamburg, Urteile vom 22. Februar 2005 -3 Bf 25/02-, NJW 2005, 2247, und vom 14. August 2001 -3 Bf 429/00-, a.a.O. - VG Hamburg, 12.04.2011 - 21 K 1902/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer …
Nach den vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2005 (NJW 2005, 2247, 2248 ff.; ebenso im Beschluss vom 5.8.2009, 3 Bf 217/09.Z, n. veröff.) aufgestellten Maßstäben, die sich im dort entschiedenen Fall zwar unmittelbar nur auf die Voraussetzungen der Ausnahmen vom verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Gebot des Hinweises vor der Anwendung von Zwangsmitteln (§§ 27, 18 Abs. 2 HmbVwVG) in Abschleppfällen bezogen haben, wegen der Gleichartigkeit der Sachverhalte aber ohne weiteres auf die in § 4 HmbSOG vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung übertragbar sind, und denen sich das Gericht anschließt, war der Polizeibeamte in der vorliegend gegebenen Situation nicht verpflichtet, vor dem Anordnen der Maßnahme einen Kontaktierungsversuch zu dem Kläger zu unternehmen.
