Rechtsprechung
OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs trotz fehlender Möglichkeit der persönlichen Terminswahrnehmung bei Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten; Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch mehrmalige Möglichkeit zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.05.2000 - 21 VG 567/98
- OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 408
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89
Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84
Kriegsdienstverweigerung - Rechtliches Gehör - Abwesenheitsentscheidung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83
Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81
Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 29.10.1999 - 5 Bs 338/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Bremen, 23.05.2000 - 1 A 8/00
Voraussetzungen für Ausnahme von der Regelausweisung bei erhöhtem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit …
Nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt für seine Vertretung sorgen, wenn er länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben (OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2000 - 3 Bf 264/00 -, NVwZ-RR 2001, 408). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
Auch genügt grundsätzlich die Verschaffung rechtlichen Gehörs durch einen Rechtsanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989, BVerfGE 81, 123 [126];… Degenhart in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 103 Rn. 23), sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles die persönliche Äußerung eines Beteiligten erforderlich erscheinen lassen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 31. August 2000 - 3 Bf 264/00 - juris Rn. 3 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106/90 - juris Rn. 2).