Rechtsprechung
OVG Hamburg, 21.02.2008 - 3 Bs 204/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Reichweite der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis während eines Aufenthalts zu Studienzwecken bei Zusammenleben des Ausländers mit seinem ausländischen Kind sowie der Kindesmutter; Gleichstellung des Aufenthalts mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums mit den ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 16 Abs. 1; AufenthG § 16 Abs. 2; AufenthG § 104 a Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
D (A), Studium, Studenten, Aufenthaltserlaubnis, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Altfallregelung, Aufenthaltsdauer, Schutz von Ehe und Familie
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.08.2007 - 9 E 2367/07
- OVG Hamburg, 21.02.2008 - 3 Bs 204/07
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - 18 B 1472/06
Ausbildung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltszweck Anschlussaufenthalt gesetzlicher …
Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2008 - 3 Bs 204/07
Die Beschränkung des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dürfte unabhängig hiervon bis zu einer Ausreise des Antragstellers gelten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.5.2007, InfAuslR 2007, 380; OVG Münster, Beschl. v. 21.8.2006, 18 B 1472/06, juris; 16.2.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 22. Dezember 2004 zu § 16). - OVG Hamburg, 30.05.2007 - 3 Bs 390/05
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums - Wechsel des Aufenthaltszweckes - …
Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2008 - 3 Bs 204/07
Die Beschränkung des § 16 Abs. 2 Satz 1 AufenthG dürfte unabhängig hiervon bis zu einer Ausreise des Antragstellers gelten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.5.2007, InfAuslR 2007, 380; OVG Münster, Beschl. v. 21.8.2006, 18 B 1472/06, juris; 16.2.3 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 22. Dezember 2004 zu § 16). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.2008 - 3 Bs 204/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2005, InfAuslR 2006, 122, m. weit. Nachw.).
- VG Aachen, 25.02.2021 - 8 K 2456/18
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Allgemeines …
vgl. ebenso zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 2 AufenthG 2005: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 3 Bs 204/07 -, juris, Rn. 5 m.w.N. - OVG Thüringen, 11.01.2021 - 3 EO 279/19
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Die ursprüngliche Zielsetzung, dem Ausländer bis zu einem erfolgreichen Abschluss seines Studiums grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck zu erteilen, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht als Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung missbraucht wird (…so Fleuß, in BeckOK AusländerR, 25. Lfg., StdB 1. März 2020, § 16b AufenthG Rn. 60 unter Verweis auf BT-Drs. 15/420, S. 74), verlangt eine Fortgeltung bis zur Ausreise (vgl. i. E. schon zu § 16 Abs. 2 AufenthG a. F.: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 3 Bs 204/07 - juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18
Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer; …
Bereits nach ihrem Wortlaut setzt die Regelung nicht voraus, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG noch Gültigkeit besitzt (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 21.2.2008 - 3 Bs 204/07 -, ZAR 2008, 241, juris Rn. 5;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 16 AufenthG Rn. 47 (Mai 2017)).Im Übrigen greift auch insoweit die Erteilungssperre des § 16 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ein (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 21.2.2008 - 3 Bs 204/07 -, ZAR 2008, 241, juris Rn. 7;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.8.2017 - 3 B 150/17 -, juris Rn. 9).
- OVG Bremen, 08.02.2011 - 1 B 322/10
Anwendung des Regelversagungsgrundes für die Erteilung oder Verlängerung der …
Diese Schranke entfällt nicht dadurch, dass die ursprünglich nach § 16 Abs. 1 AufenthG zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis inzwischen abgelaufen ist (vgl. OVG Hamburg, B. v. 21.02.2008 - 3 Bs 204/07 - ZAR 2008, 241 ; BayVGH, B. v. 07.09.2010 - 19 CS 10.1681 - [...]).Das bedeutet, dass ihm die Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die von dem vom Gesetzgeber zugrunde gelegten typischen Geschehensablauf abweichen, erteilt werden könnte (vgl. OVG Münster, B. v. 21.08.2006 -18 B 1472/06 - [...]; OVG Hamburg, B. v. 21.02.2008, a.a.O.).
- OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10
Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit …
Nicht anrechenbar sind nach § 104 a Abs. 1 AufenthG grundsätzlich Zeiten, in denen der Ausländer vorübergehend im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken gewesen ist, da für diesen Personenkreis die Altfallregelung des § 104 a AufenthG nicht konzipiert wurde (st. Rspr. des Beschwerdesenats, vgl. Beschl. v. 21.2.2008, AuAS 2008, 110; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2007, AuAS 2008, 14; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.9.2008, AuAS 2009, 16;… Huber, AufenthG, 2010, § 104 a, Rdnr. 3;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104 a Rdnr. 8).Nach der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis kann der von ihr umfasste Zeitraum nicht als geduldet im Sinne des § 104 a Abs. 1 AufenthG berücksichtigt werden (OVG Hamburg, Beschl. v, 21.2.2008, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 30.7.2008, AuAS 2009, 18;… Funke-Kaiser, a.a.O. Rdnr. 8;… Hailbronner, AuslR, Stand: Feb. 2010, § 104 a AufenthG, Rdnr. 5).
- VG Karlsruhe, 09.07.2020 - 3 K 7685/18
Aufenthalt von Ausländern - Wechsel des Aufenthaltszwecks durch Wechsel des …
Die ursprüngliche Zielsetzung, dem Ausländer bis zu einem erfolgreichen Abschluss seines Studiums grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck zu erteilen, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht als Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung missbraucht wird (…so Fleuß, in BeckOK AusländerR, 25. Ed. Stand 01.03.2020, § 16b AufenthG Rn. 60 unter Verweis auf BT-Drs. 15/420, 74), verlangt eine Fortgeltung bis zur Ausreise (vgl. i.E. schon zu § 16 Abs. 2 AufenthG a.F.: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.02.2008 - 3 Bs 204/07 -, juris Rn. 5). - VG Hannover, 14.09.2021 - 5 B 4149/21
Wechsel des Aufenthaltszwecks; Wechsel des Studiums
Die ursprüngliche Zielsetzung, dem Ausländer bis zu einem erfolgreichen Abschluss seines Studiums grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck zu erteilen, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht als Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung missbraucht wird (…so Fleuß, in BeckOK AusländerR, 25. Ed. Stand 1.7.2021, § 16b AufenthG Rn. 58 unter Verweis auf BT-Drs. 15/420, 74), verlangt eine Fortgeltung bis zur Ausreise (vgl. i. E. schon zu § 16 Abs. 2 AufenthG a. F.: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.2.2008 - 3 Bs 204/07 -, juris Rn. 5). - VG Hamburg, 19.01.2010 - 10 K 2174/08
Sicherung des Lebensunterhalts auch bei Verlängerung des Aufenthaltsrechts des …
Vielmehr handelt es sich um eine Bleiberechtsregelung nur für die begrenzte Gruppe ausreisepflichtiger und geduldeter oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen versehener, aber gleichwohl integrierter Ausländer, die deren Bedürfnis nach einer dauerhaften Perspektive in Deutschland Rechnung trägt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.02.2008, 3 Bs 204/07 im Zusammenhang mit § 16 AufenthG). - VG Bremen, 08.12.2010 - 4 V 1130/10
Nigeria, Georgien, familiäre Lebensgemeinschaft, Dialyse, Krankheit, …
Das ist der Fall, wenn der Wechsel des Aufenthaltszwecks aufgrund objektiver und nicht in der Sphäre des Ausländers liegender Umstände erforderlich wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.02.2008 - 3 Bs 204/07 unter Hinweis auf Walther, in: GK-AufenthG, Stand: 11.2007, § 16 Rn.16).