Rechtsprechung
OVG Hamburg, 08.01.2004 - 3 Bf 407/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Kostenforderungen nach dem Vollstreckungsgesetz; Aussetzung der Vollziehung als Unterbrechungsgrund; Erstattung von Vollstreckungskosten, die durch das Abschleppen des betroffenen Personenkraftwagens aus dem Halteverbot entstanden sind; Nachweis, dass die ...
- Judicialis
HmbVwVG § 76 Abs. 4; ; GebG § 22 Abs. 4 (alte Fassung v. 5. März 1986)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.09.2001 - 7 VG 1943/01
- OVG Hamburg, 08.01.2004 - 3 Bf 407/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 224
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 16.02.2015 - 1 Bf 63/14
Verjährungsvorschriften im BinSchG; Verhältnis zu landesrechtlichen Regelungen
Es hat insoweit als das speziellere Gesetz die Bestimmungen des hamburgischen Gebührengesetzes verdrängt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2004, 3 Bf 407/01, NVwZ-RR 2005, 224 = juris Rn. 3), soweit nicht ausdrücklich in Satz 4 auf sie Bezug genommen worden ist, nämlich hinsichtlich Hemmung und Unterbrechung der Verjährung auf § 22 Abs. 3 - 5 GebG in der jeweils geltenden Fassung.Damit bestand entgegen der Ansicht des Klägers auch keine Regelungslücke in Bezug auf eine Vorschrift zur Festsetzungsverjährung, wie sie in § 22 Abs. 1 GebG geregelt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2004, 3 Bf 407/01, a.a.O.).
Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2004, 3 Bf 407/01, NVwZ-RR 2005, 224 f. = juris Rn. 6 ff.) entschieden, dass die durch Erlass des Kostenfestsetzungsbescheides in Lauf gesetzte Zahlungsverjährung hier, wo dem Widerspruch und der Anfechtungsklage kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) zukommt, durch Erhebung des Widerspruchs unterbrochen worden ist.
- VG Hamburg, 18.10.2007 - 8 K 782/07
Verwaltungsvollstreckung; Hamburg; Verjährung; Unterbrechung
Im Übrigen enthalten die Vorschriften des Vollstreckungsrechts die spezielleren Regelungen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.01.2004 - 3 Bf 407/01, NVwZ-RR 2005, 224).Dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fall der Aussetzung der Vollziehung steht es gleich, wenn Widerspruch und Anfechtungsklage schon kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung entfalten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.01.2004 - 3 Bf 407/01, NVwZ-RR 2005, 224 ).
Weil der Kostengläubiger in beiden Fällen an der (weiteren) Vollziehung rechtlich gehindert ist, kann der Kostenschuldner das Absehen von der Vollstreckung in dem einen wie in dem anderen Fall nicht als einen für die Verjährung der gegen ihn gerichteten Kostenforderung erheblichen Umstand werten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 08.01.2004 - 3 Bf 407/01, NVwZ-RR 2005, 224 ).