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OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach freiwilliger Ausreise des Ausländers wegen der Androhung einer Abschiebung; Depression als Abschiebungshindernis
- Judicialis
AufenthG § 25 Abs. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 12.12.2005 - 9 K 358/05
- OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 17.02.1998 - Bs VI 105/97
Zulassung der Berufung; Richtigkeit des Urteils; Rechtsanwendungsfehler; Vortrag …
Auszug aus OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06
Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004 S. 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.12.1998, NVwZ 1998 S. 863). - BVerwG, 04.02.1998 - 1 B 9.98
Ausländerrecht - Gerichtliche Prüfung der Aufenthaltsversagung nach erfolgter …
Auszug aus OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06
Der vom Verwaltungsgericht (UA S. 5) zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1998 (InfAuslR 1998 S. 220 f.) führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Hamburg, 25.08.2006 - 3 Bf 51/06
Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004 S. 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.12.1998, NVwZ 1998 S. 863).
- OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 LB 269/19
Streit um die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer eines …
Nach dieser Bestimmung setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis voraus, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, mithin sich der Ausländer bereits oder noch im Bundesgebiet aufhält (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.8.2006 - 3 Bf 51/06 -, juris Rn. 5; Nr. 25.5.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - v. 26.10.2009, GMBl. S. 878). - OVG Niedersachsen, 14.06.2018 - 13 ME 208/18
Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Aufhebung; Beschwerde; Einreise- und …
Nach dieser Bestimmung setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis voraus, dass die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, mithin sich der Ausländer bereits oder noch im Bundesgebiet aufhält (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.8.2006 - 3 Bf 51/06 -, juris Rn. 5; Nr. 25.5.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - v. 26.10.2009, GMBl. S. 878). - VG Magdeburg, 15.09.2023 - 9 A 69/22
Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes sowie Verkürzung der …
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist demnach, dass sich der Ausländer bereits oder noch im Bundesgebiet aufhält (vgl. Hamburgisches OVG, B. v. 25.8.2006 - 3 Bf 51/06 -, juris Rn. 5; Nr. 25.5.0 AVwV AufenthG).