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   OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07   

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OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 (https://dejure.org/2007,2599)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 (https://dejure.org/2007,2599)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 3 Bs 28/07 (https://dejure.org/2007,2599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung seiner Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei unmittelbarem Bevorstehen der Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Unmöglichkeit eines kurzfristigen Abschlusses des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; PStG § 4; PStG § 5; PStG § 5 a S. 1; VwGO § 123
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Duldung, beabsichtigte Eheschließung, Befreiung, Ehefähigkeitszeugnis

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AufenthG § 60 a Abs. 2; ; BGB § 1309 Abs. 2; ; PStG § 5 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 559
  • FamRZ 2007, 1554 (Ls.)
  • DVBl 2007, 852 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    aaa) Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97

    Staatliche Prüfung für berufliche Qualifizierung muß ohne unnötige Verzögerungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    Setzt die Verwirklichung eines Grundrechts (hier: der Eheschließungsfreiheit) voraus, dass zunächst ein staatliches Prüfungsverfahren (hier: zur Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses) positiv abgeschlossen wird, so darf es im Regelfall aufenthaltsrechtlich nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gewertet werden, wenn dieses Prüfungsverfahren aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten voraussichtlich nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann (zur staatlichen Verantwortlichkeit für die Dauer von Prüfungsverfahren bei dem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vgl.: BVerfG, Beschl. v. 3.5.1999, NVwZ 1999 S. 1102, 1103).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    aaa) Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002 S. 228, 230, 231).
  • OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03

    Sofortige Vollziehung einer Ausweisung im Hinblick auf eine beabsichtigte

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist genügt, wenn sich das Rechtsschutzziel und der daraus folgende Antrag aus der Begründung der Beschwerde eindeutig ergeben (vgl.: OVG Hamburg, Beschl. v. 5.11.2003 - 3 Bs 253/03).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
    aaa) Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, wenn der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5 a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in der Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 13.11.2001, 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. OVG Bautzen, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - InfAuslR 2007, 282 [283]).

  • OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Steht die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet unmittelbar bevor, kann zum Schutz der Eheschließungsfreiheit ein Anspruch des ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG bestehen (Fortführung OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris).

    Das Beschwerdegericht hat die insoweit geltenden Grundsätze bisher wie folgt umrissen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, InfAuslR 2007, 282):.

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • VG Ansbach, 03.06.2019 - AN 18 S 18.50559

    Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216- juris; VGH BW, B.v. 13.12.2001 - 11 S 1848/01 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 BS 28/07 - juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 BS 28/07 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; jew. m. w. N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre des Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a. a. O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Sähe man dies anders, käme es nicht nur zu einer Inzidentprüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren auf Erteilung einer Duldung (dagegen auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 - juris Rn. 13), sondern überdies zu dem wenig überzeugenden Ergebnis, dass ein zunächst im Hinblick auf die Weiterleitung der Unterlagen an das Oberlandesgericht bejahtes "unmittelbares Bevorstehen" der Eheschließung bei unveränderter Sachlage entfallen würde, wenn sich im Rahmen der Prüfung dieser Unterlagen Unklarheiten oder Zweifel ergeben, die der Sphäre der Antragstellerin zuzurechnen sind (so OVG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 11 f.).
  • VG Hamburg, 02.07.2012 - 15 E 1603/12

    Duldung bis zur Eheschließung

    Der Anspruch des Antragstellers darauf, bis zu seiner für den 29. September 2012 geplanten Eheschließung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verschont zu bleiben und von der Antragsgegnerin geduldet zu werden, folgt aus der rechtlichen Unmöglichkeit seiner Abschiebung (§ 60 a Abs. 2 S. 1 AufenthG), die auf der durch Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit beruht (vgl. m.w.N. OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007, 3 Bs 28/07, Juris Rn. 8).

    Dieses ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007, 3 Bs 28/07, Juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008, 19 CS 08.216, Juris Rn. 13).

    Der späte Eheschließungstermin fällt nicht in die Sphäre des Antragstellers und seiner Verlobten (vgl. zu diesem Kriterium OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007, 3 Bs 28/07, Juris Rn. 9).

  • VG Hamburg, 29.05.2012 - 4 E 727/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Gründen außergewöhnlicher

    Zwar kann Art. 6 Abs. 1 GG in bestimmten Fällen bei einer beabsichtigten Eheschließung Vorwirkungen auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht entfalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, NVwZ-RR 2007, 559; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002, 228).

    Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, InfAuslR 2007, 282 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002, 228; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.5.2006, AuAS 2006, 242 f.).

  • OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung

    Der Grund für die Nichterteilung der Befreiung liegt auch nicht in den beschränkten personellen Kapazitäten des Oberlandesgerichts (vgl. zu einem solchen Fall Hamburgisches OVG, Beschl. v. 04.04.2007 - 3 Bs 28/07, InfAuslR 2007, 282 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2008 - 13 S 499/08

    Beweis durch Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG 2004

  • VG Münster, 22.02.2008 - 8 L 140/08

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • OVG Hamburg, 10.12.2009 - 3 Bs 209/09

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen Vaterschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

  • VG München, 29.07.2008 - M 25 E 08.3328

    Duldung für Eheschließung

  • VG München, 11.11.2009 - M 9 E 09.5143

    Einstweilige Anordnung; Duldung; bevorstehende Eheschließung

  • VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803

    Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2019 - 2 M 138/18

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung; Abschiebungsschutz wegen unmittelbar

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - L 9 SO 213/17

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

  • VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.1190

    Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit

  • VG Hamburg, 13.10.2016 - 15 E 2861/16

    Eilverfahren gegen die Abschiebung in den Kosovo, Abschiebung erfolgt ohne

  • VGH Bayern, 27.05.2008 - 19 CE 08.1381

    Ausländerrecht/Abschiebung; vorl. Rechtsschutz; Duldungsanspruch aus Art. 6 GG;

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19

    Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien,

  • VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 6 E 17.1806

    Überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht

  • VG Freiburg, 12.09.2007 - 1 K 1746/07

    Ausländerrecht; Abschiebung trotz Eheschließungsabsicht; Anforderungen an das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - 18 B 918/09

    Erteilung einer Duldung wegen einer bevorstehenden Eheschließung

  • VG Gelsenkirchen, 24.07.2008 - 11 L 878/08
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2008 - 6 L 451/08

    D (A), Duldung, Ermessensduldung, dringende persönliche Gründe, beabsichtigte

  • VG Hamburg, 27.04.2021 - 13 E 1982/21
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 6 E 12.662

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590

    Ugandische Staatsangehörige

  • VG Wiesbaden, 15.06.2007 - 8 G 732/07

    Zum Abschiebungsschutz eines Ausländers wegen einer unmittelbar bevorstehenden

  • VG Berlin, 27.06.2013 - 29 L 106.13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Duldung wegen unmittelbar bevorstehender

  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 E 11.824

    Nigerianischer Staatsangehöriger; Antrag auf einstweilige Anordnung;

  • VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 19 S 10.02026

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung eines Visums;

  • OVG Hamburg, 22.11.2016 - 3 Bs 189/16

    Beabsichtigte Eheschließung, Wiedereinreiseerlaubnis, Abschiebungsverbot,

  • VG München, 25.01.2011 - M 25 E 10.5308

    Unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • VG München, 14.10.2010 - M 25 E 10.4862

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr

  • VG Augsburg, 08.02.2010 - Au 6 E 10.187

    Nigerianische Staatsangehörige; Antrag auf einstweilige Anordnung;

  • VG Lüneburg, 12.09.2007 - 1 B 38/07

    Abschiebung; Aufenthaltsbeendigung; Ehefähigkeitszeugnis; Eheschließung; Heirat;

  • VG Augsburg, 28.11.2011 - Au 6 E 11.1725

    Kosovarischer Staatsangehöriger; Antrag auf einstweilige Anordnung;

  • VG Göttingen, 16.12.2008 - 1 B 413/08

    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

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